ALLGEMEIN
ABGABEN
- Vertragskonto: 8850 Besitzabgaben
- Vertragsart: 5010 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe
- Hauptvorgang: 5010 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe
- Teilvorgang:
- 0100 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe
- 0200 Zweitwohnsitzabgabe
- 0300 Leerstandsabgabe
- 0400 Nebengebühren
Die umfangreichen Prozesse hinsichtlich dieser neuen Abgabe werden in einer Seminarreihe mit folgenden Inhalt ab Mitte März 2023 vorgestellt.
- Gesetzliche Grundlagen
- Vertragsverwaltung
- Anschreiben (Aufforderung Erklärung und Mahnung)
- Verarbeitung Erklärung und Ausnahmeanträge
- Kontrolle- und Auswertungen
Im Unterschied zu Marktbegleitern haben wir uns entschlossen diese umfangreichen Programm-Erweiterungen für unsere Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang bitten wir jedoch um Verständnis, dass wir die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Vertragsart inkl. der Übernahme der Daten aus der Ferienwohnungsabgabe nach Aufwand verrechnen müssen. Die neue Vertragsart 5010 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe erlaubt nur mehr die Verknüpfung zu den AO NE (Architektonische Objekte - Nutzungseinheiten). Sollten Ferienwohnungsabgabe nicht mit AO NE verknüpft sein, so müssen die Daten entsprechend aufbereitet bzw. auch manuell erfasst werden. Es ist auch geplant, dass es zu einer automatischen Anlage von Verträgen im Zuge des LMR-Abgleiches kommt. Dieser Abgleich wird Anfang 2024 für die Periode 2023 stattfinden.