GeOrg Newsletter: 2015/KW47

GeOrg NEWSLETTER
2015/KW47

ALLGEMEIN

Doc2GeOrg Installation

Innerhalb von 1,5 Tagen haben 32 Benutzer die Installation durchgeführt und sich angemeldet. 

Behördenbrief Ausland

Gemeinsam mit der Österreichischen Post wurde am 19.11.2015 die Möglichkeit der Versendung von Behördenbriefe (Rsb ins Ausland) geschaffen. Bisher mussten diese Sendungen manuell abgefertigt werden. Damit wird die letzte Lücke im elektronischen Versand geschaffen. Ein weiterer Vorteil für die GeOrg-Gemeinden.

Kosten für den Basis - Behördenbrief Ausland: 1 Kuvert C5 großes Fenster 1/0 fbg. + 1 Deckblatt A4, weiß, simplex bedruckt s/w + 1 Blatt A4, weiß, duplex bedruckt s/w + 1 Falz und Kuvertierung von 2 Blättern + 1 Bedrucken und Aufbringen der orangen AR Karte (Insgesamt max. 14 Blatt per Kuvert) Basis: € 0,97

 

BUCHHALTUNG

Anlagenbuchhaltung

Derzeit übernehmen einige Gemeinden die Datensätze der Altgemeinden aus der Vermögensrechnung und erkennen nicht, dass teilweise in der Vermögensrechnung der Altgemeinde die Vermögensrechnung als Inventarverzeichnis geführt wurde. Im GeOrg stehen diese Daten jedoch in der Anlagenbuchhaltung und sind Basis für die Eröffnungsbilanz. Und einmal aktivierte Anlagen sind nur sehr schwer aus der Anlagenbuchhaltung zu entfernen.

Unsere Empfehlung: Die laufenden Investitionen des heurigen Jahren sollten ordnungsgemäß in die Anlagenbuchhaltung im GeOrg übernommen und aktiviert werden. Aufgrund der Vorgaben der VRV 2015 sollte eine saubere Erfassung des Vermögens und Bewertung vorgenommen werden. Dieser Erfassung und Bewertung wird einige Zeit in Anspruch nehmen und sollte bis zum Inkrafttreten der VRV 2015 abgeschlossen werden. In der Zwischenzeit kann man unserer Meinung nach damit leben, dass die alten Vermögensverzeichnisse und der GeOrg-Anlagenspiegel als Nachweis genügt. Im GHD werden nur die Daten des Anlagenspiegels ausgegeben. 

Auswertung der Altdaten

Nachdem bei den meisten Gemeinden die Rechnungsabschlüsse des vergangenen Jahres in geprüfter Form vorliegen, wurden in den vergangenen Wochen die Altdaten in den GeOrg übernommen. Damit können Sie alle Summen, Buchungen und Belege der vergangenen Jahre im GeOrg auswerten. Mit der Übernahme dieser Altdaten ist damit bei den meisten Gemeinden das Kapitel der Datenübernahme abgeschlossen. Die alten Programme brauchen daher in vielen Fällen auch nicht mehr benützt werden.

 

ABGABEN

Regelbetrieb - Mahnwesen

Die Frist der offenen Post für die Aufnahme in der Mahnung wurde von 7 auf 14 Tage erhöht. D.h. jene offene Posten die am 10. des Monats gemahnt werden, müssen zumindest schon 14 Tage überfällig sein.

Quittung Barkasse

Auf der Quittung der Barkasse wird jetzt auch die Bezeichnung der Barkasse angedruckt.

Laufender Änderungsabgleich ZMR/LMR

Felder, die bei der aktuellen Meldung nicht mehr befüllt sind (z.B. Adresszusatz, Tür) wurden bisher nicht gelöscht. Der Inhalt des c/o-Feldes bleibt allerdings immer erhalten.

 


 

NÜTZLICHE TIPPS

RE80 - Merkliste 

Immer wieder ist es notwendig, dass man bei Immobilienverträgen (IV) oder architektonischen Objekten (AO) Arbeiten vormerkt. Die Wartung von Daten kann oftmals nicht sofort vorgenommen werden, da Informationen fehlen. Diese Vormerkung von Arbeiten kann man im GeOrg in der RE80 mittels Merkliste vornehmen. Über den Menüpunkt -> Zusätze -> Merkliste können IV oder AO zur Bearbeitung hinterlegt werden. Zusätzlich ist es möglich mittels Drag and Drop aus dem linken Navigationsbaum IV oder AO in die Merkliste fallen zu lassen. Bei Doppelklick in der Merkliste wird sofort der Datensatz in der RE80 angezeigt. Man kann auch mehrere Merklisten anlegen und damit seine Aufgaben entsprechend gruppieren.

Keine Anhänge vorhanden.

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