GeOrg Newsletter: 2021/KW09

GeOrg NEWSLETTER
2021/KW09

WICHTIGE HINWEISE

Direkte E-Mails an CU-Mitarbeiter während der RA-Erstellungszeit

Immer wieder werden Hotline-Anfragen per E-Mails direkt an CU-Mitarbeiter gesandt. An sich kein Problem. Dabei muss sich der Absender jedoch im Klaren sein, dass der betreffende Mitarbeiter dieses E-Mail durch Außendienst odgl. eventuell tage- oder wochenlang nicht bearbeitet. Zudem stellen diese E-Mails keine offiziellen Hotline-Anfragen an den Support dar. Es gibt damit in diesen Fällen auch keine Dokumentation und Garantie der Bearbeitung. Vermeiden Sie daher diese Form der Meldung!

RA - Fachliche Fragen

Zahlreiche fachliche Fragen hinsichtlich RA und GHD belasten derzeit unsere Support-Abteilung über Durchschnitt. Wir bitten Sie diese Tickets ausschließlich als Online-Tickets zu erfassen. Fehlerberichte aufgrund der GHD-Datenträgerlieferung sollten vor der Erfassung eines Tickets intern auf eine mögliche Lösung geprüft werden. Meldungen aufgrund von falschen Kontierungen können großteils selbst korrigiert werden. In den durchgeführten VA-Seminaren wurden diverse Fehlermeldungen behandelt.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass vielfach Termine für Beschlüsse zum EB und RA festgesetzt werden ohne das die notwendigen Vorarbeiten abgestimmt, geprüft und abgeschlossen wurden. Wir können keine Bearbeitung bis zu den vorgegebenen Sitzungsterminen garantieren.

Online-Tickets mit einer genauen Beschreibung und Dokumentation (Beilagen) bieten zudem die Möglichkeit, dass wir diese außerhalb der Anwesenheitszeiten erledigen können.

 

ALLGEMEIN

Verlautbarung Wartungsfenster

Die Statistik Austria informiert: Das Produktions- und Testsystem des Unternehmensregisters für Verwaltungszwecke sowie des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene stehen am 11.03.2021 im Zeitraum von 16.00 Uhr bis maximal ca. 19.00 Uhr auf Grund von anstehenden Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.

Ktn - Neue Mandatare - Rollen/Rechte

Aufgrund der Ergebnisse der GRW 2021 wird es bei einigen Gemeinden zu Wechseln der Mandatare kommen. In diesem Fall möge der Administrator folgendes beigefügte Formular mit den Benutzern nach alter sowie neuer Funktion zu befüllen und unterschrieben per Online Ticket in die Gruppe: System/Betrieb und Modul: Benutzer/Rechte zu übermitteln.

 

HAUSHALT

Buchhaltung – Tages-/Monats-/Jahresabschlussbericht

Die Abschlussberichte wurden dahingehend überarbeitet, dass nun auch folgende Informationen angezeigt werden: 

  • Empfangene Schecks und geldgleiche Wertgegenstände (Kontenintervall 220000 – 220999)
  • Verrechnungskonten (Kontenintervall 901000 – 901999 und 906000 – 906999)
  • Bankgarantien (Mittelbindungen mit Belegart BG)
  • Zahlungsmittelreserven (Kontenintervall 293000 – 295999)

Zu den Bankgarantien:

Bankgarantien und Sicherstellungen, die nicht konkret als Geldmittelverwahrt werden, können ab sofort über Mittelbindungen mit der Belegart BG verwaltet werden. Dazu ist, analog zu Haftungen, eine Mittelbindung je Bankgarantie anzulegen. Dies kann über die Transaktion „Mittelbindung anlegen (FMZ1)“ erledigt werden. Die Kontierung kann analog zu jenen der Haftung vorgenommen werden.

Zu den Zahlungsmittelreserven:

Diese werden ab sofort statt den Rücklagen angezeigt. Diese deshalb, da Rücklagen in der Regel auch ohne Zahlungsmittelreserve existieren können und daher in den Abschlussberichten keine Relevanz haben.

