ALLGEMEIN
HAUSHALT
ABGABEN
- Stmk: Nachschüssig. 30.04. des Folgejahres. Kto: 843800 / Ansatz: 920000
- Sbg: Nachschüssig. 15.02. des Folgejahres. Kto: 832000 / Ansatz: 920000
- Tirol: Mittelschüssig. 31.05. des lfd. Jahres. Kto: 842000 / Ansatz: 920000
Als Konditionsarten stehen zur Verfügung:
- Zweitwohnsitzabgabe
- Leerstandsabgabe
- Zweitwohns./Leerstandsabgabe
Wenn die Verordnungen beschlossen wurden, so bitten wir um Übermittlung in einem Online-Ticket. Für eine einfachere Verwaltung sorgen Verordnungen die sowohl für den Zweitwohnsitz wie auch für den Wohnungsleerstand die gleichen Gebührensätze beinhalten. Damit führt eine Nebenwohnsitzmeldung nicht zu einer anderen Abgabenhöhe.
Gegen Ersatz des Aufwandes werden wir die entsprechenden Preise pflegen und die bestehenden Vertrags-Konditionen abgrenzen bzw. neue Konditionen hinterlegen. Danach können Sie weitere Nutzungseinheiten (Wohnungen) als abgabepflichtig definieren. Beachten Sie bitte, dass als Abgabepflichtiger der Wohnungseigentümer (und nicht Liegenschaftseigentümer) in den Verträgen hinterlegt werden muss. Über die Prüfliste kann das entsprechende Potential an Zweitwohnsitz bzw. Wohnungsleerstand ermittelt werden. Aus dieser Prüfliste kann auch eine Vertragsanlage vorgenommen werden.
BAUAMT
KG-Änderungsdienst - Abkündigung für Gemeinden
Wir müssen leider das neue Modul für die Gemeinden abkündigen. Grund: Der KG-Änderungsdienst liefert nicht den vollständigen Änderungsbestand der für eine Gemeinde notwendig wäre. Für das BMA-Projekt Land Burgenland haben wir diesen Dienst vom BRZ implementiert. Trotz mehrmaliger schriftlicher Zusicherung des Grundbuches, dass es sich bei den Änderungsdaten um die KG (Katastralgemeinde) des Grundstückes handelt (Bezug zur Gemeinde) ist dies nicht der Fall. Nachdem wir nicht wissen, bei welcher KG (KG-EZ) eine EZ (Einlagezahl) geändert wurde, müssten wir schlimmstenfalls alle KG aus ganz Österreich abrufen. Dies ist natürlich nicht möglich. Demnach würde bei Einsatz dieses Services eine Gemeinde nur jene Änderungen bekommen, wo die KG-EZ in den eigenen KG’s abgebildet sind.
Zum Verständnis folgendes Beispiel: Eigentümer in der EZ 17 haben ein Grundstück in Oberwart KG: 34057 jedoch dieses Grundstück im Grundbuch in Mistelbach 15028 zuschreiben lassen. Unsere EZ würde wie folgt in Oberwart dargestellt werden: 34057/15028/00017 und in Mistelbach 15028/15028/00017. In diesem Fall bekommen wir keine Änderungen in Oberwart.
Für das laufende BMA-Projekt stellt es nicht unbedingt das große Problem dar, weil alle KG-EZ des gesamten Bundeslandes abgefragt werden. Wenn jedoch nur die KG's einer Gemeinde abgefragt werden, so werden Einlagezahlen zB aus Nachbargemeinden nicht berücksichtigt. Demnach kann keine automatische lückenlose Änderung durch den KG-Änderungsdienst gewährleistet werden.
Für die burgenländischen Gemeinden auf dem Mandant 100 bedeutet dies, dass mit dem Erhalt des Grundbuchsbeschlusses, die Änderungen, welche aufgrund des KG-Änderungsdienstes bereits eingearbeitet wurden, auf Vollständigkeit geprüft werden müssen.
Es ist schade, dass es in der österreichischen Registerkommunikation keinen umfassenden Änderungsdienst vom Grundbuch für Gemeinden gibt. Wir werden in Gesprächen mit dem BEV eintreten und einen lückenlosen Änderungsdienst einfordern.