GeOrg Newsletter: 2015/KW42

GeOrg NEWSLETTER
2015/KW42

ABGABEN

Endabrechnung Wasser 4. Quartal 2015

Gleich zu Beginn eine kleine Statistik auf die wir sehr stolz sein dürfen. Im 4 Quartal durften wir mehr wie 33.000 Zähler verarbeiten. Folgende Varianten der Erfassung wurden durchgeführt:

%-Erfassungsquote Antwortkarte manuell durch Versorger Online-Erfassung davon mit QR-Code
81,27 % 42,18 % 9,40 % 29,70 % 31,03 %

Eine Gemeinde mit 93 % Erfassungs-Quote (bei 507 Zähler) war in dieser Abrechnungsperiode Spitzenreiter. Die hohen Erfassungs-Quoten sind auch auf eine gute Informationsarbeit der Gemeinden bspw. in den Gemeindenachrichten zurückzuführen. Informationsmaterial zur Information der Gemeindebürger steht auf zaehlerstand.at im Menü Downloads zur Verfügung. 

In den zahlreichen Kontakten zur Verbrauchsermittlung erreichten uns viele positive Rückmeldungen zum Portal zaehlerstand.at. 

Notwendige Information an Wassermeister

Einige Gemeinden haben den Wassermeister bzw. die Außendienstmitarbeiter noch nicht informiert. Aufgrund der Einführung von Selbst-Ablesekarten kann der notwendige Aufwand für die manuelle Zählerstands-Ablesung anderweitig verplant werden. Sorgen Sie auch dafür, dass im Ablesezeitraum keine Eichwechsel durchgeführt werden dürfen.

Was tun, wenn man eine falsche Zählernummer verwaltet hat und man die richtige Zählernummer im Zuge der Rückmeldung aus der Ablesekarte erfährt:

  1. auf Plausibilität prüfen ob die Angaben des Abnehmers richtig sein können, wenn JA
  2. Feststellen ob ein Zählerwechsel nicht eingegeben wurde oder
  3. nur die Zählernummer falsch verwaltet wurde.

ad 2) Zählerwechsel über die Transaktion "Wasserzähler-Bewegungen" im GeOrg durchführen. Im Regelfall wird der neue Zähler einen geringeren Zählerstand aufweisen, wie der nicht erfasste ausgebaute Zähler. Damit wird beim Import dieser Daten der Zählerstand nicht übernommen werden können.

ad 3) Zählernummer kann im Equipment geändert werden. Aus dem Wasser- oder Kanal-Vertrag kann über die Brille neben dem Meßbeleg mit Doppelklick auf das Equipment die Zählernummer korrigiert werden.

Notwendige Tätigkeiten in den nächsten Tagen 

  • 19.+20. Oktober: Kontrolle und manuelle Erfassung im Portal zaehlerstand.at. Sie können die Meßbelege nach dem KZ sortieren. Jene Meßbelege mit Kennzeichen "F" (Fehler) bzw. mit roter Farbe hinterlegte Kennzeichen sind unbedingt zu bearbeiten. Es ist auch vorteilhaft die Zählerstände absteigend zu sortieren um eventuell nicht plausible Zählerstände zu erkennen. 
  • 21. Oktober: Kontrolle der Übernahme von zaehlerstand.at. Hier sollten Sie die Differenz (Verbrauch) absteigend sortieren und auf eine eventuell falsche Erfassung von Meßbelegen prüfen.
  • 22. Oktober: Aufgrund der Daten wurde die Endabrechnung erstellt. Das Protokoll über die durchgeführten Berechnungen kann über das Gemeinde-Cockpit oder über die Transaktion "Endabrechnung (Wasser/Kanal/Müll)" aufgerufen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die durchgeführte Abrechnung über den Vertrag (Menü -> Abgaben -> Endabrechnung -> Korrektur/Storno) berichtigen.
  • Die Erstellung der Faktura erfolgt für Gemeinden im Regelbetrieb am 25. Oktober.

Endabrechnung: Faktor Staffelmenge / Dynamische Staffel

Bei der Wasser/Kanal-Endabrechnung kann nun auch ein Staffelpreis abhängig von der Anzahl der Nutzungseinheiten berechnet werden. 

EGW und NE-Ermittlung

Wie angekündigt, wurde ein Fehler beim Abgleich der Nutzungseinheiten zwischen der Statistik Austria und GeOrg gefunden und in dieser Woche behoben. Aufgrund dieser Berichtigung wird sich bei einigen Verträgen eine Änderung in der EGW-Ermittlung ergeben. Zusätzlich wird die NE-Ermittlung für das 4. Quartal durchgeführt. 

