GeOrg Newsletter: 2021/KW08

GeOrg NEWSLETTER
2021/KW08

ALLGEMEIN

Enterprise Search – Lizenzprüfung

Die im Newsletter 2019/KW41 angekündigte Prüfung der Lizenz für das Modul Enterprise Search wird mit Ende März 2021 durchgeführt. Bei Interesse bitten wir um Erfassung eines Online-Tickets für den Vertrieb/Angebot.

eAkt - Neue Formularfelder

Auch Kostenstellen können im Allgemeinen Akt nun mit Formularfeldern in Arbeitsdokumente übernommen werden:

  • Mit KSTNR und KSTBESCH werden die Nummer oder die Beschreibung der Kostenstelle aus den Grunddaten angezeigt. 
  • Mit MULTIKSTNR und MULTIKSTBESCH werden die Nummern und Beschreibungen aller Kostenstellen ausgegeben, die im Inhalt des aktuellen Akts verknüpft sind.

In allen Arbeitsdokumenten können nun auch mit

  • DOKFGZ das "Fremde Geschäftszeichen" und mit
  • DOKBEZUG der "Bezug"

aus den Attributen des aktuell geöffneten Dokuments via Formularfeld ausgegeben werden.

eAkt - Neue Termintypen und zugehörige Formularfelder

Im Allgemeinen Akt und im Sonstigen Verfahren stehen einige neue Termintypen zur Verfügung. Mit diesen können Verwaltungsvorgänge bzw. Verfahren/Erledigungen nach AVG noch klarer strukturiert und dokumentiert werden.

  • Im Akt können dadurch im Reiter Termine die Abläufe (zB. Fristen-relevante Daten) übersichtlich dargestellt werden.
  • Die neuen Termine erweitern die Suchmöglichkeiten in der Fallsuche des elektronischen Schreibtischs.
  • Mit Formularfeldern können Datum, Zeiten (von, bis), Beschreibung, Anmerkung und der Wochentag in Arbeitsdokumente übernommen werden.
  • Die dynamische Anzeige der Termine im Arbeitskorb hilft dabei, den Überblick über anstehende Fristen oder Tätigkeiten zu behalten.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Terminen wie Datum des Einbringens, Bescheid, Dienstbespechung oder Frist gibt es nun die folgenden Termintypen:

  • BESAEND - Änderungsbescheid
  • DTEINBRN - Einbringen eingelangt am
  • EINBRAEND - Abänderung Einbringen
  • LADLOK - Ladung Lokalaugenschein
  • LADVERHA - Ladung Verhandlung
  • LOKAUG - Lokalaugenschein
  • NIE - Niederschrift
  • RECHTS - Rechtskraft Bescheid
  • REMIV - Rechtsmittelverzicht
  • UNWBES - Unwirksamkeit Bescheid
  • VERBES - Verbesserungsauftrag
  • VERHA - Verhandlung
  • VORMIT - Vorprüfung Ergebnis
  • VORPR - Vorprüfung

 

HAUSHALT

RA - Anlage 4 – Personaldaten lt. ÖStP

Die Anlage 4 wird automatisch mit Daten des Stellenplans und Aufwänden der entsprechenden Sachkonten aus der Buchhaltung erstellt. Gemeinden die Pensionen an „Ruhegenussbezieher“ auszahlen, müssen diese zusätzlichen Daten unter "VA/RA VRV 2015 – Anlagen VRV & GHD – Anlagen VRV & GHD pflegen" erfassen. Für die Erfassung muss im Verwaltungsfenster nach BKRS und Jahr die Aktion „Zusatzdaten ÖStP pflegen“ ausgewählt werden.

RA - Operating Leasing

Der Ausdruck der Anlage 6i (Operating Leasing) steht ab Montag, 01.03.2021, zur Verfügung. Die Daten für den Ausdruck werden aus der Mittelbindung (Belegart LE) ermittelt. Die Daten am Ausdruck kommen zum Teil von den „zusätzlichen Kopfdaten“. Das Leasingentgelt und Kautionen im laufenden Jahr werden aus den Buchungen im Geschäftsjahr für den Ausdruck verwendet. Die zukünftigen Restzahlungen werden aus den Tilgungsplänen der zukünftigen Mittelbindungen ermittelt.

RA - Rechnungsquerschnitt und Nettovermögensveränderungsrechnung

Bis Ende nächster Woche, 05.03.2021, werden die Nettovermögensveränderungsrechnung (Anlage 1d) und  der Querschnitt (Anlage 5b) lt. VR-Komitee VRV - Österreichischer Städtebund (staedtebund.gv.at) als Ausdruck zur Verfügung stehen.

RA - GHD

Für die Erstellung vom Jahresgemeindehaushaltsdatenträger (GHD) muss die Budgetversion 21A ausgewählt werden. Auf Grund einer Besprechung mit der Statistik müssen die Daten der Indirekten Anlagenbuchhaltung im GHD anders geliefert werden. Wir werden diese Änderungen bis 08.03.2021 abgeschlossen haben. Bis zu diesem Termin geben Sie bitte keine Tickets im Zusammenhang mit Meldungen des GHD Portals auf.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf folgenden Umstand hinweisen: Das hohe Ticketaufkommen und die daraus resultierenden Antwortzeiten sind zum großen Teil auf Tickets fachlicher Natur im Zusammenhang mit der VRV 2015 zurückzuführen. Diese Tickets müssten eigentlich mit der Aufsichtsbehörde und Interessensvertretung (Städte- und Gemeindebund) geklärt werden. Aufgrund unserer Expertise können wir diese Anfragen größtenteils beantworten. Dies sollte bei der Beurteilung/Bewertung der Antwortzeiten berücksichtigt werden.   

