GeOrg Newsletter: 2015/KW43

GeOrg NEWSLETTER
2015/KW43

BUCHHALTUNG

VRV 2015

Am Montag, 19. Oktober 2015 wurde mit der Veröffentlichung der VRV 2015 ein neues Zeitalter für die öffentlichen Buchhaltungen eingeläutet. Als Buchhalter sollte man zumindest einmal den Gesetzestext und die Anlagen "überflogen" haben. 

Die neue Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 – Was ist neu, ein Grobüberblick!

Nach mittlerweile rund 40 Jahren währender Diskussion über eine Vereinheitlichung des Haushalts- und Rechnungswesens über alle Ebenen österreichischer Gebietskörperschaften hinweg, wurde mit der am 19.10. 2015 von Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling erlassenen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung, kurz VRV 2015 (BGBl. II Nr. 313/2015), die Rechnungslegungsvorschriften für Länder und Gemeinden grundlegend reformiert.

Den Kern der Reform bildet die Abkehr vom bisherigen rein auf den Geldverbrauch gerichteten kameralen System, hin zu einer auf den Ressourcenverbrauch gerichteten doppischen Buchhaltung und der Einführung einer drei Komponenten umfassenden integrierten Veranschlagung- und Rechnungslegung, bestehend aus einem Finanzierungshaushalt, einem Ergebnishaushalt und einem Vermögenshaushalt.

Im Ergebnishaushalt (Anlage 1a) sind die Erträge den Aufwendungen periodengerecht abgegrenzt gegenüber zustellen. Mit ihr entsteht auch künftig die Möglichkeit Abschreibungen (z.B. des Sachanlagevermögens) und die Bildung und Auflösung von Rückstellungen (z.B. für Haftungen, Prozesskosten,…) in das Rechenwerk mit aufzunehmen. Im Finanzierungshaushalt (Anlage 1b) werden die Einzahlungen den Auszahlungen gegenübergestellt, d.h. der tatsächliche Geldfluss der Gemeinde dargestellt. Beide Rechnungen sind zu Beginn des Finanzjahres als „Ergebnis- bzw. Finanzierungsvoranschlag“ und zum Jahresabschluss als „Ergebnis- bzw. Finanzierungsrechnung“ zu führen. Damit einhergehend wird auch eine neue Budgetstruktur, für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt, untergliedert in  BereichsbudgetGlobalbudget und Detailbudget vorgeschrieben.  Bereichsbudgets sind zumindest auf Gruppenebene des bisherigen Ansatzverzeichnisses (0-9) zu erstellen und können bedarfsgerecht auf Global- und Detailbudgets unter Verwendung desselben aufgeteilt werden. Im Zentrum des neuen Systems steht jedoch eine Vermögensrechnung (Bilanz) die als Wertespeicher zwischen den beiden anderen Rechnungen steht und über deren Salden „Liquide Mittel (Finanzierungsrechnung)“ und dem „Nettoergebnis (Ergebnisrechnung)“ mit diesen verbunden ist. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgt nach Fristigkeit in kurz- und langfristig Vermögen, wobei in der Aktiva zumindest das Anlagevermögen und Umlaufvermögen und in der Passiva das Nettovermögen (Ausgleichsposten) und die Fremdmittel auszuweisen sind. Eine detaillierte Gliederung der Vermögensrechnung ist in Anlage 1c der VRV 2015 dargestellt.

Die Einführung einer Vermögensrechnung erfordert künftig auch eine vollständige Bewertung des im Besitz der Gemeinde befindlichen Vermögens wobei hier das Hauptaugenmerk auf die Ersterfassung gelegt werden muss. Spätestens zum Beginn des Finanzjahres in dem die VRV 2015 in Kraft tritt, ist von der Gemeinde eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Dafür ist sämtliches bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten zu erfassen und zu bewerten. Die hierfür notwendigen Erfassungs- und Bewertungsbestimmungen sind in der VRV 2015, samt Ausnahmeregelungen in Form von Alternativbewertungsmethoden für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, genau geregelt und beschrieben. 