Bereits erstellte Berichte bleiben unverändert im System erhalten.  

Stmk - Verbuchung Wohnbauförderungsdarlehen

Am heutige Tage, 05.03.2021, informiert die Aufsichtsbehörde unter GZ: ABT07-57833/2020-26, zu offenen Fragestellungen hinsichtlich Verbuchung von Wohnbauförderungsdarlehen. Dazu unsere Stellungnahme:

Die bisher geführten Verwaltungsschulden sind wie von uns in den VRV Seminaren immer kommuniziert als Darlehenszugang zu verbuchen. Wir gehen davon aus, das diese ausgewiesenen Verwaltungsschulden im RA 2019 bereits dem bestehenden Darlehen im Zuge der Eröffnungsbilanzbuchungen zugezählt wurden. In den FAQ wird angeführt das bei Eingang der Mitteilung eine Forderung gegenüber dem Land gebucht werden darf. Dies entspricht im GeOrg der Logik einer KG mit dem Abstimmkonto 283.

Sollten Sie sich nicht an unsere kommunizierte Vorgangsweise gehalten haben, so erfassen Sie bitte ein Online-Ticket mit einer genauen Beschreibung der Aufgabenstellung. Die Abgeltung des Aufwandes wird über die monatliche Verrechnung der Dienstleistungen durchgeführt.

WICHTIG: Ist die Darlehnszuzählung noch nicht erfolgt, ändert sich der Saldo vom Konto 930000. Wenn die EB Rücklage bereits gebucht wurde, muss diese ev. korrigiert werden.

Stmk - Verbuchung der übertragenen Verwaltung bei Wohn- und Geschäftsgebäuden

Am 03.03.2021 informiert die Aufsichtsbehörde unter GZ: ABT07-57833/2020-25, zu offenen Fragestellungen hinsichtlich der Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden durch gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften – Verbuchung von wesentlichen Geschäftsfällen. Dazu unsere Stellungnahme:

Laut diesen Ausführungen der Aufsichtsbehörde sind die offenen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Mietern bzw. Lieferanten auszuweisen. Bitte die Außenstände der Mieter mit der Transaktion FV60 "Kreditorenrechnung erfassen"  als Gutschrift mit der Kontierung laut FAQ zu erfassen (Wichtig: In der Registerkarte Detail das Abstimmkonto auf 283000 ändern!). Die Außenstände gegenüber Kreditoren (Lieferanten) sind ebenfalls über die FV60 "Kreditorenrechnung erfassen" als Rechnung mit der Kontierung laut FAQ zu erfassen. (Wichtig: Hier würden wir das Abstimmkonto 334000 vorschlagen!). Als Geschäftspartnerkonto ist die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft (verknüpfter GP mit UR) zu verwenden. Die zu verbuchenden offenen Posten sind bei den jeweiligen Verwaltern anzufragen und sind die Grundlage für die Gutschrift/Rechnung. 

In der FAQ sind nicht sämtliche Geschäftsfälle für die Verwaltung der Wohn- und Geschäftsgebäude aufgelistet (zB Rücklagen, Darlehen, Anlagevermögen, Instandhaltung/Instandsetzung). Diese Geschäftsfälle werden versuchen im Jahr 2021 mit der Aufsichtsbehörde zu klären. 

 

ABGABEN

Bgld. - Friedhof - Grabverlängerung - Anpassung Verw.Abg

Durch die Änderung des Bgld. Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2014 wurde die Kondition "GG6 GDE Verwaltungsabg." für alle Burgenländischen Gemeinden von 8,90 auf 10,00 erhöht. Zusätzlich wurde der Hinweis auf diese Änderung im Verleihungsbescheid (Standard) aktualisiert.

Adaption im Rückläufer-Formular

Die bisherige Bezeichnung "Spesen" wurde durch "Spesen Ihrer Bank" ersetzt.

 

Keine Anhänge vorhanden.

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