GeOrg Newsletter: 2024/KW04

GeOrg NEWSLETTER
2024/KW04

ABGABEN

Zweifache Grundgebühr/Bereitstellungsgebühr – VfGH kippt Verordnung

Der VfGH hat mit GZ V76/2023 ua (V76-77/2023-15 ua) die Kanalgebühren- und Wassergebühren-Verordnung einer OÖ-Gemeinde gekippt. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, neben einer Grund- oder Bereitstellungsgebühr einen (hohen) Mindestverbrauch zu verrechnen. Jene Gemeinden mit Mindestverbrauchsgebühren sollten sich mit dieser Erkenntnis intensiver auseinandersetzen und bei der nächsten Änderung der Verordnung darauf reagieren.

 

ZWS/Wohnungsleerstand - Neues Modul

Ein umfangreiches neues Modul "ZWSL" - Zweitwohnsitz / Wohnungsleerstand" wurde produktiv gesetzt. Gemeinden in den Bundesländern Steiermark und Salzburg können damit diese neuen Abgaben mit optimaler IT-Unterstützung einheben. Im Bundesland Tirol wird mit diesem Modul nur die Einhebung der Wohnungsleerstandsabgabe unterstützt. Auch jene Gemeinden, welche noch keine Verordnung in Kraft gesetzt haben, können mit diesem Modul ihr Potenzial ermitteln. 

Prozessdiagramm

Diese Abgabe ist eine selbsterklärende Abgabe. Der Landesgesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit eines Ermittlungsverfahrens mit den Verknüpfungsabfragen zu den zentralen Verwaltungsregistern mit den Daten des Bauamtes und der Abgabenbehörde geschaffen. Damit können die Abgabenpflichtigen/-schuldner sehr gut unterstützt werden. 

Mit diesem Modul schaffen wir daher die Voraussetzung, dass die Gemeinden diese neue Aufgabenstellung mit hoher Rechtssicherheit, mit höchster Servicequalität und Dokumentation in einem revisionssichern System vornehmen können.

Anbei das Handbuch, welches die Aufgaben chronologisch im Jahresablauf darstellt.  

 

TECHNIK

Neues Zertifikat im USP

Wir möchten Sie bitte nochmal auf folgenden Umstand hinweisen:

Wenn in Ihrem Buchungskreis die behördlichen Schriftstücke automatisch aus dem USP „MeinPostkorb“ in das GeOrg-Posteingangsbuch abgeholt werden, ist es zwingend erforderlich, im USP bis zum 22.01.2024 ein neues Schnittstellenzertifikat zu erzeugen.

Unabhängig davon, wie lange das derzeitige Zertifikat gültig ist, muss ein neues Zertifikat erzeugt werden, da im USP eine technische Änderung stattfand und bestehende Zertifikate mit 22.01.2024 ihre Gültigkeit verlieren!

Der USP Administrator kann das Zertifikat im USP folgendermaßen erneuern:

1. Unternehmensserviceportal „MeinPostkorb“ öffnen

2. Menüpunkt Einstellungen/ Automatische Abholung anklicken

3. Button „Zertifikat erzeugen“ anklicken

4. Neues Zertifikatspasswort vergeben Comm-Unity#USP

5. Neues Zertifikat (cert.p12) lokal abspeichern

6. Altes Zertifikat im USP löschen

7. Neues Zertifikat mit einem Onlineticket (Gruppe: Rollout/ Modul: Rollout) und der Begründung USP Zertifikat Tausch an die Comm-Unity übermitteln

Sie haben am 02.01.2024 im USP eine Sendung erhalten, worin der notwendige Zertifikatstausch begründet wird. Wundern Sie sich bitte nicht, dass diese Sendung nicht im GeOrg-Posteingangsbuch ersichtlich ist. Wie bereits im Newsletter 2022KW27 erklärt, gibt es Schriftstücke (Zustellqualität Info), welche aus dem USP nicht automatisch in das GeOrg-Posteingangsbuch abgeholt werden können.

Keine Anhänge vorhanden.

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