GeOrg NEWSLETTER
2023/KW51
ALLGEMEIN
Mit dem letzten Newsletter des Jahres 2023 möchten wir Ihnen auch auf diesem Wege
frohe Weihnachten, ruhige Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024 wünschen.
Das Jahr 2024 wird - so wie Sie es von uns gewöhnt sind - wieder viele Neuerungen bringen. Bleiben Sie gespannt.
ABGABEN
Eingangskorrespondenzen - Neue Auswertung
Bislang stand für die Auswertung von Eingangskorrespondenzen die SAP-Standard-Transaktion "Eingangskorrespondenzen bearbeiten (FMCAINCOH)" zur Verfügung. Aufgrund unzureichender Selektionsmöglichkeiten wurde für diese Zwecke eine neue Transaktion von uns implementiert:
Eingangskorrespondenzen anzeigen (/CUERP/TRM_FMCAINCOH)
Damit kann noch gezielter nach bestimmten Eingangskorrespondenzen (zB. Kommunalsteuer, TIB) gesucht werden.
Gesetzliche Änderung im Bereich des Mahnwesens nach BAO
In der BAO ist es im § 227a zu einer Änderung gekommen:
§227a (gültig bis 31.12.2023):

§227a (gültig ab 01.01.2024):

Die Fälligkeit der Mahngebühren wird nun mit 21 Tagen (7 Tage für die Freigabe und Zustellung + 14 Tage ab Zustellung) gebucht. Zusätzlich wurden alle relevanten Formulare textuell entsprechend angepasst.