GeOrg Newsletter: 2021/KW47

GeOrg NEWSLETTER
2021/KW47

ALLGEMEIN

Webacademy

Aufgrund einer Anpassung im Bereich der Webacademy musste nun auch der integrierte Browser vom NWBC von IE auf Chromium umgestellt werden. Diese Einstellung sollte bei Citrixusern ab nun automatisch bei allen User gezogen werden. Bei Richclientinstallationen muss dies manuell, oder über das zentrale Konfigurationsfile gemacht werden. Es wurde bis dato nur eine, mögliche negative Auswirkung (Auswahlfelder im Bereich VA/RA werden englisch betitelt) festgestellt, die durch Festlegung der Clientsprache behoben werden kann. Anbei die Screenshots zur Veranschaulichung der Einstellungsmöglichkeiten.

 

BUCHHALTUNG

Budgetinformation im ER-Cockpit bzw. im Freigabecockpit

Wir haben die Anzeige der Budgetinformationen im Eingangsrechnungs- bzw. Freigabecockpit dahingehend verbessert, dass zu jeder Belegposition nicht nur die Buchungskontierung, sondern auch das dazugehörige Kontrollobjekt (der dazugehörige Budgettopf) angezeigt wird. Damit wird ersichtlich gemacht, welchem übergeordneten Deckungsring die Buchung zuzuordnen ist.

Beispiel:

  • 1: Diese Kontierungselemente wurden bebucht.
  • 2: Durch die Einstellungen im Budgetstrukturplan wurde bei diesen Buchungskontierungen der Deckungsring D.001 ermittelt.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Möglichkeit im GeOrg hinweisen, in ausgewählten Deckungsringen viele Kontierungskombinationen zusammenfassen zu können.

Achtung: In der Steiermark bestehen lt. FAQ der Gemeindeaufsicht Grenzen in der Bildung von Deckungsringen.

Budget - Übernahme Mittelvormerkungen

Bei der Übernahme von Mittelvormerkungen in das Budget, wird nun die MVM-Nummer im Belegkopf mitgeschrieben:

Dadurch kann die Zusammensetzung von Budgetwerten in diesem Bereich besser nachvollzogen und eine direkte Verbindung vom Beleg zur entsprechenden MVM hergestellt werden.

Stmk - Budgetakt - Excel-Vorlage - Schulerhaltungsbeiträge - UVA

Der Fehler im Tabellenblatt "Bescheid" (Summe von AOA u OA) wurde berichtigt.

 

ABGABEN

Kontrollliste - Abweichender Korrespondenzempfänger

Es steht jetzt eine Kontrollliste für die Prüfung der abweichenden Korrespondenzempfänger, die auf den Vertragskonten gepflegt werden, zur Verfügung.

Im Menü vorhanden unter:  Abgaben - Stammdaten (PS-CD) - Vertragskonto ----> Kontrollliste Abweichende Korr.Empf.

Diese Kontrollliste steht für folgende Rollen zur Verfügung:

  • Einnahmen-Hauptbuchhalter
  • Einnahmen-Sachbearbeiter
  • TRM-Sachbearbeiter

Hinweis: Als abweichende Korrespondenzempfänger sollten "Verwalter" von Liegenschaften auf den jeweiligen Vertragskonten hinterlegt werden. Unter Verwalter verstehen wir beispielhaft

  • Immobilienverwaltungen bzw.
  • Notare bei Verlassenschaften oder
  • Vereine für Erwachsenenvertretung (ehemals Sachwalter)

NICHT als abweichende Korrespondenzempfänger sollten Zustellbevollmächtigte gemäß § 81 (2) BAO verwaltet werden. Diese sind Vertragspartner auf den einzelnen Immobilienverträgen!

Kontoinformation - Auskunftstyp "Selbsterklärer"

In der Kontoinformation steht jetzt ein neuer Auskunftstyp "Selbsterklärer" zur Verfügung. Bei diesem Auskunftstyp wird die Periode zum Beleg ausgegeben.

Kontoinformation - Alte Auskunftstypen entfernt

Im Newsletter 2021KW40 haben wir die Abkündigung von alten Auskunftstypen angekündigt. Nachdem keine Rückmeldungen bis Ende Oktober eingegangen sind, wurden jetzt diese abgekündigten Auskunftstypen 

  • Detailauskunft ohne offene Posten
  • Detailauskunft ohne offene Posten inkl. Stornobelege
  • Summenauskunft je Hauptvorgang
  • Summenauskunft je Haupt-/Teilvorgang

entfernt.

