GeOrg Newsletter: 2021/KW12

GeOrg NEWSLETTER
2021/KW12

HAUSHALT

NÖ - Haushaltspotential

Die Auswertung für die Berechnung des Haushaltspotentials kann unter folgenden Menüpunkt aufgerufen werden: VR/RA VRV 2015 – Auswertung VA/RA – Haushaltspotential NÖ RA

Wir haben ähnlich dem Voranschlag eine Auswertung für die wesentlichen Kennzahlen des Haushaltspotentials erstellt. Die BZ-Mittel mit Vorhabens Code werden in der Beilage in der Spalte Mittelverwendung dargestellt. Einzahlungen und Erträge sind lt. VRV 2015 Mittelaufbringungen. Aus diesem Grund werden im GeOrg die BZ Mittel für Projekte unter dem MVAG Code 211 (erste Zeile) bereits in Abzug gebracht. Bei einem positiven HHP darf über das Konto 910 eine Verrechnung mit den Projekten erfolgen.

Auswertung Forderungen und Verbindlichkeiten als Beilage zum RA

Im Menü Abschlussarbeiten – Jahresabschluss – Auflistung schl. Rest Ausgaben können nach „alter kameraler“ Logik die Reste der voranschlagswirksamen Gebarung ins Excel exportiert werden. In der Transaktion bitte als Sender Geschäftsjahr 2020 erfassen. In der Liste das Layout „Rechnungsabschluss Kontrolle“ auswählen und als Excelliste exportieren. Diese Forderungen und Verbindlichkeiten betreffen nur die Voranschlagswirksame Gebarung und können somit nicht mit der Bilanz übereinstimmen.

GHD - Aktive Finanzinstrumente

Im Menü VA/RA VRV-2015 – Anlagen VRV & GHD – Anlagen VRV & GHD müssen unter der Aktion „Langfristige Finanzinstrumente“ Anlagen der Kontenklasse V084 – V089 mit den Zusatzdaten für den GHD erfasst werden. Für die aktuellen Prüfungen müssen die FBN-Nr. bzw. die ISIN Nr. (Wertpapiere) erfasst werden.

GHD - Fehlermeldungen/Warnungen

Bei einem Testupload darf die Prüfung P1.2-vhh-bilanz weder einen Fehler (Echtupload) noch Warnung (Testupload) ausweisen.

Der Fehler bedeutet, dass es lt. GHD noch keine Summengleichheit von AKTIVA und PASSIVA besteht. Diese Warnmeldung bzw. Fehler muss auf alle Fälle behoben werden. In den meisten Fällen sind es die Differenzen bei Rücklagen, Darlehen oder ein fehlender Eintrag von aktiven Finanzinstrumenten zur Gegenprüfung im Vermögenshaushalt.

Beispiel Fehlermeldung:

 

ABGABEN

Einarbeitung Einheitswerte - Aufrollung Gebäudewert

Aufgrund einer Meldung einer Gemeinde haben wir eine geänderte Vorgangsweise der Datenlieferung durch das BMF erkannt. In mühsamer Abstimmung konnten wir in Erfahrung bringen, dass mit Einführung einer neuen Software bei den Finanzämtern auch die Logik der Datenlieferung durch das BMF, ohne jegliche Information an uns, geändert wurde. Bei land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen wurde ein eventueller Gebäudewert immer in einem Bescheid (Datensatz) übermittelt. Dieser "kombinierte" Bescheid hat nur ein EHW-AZ und einen Messbetrag für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) und für einen Gebäudewert (Grundsteuer B). Mit Einführung der neuen Software haben wir keinen kombinierten Bescheid mehr erhalten, sondern es wurden innerhalb einer Datenlieferung (gleiches Ausstellungsdatum und -zeitpunkt) zwei Datensätze (Bescheide) übermittelt. Damit wurde vom GeOrg der Gebäudewert nicht mehr erkannt, da dieser mit Wert "0" geliefert wurde.

Wir haben einen Rollungs-Report entwickelt. Anfang der nächsten Woche werden wir die noch verfügbaren Daten aus den letztem Jahr nochmals in den GeOrg importieren und erkenne, ob ein Messbetrag für den Gebäudewert (Grundsteuer B) eine Rollung verursacht. Beachten Sie bei der Einarbeitung diesen Umstand. In jenen Fällen wo es zu "Überholer" (schon mit einem jüngeren Bescheid geändert) kommen wird, wird die automatische Einarbeitung nicht möglich sein (Fehler bei der Einarbeitung). In diesen Fällen müssen die Bemessungen vor der Einarbeitung zurückgesetzt werden und nach der Einarbeitung wieder richtiggestellt werden.

Ganz allgemein kann zur Umstellung des Finanzamtes (Neue Software und Reform Finanzamt Österreich) mitgeteilt werden:

Die Logik der Ziffer auf der achten Stelle in einem Einheitswert-Aktenzeichen (zB: 69/200-1-3013/1) wurde aufgelassen. Es gilt nur mehr: Eine ungerade Nummer bezieht sich auf einen Land- und Forstwirtschaftlichen Besitz und gerade Nummern auf einen Grundbesitz.    

 

Keine Anhänge vorhanden.

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