GeOrg Newsletter: 2015/KW49

GeOrg NEWSLETTER
2015/KW49

ALLGEMEIN

Zeitfenster Installation neue Programmversionen

Das Zeitfenster für die Installation von neuen Programmversionen ist jeweils Dienstag und Donnerstag ab 16 Uhr. In dieser Zeit kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen.

 

ABGABEN

Verbrauchsermittlung 1. Quartal

Jene zaehlerstand.at - Administratoren die im 1 Quartal die Wasser- und/oder Kanalendabrechnung vornehmen haben in dieser Woche die ersten Informationen zum Terminplan der Zählerstandsermittlung und darauffolgender Endabrechnung bekommen. Jene Sachbearbeiter die für diesen Prozess verantwortlich sind, sollten sich folgende Termine vormerken:

  • Ab sofort: Über die Endabrechnung Simulation bitte zumindest für alle Varianten der Abrechnung (zB unterschiedliche Verordnungen der Altgemeinden) eine genaue Kontrolle vornehmen. Kontrolle der Preise, der Mindestverbrauchs-Ermittlung, der Teilzahlungsermittlung müssen durchgeführt werden. Die Simulation kann über den Vertrag -> Menü -> Abgaben -> Endabrechnung -> Simulation ausgeführt werden.
  • Ab sofort: Information an den Wassermeister bzw. die Außendienstmitarbeiter. Aufgrund der Einführung von Selbst-Ablesekarten kann der notwendige Aufwand für die manuelle Zählerstands-Ablesung anderweitig verplant werden. 
  • Am 15.12.2015 werden die Daten vom GeOrg in zaehlerstand.at übernommen. Bis zu diesem Termin müssen daher sämtliche Zählerwechsel, Zählereinbau bzw. -ausbau, Vertragsdaten udgl. auf dem aktuellen Stand gebracht werden.
  • Von 15.12. bis zum 17.12.2015 besteht die Möglichkeit die Daten auf zaehlerstand.at zu prüfen und ev. Drucksperren zu setzen. Die Freigabe wird automatisch von zaehlerstand.at am 17.12.2015 vorgenommen. Idealerweise gibt jedoch nach der Prüfung der Sachbearbeiter die Daten für den Druck frei. Damit können wir auch sicher sein, dass die Daten zumindest einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen wurden.
  • Ab dem 22.12.2015 ist eine Online-Erfassung für die Abnehmer möglich.
  • Aufgrund der Weihnachtsfeiertagen erfolgt die späteste postalische Zustellung der Ablesekarte am 28.12.2015. 
  • 07.01.2016: Letzter Tag der Möglichkeit die Erfassung über die Ablesekarte durchzuführen. Bis zu diesem Datum aufgegebenen Ablesekarten werden garantiert verarbeitet. 
  • Am 11.01.2016 endet die Online-Erfassungsmöglichkeit.
  • Bis zum 20.01.2016 besteht die Möglichkeit im zaehlerstand.at Daten zu erfassen. (Erfassung von Zählerständen, Berichtigungen von falschen Eingaben udgl.)
  • Aufgrund der erfassten Daten steht am 21.01.2016 die Endabrechnung für Kontrollen und Berichtigungen zur Verfügung. Eine Kontrolle der Abrechnungen aufgrund geschätzter Messbelege bzw. jener Abrechnungen die einen hohen Verbrauch aufweisen, ist durchzuführen.
  • Am 25.01.2016 wird bei Gemeinden mit Regelbetrieb die Faktura incl. der Endabrechnungsbelege erzeugt.

Es gilt:

  • Zumindest ein Hauptverantwortlicher für die Zählerstandsermittlung muss definiert sein.
  • Idealerweise sollte im Vorfeld über die Gemeindenachrichten eine Information an die Bevölkerung ergehen. Informationsmaterial steht auf zaehlerstand.at -> Downloads zur Verfügung. 
  • Wenn Ablesekarten im Gemeindeamt abgegeben werden: Einerseits den Boten informieren, dass die Ablesekarten in der Zukunft bei der Post aufgegeben werden sollten und andererseits die Ablesekarte sofort bei der Post aufgeben. Ablesekarten die nach dem 11.01.2016 bis  zum 15.01.2016 im Gemeindeamt abgegeben werden, sollten manuell im zaehlerstand.at erfasst werden, jedoch trotzdem gleichzeitig die Ablesekarte bei der Post aufgegeben werden.
  • Während des Zeitraums der Verbrauchsermittlung (03.12.2015 bis 25.01.2016) keine Zählerwechsel durchführen.

Kindergarten Ust 13%

Zu diesem Thema gibt es eine ziemliche Unsicherheit wie unsere Recherchen ergaben. Die Erlangung einer Gemeinnützigkeit und deren Auswirkungen muss wahrscheinlich für jede Gemeinde einzeln betrachtet und entschieden werden. Es sollte auch noch eine genauere Festlegung vom BMF in dieser Sache kommen. 

Unser Vorgang:

  • Wenn sich die Gemeinde bei uns nicht meldet, so werden weiterhin 10% Ust verrechnet.
  • Nur nach Meldung einer Gemeinde werden wir den Nettobetrag um 3% reduzieren und im Buchungsparameter die 13% Ust vordefinieren.

Sorgen Sie bitte dafür, dass wir einige Tage vor der geplanten Faktura für Jänner 2016 diese Information bekommen. Die Fakturierung wird am  11.12. durchgeführt, wenn Sie die Fälligkeit mit 01.01. definiert haben. Bei einer Fälligkeit mit 15.01. wird die Faktura am 25.12. erstellt. Den genauen Termin können Sie im Gemeinde-Cockpit ersehen.

Rechnungsdatum 01.01.

Jene Fakturen die im heurigen Jahr erstellt werden, wo jedoch die Leistungserbringung im nächsten Jahr liegt (Mieten, Kindergarten udgl.) werden mit dem Faktura-Datum 01.01.2016 ausgestellt. 

 

ELEKTRONISCHER AKT

Allgemeiner Akt - Referenzakten

Ab sofort ist es möglich im allgemeinen Akt die Referenz auf einen Bauakt oder auf einen Bauakt Migration zu erfassen.

 


VORSCHAU

Kommunalsteuer - Cockpit

In der KW 51 wird ein neues Cockpit für die Verarbeitung der Kommunalsteuer-Erklärungen und -prüfungsergebnisse ausgeliefert. GeOrg hat die bisherigen Prüfungsergebnisse bereits aus FinanzOnline abgeholt, so ferne diese nicht durch einen FinanzOnline-User abgeholt wurden. Diese Prüfungsergebnisse können mit diesem neuen Cockpit verarbeitet werden. Mit diesem Cockpit können alle relevanten Aufgaben im Bereich der Kommunalsteuer direkt aufgerufen und bearbeitet werden.

 


NÜTZLICHE TIPPS

Links aus dem Newsletter in einem neuen Fenster öffnen

Sie haben sich wahrscheinlich schon oft geärgert, wenn Sie einen Link öffnen und danach nicht mehr auf die vorhergehende Anwendung zurückkommen können, da kein "Zurück-Button" angeboten wird. Einfache Lösung: Statt dem Link mit einem Klick zu öffnen können Sie diesen Link mit rechter Maustaste "Im neuen Fenster öffnen" folgen. 

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