GeOrg Newsletter: 2022/KW39

GeOrg NEWSLETTER
2022/KW39

ALLGEMEIN

Verlautbarung Wartungsfenster
 
Aufgrund weiteren Verbesserungen im Bereich GeOrg-Webzugang wird am Freitag dem 7. Oktober ab 15 Uhr ein Update am Produktivsystem von GeOrg eingespielt. Das System wird am Samstag wieder online sein. In dieser Zeit stehen GeOrg (SAP), Enterprisescan und Doc2Georg nicht zur Verfügung.

 

HAUSHALT

BCM - Zahlungsnachweis
 
Der Andruck des Bankkontostandes am BCM-Zahlungsnachweis erfolgt ab sofort optional. Bei der Erstellung erhält man ein Popup, mit dem man den BCM-Zahlungsnachweis entweder mit oder ohne Bankkontostand erstellen kann.
 
FEBAN – PWHR- automatische Verbuchung
 
Seit Juli 2022 gibt es aus dem PWHR die Möglichkeit, einen Datenträger für die Überweisungen des Dienstgebers (Finanzamt, Österr. Gesundheitskasse, BVA, …) zu verwenden. Aufgrund dieser Möglichkeit entfällt die automatische Zuordnung der Gehaltsüberweisungen auf das Auszahlungskonto Lohn (363998) in der FEBAN. Die Klärung der Zahlungen muss in Zukunft in der FEBAN händisch vorgenommen werden!
 
Die Zahlungen an das Finanzamt, BVA … sind in Zukunft direkt in der FEBAN auf die entsprechenden Auszahlungskonten (362100, 362500 …) zu klären! Für die Zuordnung der Zahlungen des Arbeitsgebers verwenden Sie die Liste „Zahlungsverkehr Arbeitgeber“ aus dem PWHR.

 

ABGABEN

Information - Leerstand/Zweitwohnsitz

Leider wurden unsere bereits im Sommer gestellten Fragen an die Aufsichtsbehörde/Interessensvertretung bis heute nicht beantwortet. Diese sind:

  • Ausnahmen von der Abgabepflicht. Hängt diese an der Wohnung oder am Anteil des (Mit)eigentümers. Wie ist die Gesamtschuldnerhaftung zu sehen
  • Prozess bei Verlassenschaften
  • Stmk: Nachschüssig: Für 2023 erfolgt die Einhebung 2024. Bedeutet dies, dass für 2023 keine Einnahmen budgetiert werden können (auch keine Ferienwohnungsabgabe)?
  • Stmk: Definition Kind
  • Stmk: Rollungen Ferienwohnungsabgabe vers. StZWAG
  • Welche Kontierungen sind zu verwenden
  • Muster-Formulare (Verordnung, Bescheid, Erhebung)

Wir wollen unsere Entwicklung der Prozesse erst nach Beantwortung dieser Fragen starten. Auch entsprechende Seminarreihen sind davon abhängig. Die Kontrolle der AGWR-Daten sollte primär jetzt im Fokus stehen. Mit der Kontrollliste NE/Ferienwohnung können Sie den Leerstand bzw. die NE mit Zweitwohnsitz entsprechend filtern und die Kontrolle durchführen. Sind die Flächen im AGWR richtig bzw. stimmt die Funktion (Wohnung bzw. Wohnung/Arbeitsstätte).

KST - Schließung - Fälligkeitsverschiebung - Schließungsdatum

Bei einer Schließung eines Unternehmens wird die Fälligkeit der Eingangskorrespondenz entsprechend berücksichtigt. Wenn zB ein Betrieb mit 07.06.2022 eingestellt wird, so wird die Eingangskorrespondenz mit Fälligkeit 07.07.2022 (1 Monat) gesetzt.

Kontrollliste NE/Ferienwohnungsabgabe - Fläche WA

Bisher wurde in der Kontrollliste NE/Ferienwohnungsabgabe nur die Fläche einer Wohnung angezeigt. Jetzt werden auch die Fläche aus der NE-Funktion "Wohnung/Arbeitsstätte" angeführt. 

Rückstandsausweis - Gesamtschuldnerhaftung

Bei der Aufstellung der Gesamtschuldner im Rückstandsausweis wird der Text: "Die Gesamtschuldner haften zur ungeteilten Hand." angedruckt.

Konditionsart Miete nach Fläche - Bemessungsgrundlagentext

Bei den Mietverträgen wird bei der Kondition "Miete nach Fläche" auf der Lastschriftanzeige der Bemessungsgrundlagentext mit m2 x Wert angeführt. 

Bgld. - Bescheid - Eigentümerstrings

Durch das BMA-Projekt (Baulandmobilisierungsabgabe) werden Eigentümerstrings mit dem BuKr 4102 in einer EZ hinterlegt. Der Fehler, dass diese Eigentümerstrings als Bescheidadressaten angeführt wurden, wurde behoben.

 

BAUAMT

Tirol - Neue Verfahrensarten - Sonstige Verfahren

Für die Tiroler Gemeinden auf Mandant 700 wurden im Sonstigen Verfahren neue Verfahrensarten angelegt: für Kanal und Wasser jeweils Anschlussverpflichtung, Anschlussgebühr und Erweiterungsgebühr, sowie für Abgaben nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz (TVAG), zB. Erschließungsbeitrag.

 

Keine Anhänge vorhanden.

GeOrg Newsletter: 2022/KW39