Der Voranschlag (Neu) - Überblick

Der Voranschlag in der VRV 2015 hat zukünftig gem. § 5 aus folgenden Bestandteilen zu bestehen:

  • einem Ergebnisvoranschlag
  • einem Finanzierungsvoranschlag
  • dem Stellenplan für den Gemeindehaushalt und
  • den Beilagen (siehe § 5 Abs. 2 u. 3) 

Der Rechnungsabschluss (Neu) - Überblick

Der Rechnungsabschluss in der VRV 2015 hat zukünftig gem. § 15 aus folgenden Bestandteilen zu bestehen:

  • einer Ergebnisrechnung (inkl. Voranschlagsvergleichsrechnung)
  • einer Finanzierungsrechnung (inkl. Voranschlagsvergleichsrechnung)
  • einer Vermögensrechnung
  • einer Nettovermögensveränderungsrechnung und
  • den Beilgagen gem. § 37
    • Rechnungsquerschnitt (Anlage 5b)
    • Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Trägern öffentlichen Rechts, die zumindest nach Teilsektoren des Staates und nach Ansätzen aufzugliedern sind (Anlage 6a)
    • Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven (Anlage 6b)
    • Nachweis über den Stand der Finanzschulden sowie Schuldendienst (Anlagen 6c bis 6e)
    • Nachweis über hausinterne Vergütungen (Anlage 6g)
    • Anlagenspiegel (Anlage 6h) und Liste der nicht bewerten Kulturgüter (Anlage 6i)
    • Leasingspiegel (Anlage 6j)
    • Beteiligungsspiegel (Anlagen 6k und 6m)
    • Nachweis über verwaltete Einrichtungen (Anlage 6l)
    • Einzelnachweise über aktive Finanzinstrumente (Anlagen 6n und 6o)
    • Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft (Anlage 6p)
    • Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten (Anlage 6q)
    • Rückstellungsspiegel (Anlage 6r)
    • Haftungsnachweise (Anlage 6s)
    • Die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger, sowie pensionsbezogene Aufwendungen für Bedienstete der Gebietskörperschaft für die nächsten 30 Jahre (Anlage 6t)
    • Nachweis über die nicht voranschlagswirksam verbuchten Ein- und Auszahlungen (Anlage 6v)
    • Personaldaten laut letztgültigem österreichischen Stabilitätspakt (Anlage 4)

Die VRV 2015 stellt einen Paradigmenwechsel für alle langjährigen Buchhalter in den Gemeinden dar. In der Übergangszeit (vier Jahre (Gemeinden > 10.000 Einwohner) bzw. fünf Jahre (die restlichen Gemeinden) müssen die Weichen dafür gestellt sein. GeOrg-Gemeinden haben hier schon einen klaren Vorteil, da GeOrg neben einer Kostenrechnung schon eine doppische, wie auch kamerale Betrachtung aller Geschäftsfälle vorsieht. Zudem ist die umfangreiche Anlagenbuchhaltung in der Lage die periodengerechte Betrachtung aller Investitionen (Abschreibung und Abgrenzung) darzustellen.

Elektronische Anordnung - Differenzierung Rechnung/Gutschrift

Im Anordnungsdruck stand bisher sowohl bei Kreditorenrechnungen als auch Kreditorengutschriften der gleiche Text. Die Überschrift bei Kreditorengutschriften (Belegart KG) wurde auf "Anordnung zu Eingangsgutschriften" und statt "zu leistender Betrag" "zu erhaltender Betrag" geändert.

FI - Anlagenbuchhaltung - Deaktivieren von Bewertungsbereichen verhindern

In der AS01 (Anlagenstammsatz anlegen) werden standardmäßig 3 Bewertungsbereiche defaultmäßig gesetzt, die GeOrg für die Verbuchung der AfA etc. auch benötigt. In mehreren BUK ist es schon vorgekommen, dass einzelne Bewertungsbereiche deaktiviert bzw. gelöscht wurden. Die Deaktivierung bzw. Löschung ist jetzt nicht mehr möglich.

 

ABGABEN

Wasser/Kanal - Verbrauchsabrechnung

Viele positive Reaktionen erreichen uns über die Arbeitserleichterung bei der Zählerdatenaufbringung und die damit verbundene Verbrauchsabrechnung. Jene Gemeinden die die Bürger entsprechend informierten und die Daten zu den Wasserzählern ordnungsgemäß verwaltet haben, melden uns, dass eine Arbeitsersparnis von mehreren Wochen durch den Einsatz von zaehlerstand.at und GeOrg erreicht wurde.

EGW - Automatische Ermittlung

Aufgrund der Änderung im AGWR-Abgleich erfolgt auch eine neuerliche Ermittlung der EGW. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass nur in Ausnahmefällen manuelle Änderungen in den Bemessungen für EGW autom. vorgenommen werden sollten (zB. Todesfall im ZMR (ZPR) nicht rechtzeitig erfasst). Änderungen die beim nächsten Abgleich wieder überschrieben werden, sollten mit der manuellen EGW Bemessung verwaltet werden.