Korrektur migrierte Anlagen für die EB

Anlagen die für die EB von der Comm-Unity migriert wurden, können vom Kunden selbst für die EB nicht korrigiert werden (Keine Änderung der Nutzungsdauer, Erhöhung Anschaffungskosten, Zuschreibung einer Förderung, Änderung Kostenstelle, Verschrottung…). Alle Änderungen die für die EB noch zum Ändern sind, sind durch die Comm-Unity durchzuführen. -> Ticket: Finanz Anlagen

Stmk - TRA - Budgetakt

Die Excelvorlagen im Budgetakt für die Teilrechnungsabschlüsse wurden an die Vorgaben der VRV2015 angepasst.

 

ABGABEN

Einführung Konsistenzüberprüfung – Automatische Einnahmenverteilung von Bundesgebühren

Die Weiterverteilung von Bundesgebühren über den Haupt-Teilvorgang 2060/0200 erfolgt in Ihrem GeOrg automatisiert im Zuge der sogenannten Automatischen Einnahmenverteilung. Das zu verwendende Sachkonto ist hierbei 361000 „Bundesgebühren“. Um in Hinblick auf die Verteilungsbuchungen Konsistenz sicherstellen zu können, wurde eine Überprüfung im Bereich der Anordnung implementiert, die es in Zukunft nicht mehr ermöglicht, für Buchungen mit dem Haupt-Teilvorgang 2060/0200 ein anderes Sachkonto als 361000 zu verwenden. Die nachstehende Fehlermeldung wurde implementiert: 

Bgld TG 2021 – Notwendige Adaptionen - Ferienwohnung

Das neue Burgenländische Tourismusgesetz 2021 (Bgld. TG 2021) ist mit 20.02.2021 in Kraft getreten und bringt in einigen Bereichen wesentliche Veränderungen mit sich.  Die bisherige pauschalierte Ortstaxe wird durch den § 22 Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen, Mobilheime, Schwimmkörper und Wasserfahrzeuge mit Wirksamkeit 01.01.2021 abgelöst.

  • Waren bisher die Betreiber von Mobilheimplätzen Abgabepflichtige (Unterkunftgeber § 28 Bgld. TG 2014) wird jetzt der Kreis der Abgabepflichtige und Besteuerungsgegenständen erweitert. Als Abgabepflichtige gelten: Abgabepflichtig für Ferienwohnungen ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich die Ferienwohnung befindet, sofern dieser aber mit dem Eigentümer der baulichen Anlage nicht identisch ist, der Eigentümer der Ferienwohnung. Miteigentümer sind Gesamtschuldner. Abgabepflichtig für Mobilheime, Schwimmkörper oder Wasserfahrzeuge ist der Eigentümer. Miteigentümer sind Gesamtschuldner.
  • Der Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen, Mobilheime, Schwimmkörper und Wasserfahrzeuge ist mittels Dauerbescheid festzusetzen
  • Die Abgabe ist mit 15. April des laufenden Jahres fällig
  • Änderungen während eines Jahres werden erst im nächsten Jahr wirksam. Es gibt keine Rollung!

Folgende Aufgaben übernehmen wir im Rahmen der laufenden Wartung

  • In der kommenden Woche werden von uns sämtliche Verträge zur pauschalierten Ortstaxe (Vertragsart: 2034) mit 31.12.2020 für alle burgenländischen Gemeinden beendet.
  • Wir werden ein Muster für einen Dauerbescheid für das Burgenland erstellen. Wenn dieses Muster zur Anwendung kommt können wir auch einen Massendruck des Dauerbescheides vornehmen.

Nachstehende Aufgaben können wir nach einer kostenpflichtigen Beauftragung (Online-Ticket Steuern/Abgaben - Sonstige Verträge) durchführen

  • Automatische Anlage von Verträgen Ferienwohnung (Vertragsart: 2030) aus dem bisherigen Bestand der pauschalierten Ortstaxe. Je nach Datenqualität kann hier die automatische Anlage erfolgen 
  • Wir können auch einen Massenimport von Flächen (Bemessungen) zu den bewerteten AO importieren
  • Jene Gemeinden mit Mobilheimplätzen und/oder Schwimmkörper/Wasserfahrzeug müssen separat die Anlage der Staffeltarife und Preise veranlassen
  • Für jene Gemeinden mit Schwimmkörper und Wasserfahrzeuge können wir eine Massenanlage von technischen Plätzen (TPL) vornehmen
  • Eine Schulung für die manuelle Anlage von TPL wird notwendig sein

 

BAUAMT

Bauakt - Neue Formularfelder

Für die beiden im Bauakt vorhandenen Rollen AEG (Anlagen-Eigentümer) und APR (Anlagen-Prüfer) wurden die üblichen MULTI-Formularfelder für Arbeitsdokumente bereitgestellt.

Keine Anhänge vorhanden.

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