Kärnten – Bescheide für Zweitwohnsitz/POT/PNT

Es hat uns eine Kärtner Gemeinde folgende Erkenntnis der KLVwG übermittelt (leider nicht im RIS verfügbar):

Zahl: KLVwG-858/4/2016

Gemäß § 6 Abs. 1 K-ZWAG ist die Abgabe vom Abgabenschuldner bis zum 15. Dezember zu bemessen und an die Gemeinde zu entrichten. Durch Einreichung der Erklärung über die Selbstbemessung gilt die Abgabe als festgesetzt. Die Abgabenvorschrift „K-ZWAG“ sieht also die Abgabe von Zweitwohnsitzen als Selbstbemessungsabgabe vor und sieht das K-AOG im § 9 vor, dass ein Dauerbescheid nur dann zu erlassen ist, wenn eine Abgabe in gleicherbleibender Höhe dem Abgabepflichtigen „vorzuschreiben“ ist. Bei Selbstbemessungsabgaben ist ein Dauerbescheid wohl nur dann zulässig, wenn der Abgabenpflichtige selbst einen solchen ausdrücklich beantragt (siehe Krenn, Kommentar zum K-AOG, Rz 5 zu § 9, in Heinrich/Krenn,Kärntner Landes- und Gemeindeabgabenrecht. Gesetzestexte und Kommentar, Klagenfurt 2016). Laut dem vorgelegten Abgabenverwaltungsakt war dies in casu jedoch nicht der Fall.

Bisher hatten wir die betreffenden Bescheide als Dauerbescheide für die

  • Vertragsart: 2030 Ferienwohnungsabgabe (Zweitwohnsitzabgabe)
  • Vertragsart: 2034 Pauschalierte Ortstaxe
  • Vertragsart: 2035 Pauschalierte Nächtigungstaxe

ausgeführt. Aufgrund dieser Entscheidung des KLVwG wurden die Bescheide geändert. Diese Entscheidung hat jedoch auch eine Auswirkung auf den Einhebungsprozess. Die Bescheide sind demnach keine Dauerbescheide mehr, sondern eine nachträgliche Festsetzung für ein abgelaufenes Jahr (Zeitraum), wenn keine Zahlung zum Fälligkeitszeitraum erfolgt ist.

Anpassung des Prozesses:

Es dürfen keine Dauerbescheide mehr erstellt werden. Die meisten Kärntner Gemeinden haben zu den betreffenden Abgaben eine Fälligkeit im Finanzstrom mit 01.12. (einige wenige mit 15.12.) definiert. Die Definition ist im Gesetz auch ein wenig missverständlich formuliert. Der Finanzstrom wird wie gehabt mittels Lastschriftanzeige, ohne Bescheid, fakturiert. Im Regelbetrieb wird diese Faktura bei einer Fälligkeit vom 01.12. am 08.11. erstellt – bei einer Fälligkeit vom 15.12. erfolgt dies am 23.11..

Damit erhält der Abgabepflichtige eine Aufforderung und kann bequem seine Zahlung vornehmen.

Nach dem Fälligkeitstermin (15.12.) muss eine offene Postenliste (Transaktion: fpo4) für diese drei Vertragsarten erstellt werden. Bei jenen Verträgen mit offenen Posten muss ein Bescheid erzeugt werden. Springen Sie in den Vertrag ab und erzeugen mittels „Druckersymbol“ einen Festsetzungsbescheid für das laufende Jahr.

Tirol – EA-Bescheide für Wasser/Kanal - Bankverbindung entfernt

In den Endabrechnungsbescheiden für Wasser und Kanal wurde der Hinweis auf die Bankverbindung und Fälligkeit entfernt. Die Bankverbindung wurde ja von vielen Abgabepflichtigen missverstanden und führte zu doppelten Einzahlungen. 

Abfall - Endabrechnung (EA) nach Gewicht

Bei der Abfall - Endabrechnung wird jetzt bei der EA-Kondition das Gewicht/Preis pro kg in die Erweiterung der Kondition "Verwendungszweck-Text" geschrieben und damit auf der Lastschriftanzeige angedruckt. 

Abfall - Kombinierter Endabrechnungs-Bescheid

Es gibt jetzt einen neuen Korrespondenzvorfall-Typ "Kombinierter Abfall-EA". Damit kann der EA-Bescheid (Verwiegung oder Entleerung) für Restmüll und Biomüll in einem Bescheid erstellt werden.

Keine Anhänge vorhanden.

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