GeOrg Newsletter: 2022/KW02

GeOrg NEWSLETTER
2022/KW02

ALLGEMEIN

Post - Aktuelle Preisliste ab 01.01.2022

Die Post AG hat die Preise mit 01.01.2022 angepasst. Die Preise werden vertragsgemäß im GeOrg zur Kontrolle zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Preisliste kann über das Versandcockpit (Sendungen Übersicht) angezeigt bzw. über die Webacademy aufgerufen werden.

 

BUCHHALTUNG

Umbuchungen Kapitalausgleichskonten

Lt. VRV 2015 Anlage 3b gibt es eine Unterscheidung der Konten für die Darstellung vom laufenden Nettoergebnis (Konto 960*) und dem Kumulierten Nettoergebnis (Konto 931*) im Vermögenshaushalt.

Der Report für die Umbuchungen ist im Jahresabschlusscockpit 2021 zu finden. Diese Umbuchungen sollten auf alle Fälle vor dem schließen der Periode 12/2021 mit Buchungsdatum 31.12.2021 durchgeführt werden. Manuelle Umbuchungen von den Konten 931*/960* müssen storniert werden (größtenteils Gemeinden in Kärnten). Hier der Link zur Kurzanleitung. (Webacademy - Dokumente - Finanz/Haushalt)

 

ABGABEN

Neue Verordnungen - Preisänderungen

Wenn neue Preise (Tarife) beschlossen wurden, sind diese umgehend zu übermitteln. Bitte dafür das Handbuch in der Webacademy - Bekanntgabe neuer Tarife - beachten. Stornierungen von Fakturen (Quartalsvorschreibung) aufgrund von fehlenden Änderungsmeldungen müssen wir nach Aufwand verrechnen. 

Monitoring - Gemeinde-Cockpit

Die im Gemeinde-Cockpit angekündigten und durchgeführten automatischen Jobs sind zu monitoren. Ob es sich um die Verbrauchsermittlung oder EGW/NE-Berechnung handelt - die Protokolle zu diesen Jobs gehören, zumindest stichprobenartig, kontrolliert. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch auf die Verpflichtung zur Festsetzung mittels Bescheide aufmerksam machen.

Bgld - Novelle TG 2021 - Ferienwohnung

Um den Jahreswechsel wurde die Novelle zum Burgenländischen Tourismusgesetz 2021 (TG 2021) verlautbart. Im § 22 - Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen und Mobilien ergeben sich erhebliche Veränderungen. Diese Abgabe ist jetzt wieder (wie TG 2014) nachschüssig, d.h. für das Vorjahr mit geänderten Flächenstaffeln (30 m2 statt 50 m2) festzusetzen. Die Abgabepflicht trifft nach der Novelle den Mobilheimplatzbetreiber (so wie beim TG 2014) bzw. den Hafenbetreiber! Wir haben für alle burgenländischen Gemeinden den Bescheid und auch die Flächenstaffeln und die Preise angepasst. Bitte kontrollieren Sie, zumindest stichprobenmäßig, die Daten in der Vertragsart "2030 Ferienwohnungsabgabe". In der Transaktion - RE80 - im Vertrag auf Reiter Kondition "simulieren":

  • Ferienwohnungspflicht für 2022
  • Fälligkeitsdatum: 15.04.2022
  • Berechnung von / bis: 01.01.2021 bis 31.12.2021
  • Preise und Staffel: bis 30 m2 = € 50; bis 100 m2 = € 125; mehr wie 100 m2 = € 250

Sollten Ihre Daten nicht den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so bitten wir um Anlage eines Onlineticket "Steuern/Abgaben / Sonstige Verträge". Gegen Ersatz des Aufwandes können wir Ihnen meistens einen Großteil des Aufwandes für die Umstellung auf eine rechtskonforme Abwicklung ersparen.  

Beachten Sie bitte auch die Erweiterung der Abgabepflicht. Waren im TG 2014 nur Ferienwohnungen im Baugebiet für Erholungs- oder Fremdenverkehrseinrichtungen abgabepflichtig, so ist diese Einschränkung im neuen TG 2021 gefallen. Das Potential der Ferienwohnungen kann mit der Transaktion: "/cuerp/re_ne_controll" - Prüfliste NE/Ferienwohnungsabgabe ermittelt werden.

 

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