BUCHHALTUNG
Rechnungsabschluss vorbereiten
Seit Kurzem sind auf unserer Homepage die GeOrg RA 2015 - Seminar bebuchbar. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung der Altdaten unbedingt bis zur Seminar-Teilnahme abgeschlossen sein muss.
Voranschlag genehmigen
Bitte die Anleitung für die Genehmigung des Voranschlages beachten! Nachdem die Daten des genehmigten Voranschlages bei der GHD-Quartals-Lieferung für das 4. Quartal 2015 mitgeliefert werden müssen, ist die Durchführung bis Ende Jänner 2016 abzuschließen.
ABGABEN
Änderung Mindestbeiträge Sepa-Einzug bzw. Guthaben-Rückzahlung
In dieser Woche wurde das Customizing für die Mindestbeiträge für den Sepa-Einzug bzw. der Guthaben-Rückzahlung geändert.
Bisher lag die Grenze bei € 2,00.
Neu: Sepa-Einzug: € 0,50; Guthaben-Rückzahlung: € 0,01
Die bisherige Einstellung wurde mit dem Verwaltungsaufwand und eventueller Buchungsgebühr argumentiert. Aufgrund von mehreren Anfragen wurde die Grenze verändert. Bei Auszahlungen von Jagdpacht-Beträgen wurde die Auszahlung unter diesem Mindestbetrag nicht vorgenommen. In diesem Zusammenhang wird auf die erfolgte Änderung der Bundesabgabenordnung hingewiesen:
In § 242 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und es wird folgender Abs. 2 angefügt: „(2) Guthaben unter fünf Euro sind nicht von Amts wegen zurückzuzahlen.“
Stmk: Tatsächlich vereinnahmter Beitrag der Tourismusinteressenten
Aufgrund von vermehrten Hotline-Anfragen geben wir nachstehend nochmals die Info des Newsletters 2015KW51 bekannt:
..... wurden die Stmk. Tourismusgemeinden aufgefordert eine Meldung über die vereinnahmten Beiträge der Tourismus-Interessenten abzugeben.Gehen Sie wie folgt vor: Unter
Abgaben –> Selbsterklärer –> Belege –> Beleg-Detailsuche(/CUERP/PSCD_FPE3)
kommen Sie zu einem Fenster in dem der Hauptvorgang (4100) und Teilvorgang (0200) für den Tourismus-Interessentenbeitrag einzugeben ist. Mit einem Klick auf Ausführen, erhalten Sie eine Liste in der Sie ablesen können, wie viel Sie bekommen hätten sollen (Spalte Betrag) und wie viel Sie tatsächlich bekommen haben (Spalte Ausgleichsbetrag).
Geplante Änderung der Abgabenart/Vertragsart-Bezeichnung
Die Vertragsart 1020 (9020/9120 Innenumsatz/Eigenverbrauch) wurde bisher mit der Bezeichnung "Restmüll" geführt. Nachdem jedoch nicht nur Restmüll-Gebühren über diese Vertragsart abgerechnet werden, möchten wir die Vertragsart auf
Abfall
ändern. Damit würden sich neben der Bezeichnung auch folgenden Konditionen auf allen Formularen (Faktura, Bescheide) ändern.
Kondition | ALT | NEU |
WRC | Restmüll Ermäßigung | Abfall Ermäßigung |
RMT | Restmüll Nutzungse. | Abfall Nutzungseinheit |
RMY | Restmüll Nutzungse. Manuell | Abfall Nutzungseinh.m. |
RMV | Restmüll Grundgebühr | Abfall Grundgebühr |
RMN | Restmüll EGW | Abfall EGW |
RMW | Restmüll EGW manuell | Abfall EGW m. |
RMH | Müll Akonto | Abfall Akonto |
RM3 | RM EGW Sack automatisch | Abfall EGW Sack |
RM4 | RM EGW Sack manuell | Abfall EGW Sack m. |
RM6 | Restmüll Sack Entsorgung | Abfall Sack Entsorgung |
RM7 | Restmüll variabel | Abfall variabel |
Sollten Sie triftige Gründe haben, die gegen diese Änderung sprechen, so bitten wir um Rückmeldung bis spätestens 18.01.2016.
Änderungen aufgrund von neu beschlossenen Verordnungen
Einige Gemeinden haben zum Jahresende neue Gebühren-Verordnungen beschlossen. Geben Sie uns rechtzeitig diese Änderungen bekannt. Die Fakturierung des 1. Quartals erfolgt am 25.01.2016. Aufgrund der Vorlaufzeit bitten wir daher um Bekanntgabe der Änderungen bis zum 15.01.2016. Änderungen nach dem Fakturierungslauf führen zu Rollungen. Den Aufwand für Stornierungen nach dem Fakturierungslauf müssen wir in Rechnung stellen.
Nach Anpassung der Änderungen im GeOrg empfehlen wir einen Massendruck der Bescheide. Melden Sie sich einfach dazu bei uns, damit wir den Massendruck anstoßen können.
EGW-NE Ermittlung
Die Änderungen in den Bemessungen der Bescheide wurde in dieser Woche durchgeführt. Über das Gemeinde-Cockpit können Sie die geänderten Verträge einsehen und kontrollieren. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Wichtigkeit der Ausstellung von Bescheiden hinweisen.
Der einfache Weg zu einem neuen Bescheid: Gemeinde-Cockpit -> Protokolle anzeigen -> Doppelklick auf "Verträge mit geänderter Bemessung:" -> Klick auf Absprung in den IV (Immobilienvertrag) - KONTROLLE -> Klick auf
->
Die gesamten Bescheide danach im Versand-Monitoring (ev. gleichzeitig mit der Faktura) freigeben.
Sämtliche Korrespondenzen (incl. der Bescheide) können Sie in der Geschäftspartnerübersicht (fmcacov) einsehen.
Selbsterklärer-Übersicht
Bei natürlichen Personen wird jetzt bei der Sortierung nach "Vollständiger Name" nach Nachname und Vorname sortiert.
Verbrauchsermittlung 1. Quartal
Jene Gemeinden die im 1. Quartal die Endabrechnung durchführen, möchten wir gerne die Information aus dem Newsletter 2015/KW49 in Erinnerung rufen. Stellen Sie sicher, dass die Endabrechnung in der Zeit vom 21. bis 25.01. zumindest stichprobenartig (zumindest ein paar Abrechnungen pro AltGde bzw. Tarifmodell) kontrolliert wird. Neben der Wichtigkeit der Kontrolle der automatischen Schätzungen wird auch darauf hingewiesen, dass "Ausreißer" mit einer entsprechenden Sortierung rasch ermittelt werden können. Lassen Sie sich von uns beraten.
Einen eventuellen Aufwand durch CU für Stornierungen nach dem Fakturierungslauf müssen wir in Rechnung stellen.
NÜTZLICHE TIPPS
Layout
In den meisten Auswertungen steht Ihnen der Button
Sie können auch eine Spalte markieren und mit festgehaltener Maustaste in eine andere Position (Reihenfolge) bringen.