  • Kontrollieren Sie die Änderungen am Dienstag, 20. Oktober über das Gemeinde-Cockpit. Wahrscheinlich sind auch einige neue Bescheide zu erlassen.

Neues Kennzeichen "Kz. Preisfindung" 

In der Verwaltung der Immobilienverträge (RE80) gibt es unter dem Reiter Konditionen eine Erweiterung. Bisher wurden die Preise für die Ermittlung des Finanzstroms über das Tarifkennzeichen und über Konditionen ermittelt. Ab jetzt wird die Preisfindung über ein eigenes Kennzeichen in der Kondition gezogen. Es gilt daher ab sofort, dass Sie die Unterscheidung der Preise (verschiedene Versorgungsgebiete, meistens Altgemeinden) nicht mehr über das Tarifkennzeichen durchführen müssen, sondern ausschließlich über das neue Kennzeichen. Die richtige Einstellung können Sie immer mit der Simulation des Finanzstroms erkennen.

Das bisherige Tarifkennzeichen bleibt für Auswertungen (zB Unterscheidung Versorgungsgebiete) erhalten. Mit diesem neuen Kennzeichen können wir noch flexibler die Verordnungen der Gemeinde abbilden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Aktion "Quicktest für Gemeindeverordnungen" (Aussendung vom 01.10.2015). Mit diesem Quicktest können Sie sich oftmals mit kleinen Formulierungsänderungen große Aufwände in der Vollziehung der Verordnung ersparen. Machen Sie daher vor dem Beschluss einer neuen Verordnung von diesem Test Gebrauch.

Stmk - Tourismus-Interessentenbeitrag - Einmahnung gemäß § 35 (4)

Bei Gemeinden im Regelbetrieb wurde am 14.10. die Einmahnung des § 35 (4) Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 durchgeführt. Wenn Sie noch nicht im Regelbetrieb sind, so wird diese Einmahnung erst nach Ihrer Aufforderung angestoßen.

Der Export der Daten und Abtretung an das Land für jene Unternehmen die entweder

a) keine Erklärung und Zahlung abgegeben haben
b) eine Erklärung jedoch keine Zahlung durchgeführt haben
c) keine Erklärung jedoch Zahlung durchgeführt haben

wird voraussichtlich mit Mitte November verfügbar sein. Mit diesem Export der Sach- und Archivdaten können wir einen weiteren medienbruchfreien Prozess abbilden. 

Geschäftspartnerübersicht (FMCACOV)

Im neuen Raster „Erklärungen“ kann man direkt aus der Übersicht über Doppelklick auf eine Zeile auf das Formularbündel abspringen. Der umständliche Aufruf über die Formularbündelsuche entfällt dadurch.

 

JAGDPACHT

Jagd-Gebietsverwaltung

Durch einen mehrfachen Initial-Import von Grundstücksdaten wurden in der Vergangenheit Flächen (Bemessungen) eines Grundstücks zeitlich abgegrenzt. Dieser Fehler wurde behoben. Jedoch ist es notwendig, im ersten Jahr der Einführung des Jagdpacht-Moduls den Stichtag für die Zuordnung der Grundstücke zu einem Jagdgebiet einen Stichtag nahe der Verarbeitung zu wählen und nicht den Beginn des Jagdjahres (wie das Programm vorschlägt) zu nehmen.

Jagd-Auszahlungscockpit

Der Fehler bei der Summierung von EZ-Datensätzen wurde behoben. 

 

BUCHHALTUNG

Anordnung

In der Anordnung ist es nun möglich Anlagenverkäufe zu buchen und Rechnungen daraus zu erstellen (Lächeln). Bei Anlagenverkäufen im AOH muss man anstatt der Kostenstelle, wie gewohnt, den Innenauftrag mit Haushaltsprogramm hinterlegen. Ebenso ist es nun möglich Einnahmen (zb sonstige Einnahmen oder Anlagenverkäufe) mit Innenauftrag zu buchen. (Das Layout in der Anordnung wurde entsprechend angepasst).

Sachkontobuchung

Um Anlagen, Rücklagen oder Darlehen umbuchen zu können, wurden die Belegarten UA (Umbuchen Ausgaben) und UE (Umbuchen Einnahmen) angelegt. Mit der Belegart UA kann zB eine Darlehenstilgung verringert und die Zinsbelastung erhöht werden. Um in der Mittelbindung einen vollständigen Überblick zu behalten, muss bei Buchungen mit Auswirkungen auf den Nachweis (Rücklagen, Haftungen, gegebene Darlehen, erhaltene Darlehen, innere Darlehen, Gehaltsvorschüsse) stets ein Verweis auf die Mittelbindung erfolgen.