FinanzOnline – Abrufe aus der Databox

Von Seiten der Finanzbehörden werden wesentliche Informationen über FinanzOnline bereitgestellt. Dies beinhaltet auch die Kommunalsteuer und die Einheitswerte.

Für diese Themen wurden in GeOrg Routinen hinterlegt, die ein manuelles Abholen und Einarbeiten nicht mehr erforderlich machen.

Behandlung der Databox von FinanzOnline:

Damit GeOrg Ihre Gemeinde mit den hinterlegten Prozessen unterstützen kann, ist es ganz besonders wichtig, dass Daten zur Kommunalsteuer (Jahreserklärungen und Prüfungsergebnisse), sowie die Einheitswerte in der Databox von FinanzOnline nicht angesehen bzw. herunter geladen werden. Beachten Sie bitte, dass gelesene Informationen von FinanzOnline nach 30 Tagen aus der Databox gelöscht werden.

 

BAUAMT

Grundbuchsabfragen - Fehler bei EZ > 100 Objekte

Das Produktwebservice (PWS) des Bundesamt für Eich- und Vermessugnswesen (BEV) lieferte bei Einlagezahlen mit mehr als 100 Objekten einen Fehler. Das Service wurde umgebaut und kann daher jetzt auch EZ mit mehr als 100 Objekte verarbeiten.

Grundbuchsabfragen - Ausfall PWS-Service

Am Donnerstag hat in der Zeit von 10:15 h bis 14:00 h hat das PWS Service nicht funktioniert. Deshalb sind ca. 70 Abfragen fehlgeschlagen. Diese Bestellungen müssen wiederholt werden. Ob Sie davon betroffen sind, können Sie über die Übersicht Grundbuchsabfragen rasch feststellen.

Leider verzeichnen wir recht häufig den Ausfall des Online-Dienstes vom BEV. Einen Ausfall können Sie selbst feststellen, wenn Sie nicht innerhalb weniger Sekunden  bei der Abfrage einen Eintrag in der Spalte "Brutto" (meistens 0,25) vorfinden.

 


NÜTZLICHE TIPPS

Mit dem Newsletter wollen wir auch nützliche Tipps für die Anwender bereitstellen. Lassen Sie es uns wissen, wenn Ihnen diese Tipps geholfen haben.

RE80 - Suche nach Partner

Objektübersicht - Suche nach "Partner". Hier können Sie direkt den Namen eines Geschäftspartners eintragen. Sie dürfen hier keine Wildcards "*" benutzen. Nachname und Vorname oder nur Nachname reicht. Sie brauchen daher nicht mehr mit dem Suchbutton in die Partnersuche wechseln.

Suche einer Faktura (Vorschreibung)

Die beste Transaktion für einen Bediensteten einer Bürgerservicestelle ist die Geschäftspartnerübersicht (FMCACOV). In dieser Transaktion sind die wichtigsten Informationen zu einem Geschäftspartner (Steuerpflichtigen) sofort ersichtlich. Eine Suche über den Volltext oder über das Versand-Monitoring dauert länger und bietet nicht so viele Möglichkeiten.

RE80 - Unterlagen zu einem IV (Immobilienvertrag)

Dokumente bzw. der Schriftverkehr zu einem IV werden im allg. Akt hinterlegt. Hundekundenachweise, Bestätigungen im Bereich Kinderbetreuung, Zustimmungserklärungen zur Nachmittagsbetreuung udgl. werden damit sofort über den Vertrag mit dem Button "Dienste zum Objekt"  unter der Rubrik "Verknüpfungen" sichtbar. Dafür müssen Sie nur im dazugehörigen Akt unter RE-FX Vertrag mit der rechten Maustaste "Aktivitäten -> Suche" den IV einfügen. Damit können vom Akt in den IV oder umgekehrt vom IV in den Akt wechseln.

Verwaltung der Favoriten

Wenn Sie Transaktionen zu den Favoriten hinzufügen, können Sie in den Favoriten auch eine Ordnerstruktur anlegen. Damit können Sie Ihre notwendigen Transaktionen besser gliedern. Vorgangsweise: Favoriten hinzufügen -> Button "Neuer Ordner" einen Ordner oder Unterordner anlegen. 

 

 

 

Keine Anhänge vorhanden.

GeOrg Newsletter: 2015/KW43