GeOrg Newsletter: 2022/KW51

GeOrg NEWSLETTER
2022/KW51

ALLGEMEIN

Post - Aktuelle Preisliste ab 01.01.2023
 
Die Post AG hat die Preise mit 01.01.2023 angepasst. Die Preise werden vertragsgemäß im GeOrg zur Kontrolle zur Verfügung gestellt. Die aktuelle Preisliste kann über das Versandcockpit (Sendungen Übersicht) angezeigt bzw. über die Webacademy aufgerufen werden.

 

ABGABEN

Anpassungen der Verordnungen - Preisänderungen 
 
Eventuelle neue Verordnungen bzw. die Anpassung der Preise in den Verordnungen sind bis zum 13.01.2023 an uns zu übermitteln. Änderungen von Preisen erfolgen im Rahmen der laufenden Wartung. Sollten uns Preisänderungen nicht rechtszeitig bekanntgegeben werden, so müssen wir die Aufwände bei eventuellen Stornierungen zur Verrechnung bringen.
 
Bitte dafür das Handbuch in der Webacademy - Bekanntgabe neuer Tarife - beachten. Prüfen Sie bitte auch die Änderungen in der Transaktion "Preise/Einstellungen RE-FX" bzw. stichprobenartig bei einigen Verträgen.  
 
Stmk/Sbg/Tirol: Zweitwohnsitz/Wohnungsleerstandsabgabe
 
Aufgrund der besseren Aussteuerung der nachfolgenden Prozesse haben wir uns entschieden die Vertragsart 2030 Ferienwohnungsabgabe zu belassen und die neue "selbsterklärende" Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe" mit einem neuen Vertragskontotyp und neuer Vertragsart auszusteuern. Die Information im Newsletter 2022/KW49 sind damit als obsolet zu betrachten.
 
  • Vertragskonto: 8850 Besitzabgaben
  • Vertragsart: 5010 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe
  • Hauptvorgang: 5010 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe
  • Teilvorgang:
    • 0100 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe
    • 0200 Zweitwohnsitzabgabe
    • 0300 Leerstandsabgabe
    • 0400 Nebengebühren

Die umfangreichen Prozesse hinsichtlich dieser neuen Abgabe werden in einer Seminarreihe mit folgenden Inhalt ab Mitte März 2023 vorgestellt.

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vertragsverwaltung
  • Anschreiben (Aufforderung Erklärung und Mahnung)
  • Verarbeitung Erklärung und Ausnahmeanträge
  • Kontrolle- und Auswertungen

Im Unterschied zu Marktbegleitern haben wir uns entschlossen diese umfangreichen Programm-Erweiterungen für unsere Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang bitten wir jedoch um Verständnis, dass wir die Dienstleistung im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Vertragsart inkl. der Übernahme der Daten aus der Ferienwohnungsabgabe nach Aufwand verrechnen müssen. Die neue Vertragsart 5010 Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe erlaubt nur mehr die Verknüpfung zu den AO NE (Architektonische Objekte - Nutzungseinheiten). Sollten Ferienwohnungsabgabe nicht mit AO NE verknüpft sein, so müssen die Daten entsprechend aufbereitet bzw. auch manuell erfasst werden. Es ist auch geplant, dass es zu einer automatischen Anlage von Verträgen im Zuge des LMR-Abgleiches kommt. Dieser Abgleich wird Anfang 2024 für die Periode 2023 stattfinden.

 

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