 


ALLGEMEIN

Organisationsberatung

Die erfolgreiche Einführung von durchgängigen ortsunabhängigen medienbruchfreien Prozessen hängt wesentlich von der internen Organisation einer Organisationseinheit ab. Oftmals sind es einfache Änderungen im Ablauf die ein optimales Arbeiten ermöglichen. Neben einer guten Ausstattung eines Arbeitsplatzes (2 Bildschirme) ist eine interne Abstimmung beim Scan-Prozess (Frühes Scannen: Beim Posteingang - Spätes Scannen: Barcodeerfassung) notwendig. Zusätzlich kommt mit dem neuen Tool Doc2Georg eine wesentliche Erweiterung der Möglichkeiten hinzu (derzeit im Pilotbetrieb - weitere Infos folgen). Richtete sich unser Augenmerk in der Vergangenheit auf die rasche Umsetzung der laufenden Tätigkeiten bieten wir ab sofort die Möglichkeit einer Organisationsberatung an. Unsere Experten mit einer großen Umsetzungserfahrung können innerhalb weniger Stunden wertvollen Input liefern.

 


NÜTZLICHE TIPPS

Mit dem Newsletter wollen wir auch nützliche Tipps für die Anwender bereitstellen. Lassen Sie es uns wissen, wenn Ihnen diese Tipps geholfen haben.

Storno einer Mahnung

Wenn Sie im Versand-Monitor die Mahnungen kontrollieren und eine Mahnung stornieren wollen, müssen Sie wie folgt vorgehen.

  1. In den Detaildaten zur Sendung (Status zum versendeten Dokument) über den Punkt "Fachtransaktion öffnen" die Mahnhistorie: Übersicht aufrufen. Die Zeile markieren und mit dem Menüpunkt (roter dicker Pfeil nach rechts) "Mahnung stornieren" den Mahnbeleg stornieren.
  2. Mahnung im Versand-Monitor canceln mit dem Punkt "Sendung stornieren". 

SEPA-Mandate

Beachten Sie bei der Anlage von SEPA-Mandaten das „Gültig von“ Datum. Offene Posten mit einer Fälligkeit nach diesem Datum werden eingezogen auch wenn das SEPA-Mandat nachträglich am Vertrag hinterlegt wird. Um etwaige offene Posten aus der Vergangenheit zu berücksichtigen muss entweder die Gültigkeit des SEPA-Mandates oder die Zeitscheibe im Immobilienvertrag vor der Fälligkeit des offenen Posten liegen. 

Beispiel:

offener Posten mit Fälligkeit 15.02.2015

Gültigkeit SEPA-Mandat (01.05.2015) und Zeitscheibe Immobilienvertrag (01.05.2015) = Posten wird nicht eingezogen

Gültigkeit SEPA-Mandat (01.01.2015) und Zeitscheibe Immobilienvertrag (01.05.2015) = Posten wird mit 01.05.2015 eingezogen

Gültigkeit SEPA-Mandat (01.05.2015) und Zeitscheibe Immobilienvertrag (01.01.2015) = Posten wird mit 01.05.2015 eingezogen

Links aus dem Newsletter in einem neuen Fenster öffnen

Sie haben sich wahrscheinlich schon oft geärgert, wenn Sie einen Link öffnen und danach nicht mehr auf die vorhergehende Anwendung zurückkommen können, da kein "Zurück-Button" angeboten wird. Einfache Lösung: Statt dem Link mit einem Klick zu öffnen können Sie diesen Link mit rechter Maustaste "Im neuen Fenster öffnen" folgen. 

Monitoring Versandmodul - Auswahl nach Korrespondenzart

Manchmal ist es notwendig über einen längeren Zeitraum nach der Art der Sendung (zB. alle Mahnungen im letzten Quartal) zu suchen. Über die allgemeine Selektion können Sie eine oder mehrere Korrespondenzarten eingrenzen.

RE80 - GIS-Button

Ungefähr seit Mitte des Jahres ist der GIS-Button in der Verträgeverwaltung (RE80) aktiv. Gerade bei den Fusionsgemeinden kennt man als Sachbearbeiter oftmals den Ortsbezug nicht genau, da man bisher für eine andere Altgemeinde tätig war. Hier ist es sehr hilfreich, wenn man den Ortsbezug mit einem einfachen Klick auf den GIS-Button herstellen kann. Die Grundversion des GIS-Viewers wird derzeit kostenlos über den Datenbezug basemap angeboten. Wir können Ihnen jedoch auch weitere nützliche Funktionen innerhalb dieses Viewers anbieten. Setzen Sie sich einfach mit Ihrem Vertriebsbetreuer in Verbindung. 

 

Keine Anhänge vorhanden.

GeOrg Newsletter: 2015/KW42