GeOrg Newsletter: 2024/KW03

GeOrg NEWSLETTER
2024/KW03

ABGABEN

Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO)

Die BAO wurde mit Wirksamkeit 01.01.2024 (§ 198a) dahingehend novelliert, dass die Festsetzung von Landes- und Gemeindeabgaben im Ausmaß von höchstens € 300,00 durch formlose Zahlungsaufforderungen erfolgen kann.

Diese Bestimmungen sehen wir problematisch im Ablauf der Prozesse. Mahnläufe könnten nicht mehr automatisch durchgeführt werden, weil ja im Vorfeld eine bescheidmäßige Festsetzung zu erfolgen hat, mit entsprechender Wirksamkeit des Bescheides. Zusätzlich ist die Frist mit 3 Monaten nicht praxistauglich.

Hinsichtlich vieler weiterer Aspekte zu diesem Thema legen wir Ihnen unseren Artikel „Sicher im Recht“ bei. (Bescheidadressaten, Gesamtschuldnerhaftung usw.)

 Auch mit diese Novellierung führt an einer ordnungsgemäßen Festsetzung mittels Gebührenbescheid kein Weg vorbei.

 

Einarbeitung AGWR Verwaltungsbericht Bauvorhaben Nutzungseinheiten

Monatlich erfolgt in der Nacht vom 4. auf den 5. die automatische Abholung der Daten zum Verwaltungsbericht Bauvorhaben Nutzungseinheiten. Das Protokoll dazu wird im Gemeinde-Cockpit ersichtlich gemacht. Der erstmalige Import erfolgte am 05.01.2024. In den nächsten Monaten werden im Gemeinde-Cockpit die Anzahl der neu angelegten und die geänderten Verwaltungsberichte Bauvorhaben auf Ebene Nutzungseinheiten angezeigt.

Die Daten können im Architektonischen Objekt auf Ebene Nutzungseinheit (AO NE) im Reiter Übersichten "Bauvorhaben" eingesehen werden.

Das Fertigstellungsdatum wird bei der Ermittlung des Wohnungsleerstandes für die Zweitwohnsitz/Wohnungsleerstands-Abgabe (Bundesländer: Stmk, Sbg, Tirol) herangezogen.

  

TECHNIK

Neues Zertifikat im USP

Wenn in Ihrem Buchungskreis die behördlichen Schriftstücke automatisch aus dem USP „MeinPostkorb“ in das GeOrg-Posteingangsbuch abgeholt werden, ist es zwingend erforderlich, im USP bis zum 22.01.2024 ein neues Schnittstellenzertifikat zu erzeugen.

Unabhängig davon, wie lange das derzeitige Zertifikat gültig ist, muss ein neues Zertifikat erzeugt werden, da im USP eine technische Änderung stattfand und bestehende Zertifikate mit 22.01.2024 ihre Gültigkeit verlieren!

Der USP Administrator kann das Zertifikat im USP folgendermaßen erneuern:

1. Unternehmensserviceportal „MeinPostkorb“ öffnen

2. Menüpunkt Einstellungen/ Automatische Abholung anklicken

3. Button „Zertifikat erzeugen“ anklicken

4. Neues Zertifikatspasswort vergeben Comm-Unity#USP

5. Neues Zertifikat (cert.p12) lokal abspeichern

6. Altes Zertifikat im USP löschen

7. Neues Zertifikat mit einem Onlineticket (Gruppe: Rollout/ Modul: Rollout) und der Begründung USP Zertifikat Tausch an die Comm-Unity übermitteln

Sie haben am 02.01.2024 im USP eine Sendung erhalten, worin der notwendige Zertifikatstausch begründet wird. Wundern Sie sich bitte nicht, dass diese Sendung nicht im GeOrg-Posteingangsbuch ersichtlich ist. Wie bereits im Newsletter 2022KW27 erklärt, gibt es Schriftstücke (Zustellqualität Info), welche aus dem USP nicht automatisch in das GeOrg-Posteingangsbuch abgeholt werden können.

Keine Anhänge vorhanden.

GeOrg Newsletter: 2024/KW03