ALLGEMEIN
Benutzerkonten - GeOrg-User
Im GeOrg werden sensible Daten verwaltet. Zudem fungiert GeOrg als Stammportal, damit die Zugriffe zu zentralen österreichischen Verwaltungsregistern durchgeführt werden können. Es ist daher unbedingt notwendig die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwaltung von Benutzerkonten einzuhalten. In Einzelfällen mussten wir feststellen, dass die Zugangsdaten von GeOrg-Usern missbräuchlich verwendet werden. Nachstehend möchten wir daher die vertraglichen Bedingungen nochmals zur Kenntnis bringen:
Zugriff, Protokollierung
Die CU GmbH stellt dem Kunden durch die Nutzung des Vertragsgegenstandes einen Zugriff auf sensible Daten zur Verfügung und ist zentraler Einstiegspunkt für den Zugriff auf externe Behördenapplikationen. Es erfolgen daher Protokollierungen der durchgeführten Tätigkeiten, die eindeutig einem Benutzer zuordenbar sind.
Vertraulichkeit
Der Kunde hat sicherzustellen, dass nur jene natürlichen Personen als Benutzer erfasst werden, welche gesetzlich übertragene Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und den Benutzern nur jene Rechte zuweisen, als sie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass sich die Benutzer verpflichten, das ihnen zugewiesene Benutzerkonto nicht an Dritte weiterzugeben oder fremde Benutzerkonten zu verwenden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Passwörter geheim gehalten werden und ein gewisses Maß an Komplexität besitzen sowie die Eingabe von Passwörtern unbeobachtet statt zu finden hat. Sind Passwörter anderen Personen bekannt geworden, ist eine sofortige Änderung durchzuführen. Die für den Kunden eingerichteten Benutzerkonten stehen in dessen alleiniger Verantwortung und verpflichtet er sich, die CU GmbH bei Inanspruchnahme von Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung schad- und klaglos zu halten.
Entzug von Rechten
Besteht der begründete Verdacht einer unberechtigten Nutzung eines Benutzerkontos, so ist die CU GmbH zum sofortigen Entzug von Rechten und Sperre des jeweiligen Benutzerkontos des Kunden berechtigt. Der Kunde wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und hat an der Aufklärung mitzuwirken. Bei einer missbräuchlichen Verwendung des Benutzerkontos haftet der Kunde der CU GmbH, ungeachtet sonstiger Rechtsansprüche, für sämtliche Schäden, die bis zur Sperre der Zugriffsberechtigung entstanden sind.
BUCHHALTUNG
GHD-Datenträger Satzart 02 - AOH-Vorhaben mit gleichem Fonds (Ansatz)
Bei der Erstellung des GHDs wird der Außerordentliche Haushalt in der Satzart 02 nun auf die Ebene der Einzelnachweise aufgesplittet. Dafür werden die Haushaltsprogramme mit demselbem Fonds (Ansatz) in der "Sonstigen Untergliederung" durch eine interne Nummer unterteilt. Damit ist es möglich mehrere Vorhaben im gleichen Fonds (Ansatz) anzulegen und trotzdem wird die geforderte Einzelabwicklung im RA-Ausdruck und im GHD erfüllt.
OÖ - Vergütungsnachweis
Die Vergütungsnachweise im VA bzw. RA werden für Oberösterreichische Gemeinden aus folgenden Finanzpositionen berechnet:
- Einnahmen: 2.829900 bis 2.829999
- Ausgaben: 1.729900 bis 1.729999
Budgetakt - Weitere Bescheidvorlagen für die Stmk
Es gibt im Budgetakt zwei neue Bescheid-Vorlagen:
- Bescheid Teilrechnungsabschluss Schulen
- Bescheid Teilrechnungsabschluss Verband
ABGABEN
Umstellung der Bezeichnung "Restmüll" in "Abfall"
Die Aufforderung zur Rückmeldung im Newsletter KW1 und KW6 / 2016 kamen einige Gemeinden nach. Nur von einer Gemeinde kam eine Ablehnung alle anderen Gemeinden stimmten für die nachfolgende Änderung. Aufgrund dieser Mehrheitsentscheidung werden wir daher im Vorfeld der Quartalsvorschreibung Q2/2016 folgende Änderungen vornehmen:
Die Vertragsart 1020 (9020/9120 Innenumsatz/Eigenverbrauch) wurde bisher mit der Bezeichnung "Restmüll" geführt. Nachdem jedoch nicht nur Restmüll-Gebühren über diese Vertragsart abgerechnet werden, werden wir die Vertragsart auf
Abfall
ändern. Damit würden sich neben der Bezeichnung auch folgenden Konditionen auf allen Formularen (Faktura, Bescheide) ändern.
Kondition | ALT | NEU |
RMT | Restmüll Nutzungse. | Abfall Nutzungseinheit |
RMY | Restmüll Nutzungse. Manuell | Abfall Nutzungseinh.m. |
RMV | Restmüll Grundgebühr | Abfall Grundgebühr |
RMN | Restmüll EGW | Abfall EGW |
RMW | Restmüll EGW manuell | Abfall EGW m. |
RMH | Abfall Akonto | Restmüll Akonto |
RM7 | Restmüll variabel | Abfall variabel |
Kommunalsteuer - Ausnahmezeiträume - Pflege Schaltjahr
Die Ausnahmezeiträume wurden für den Februar leider mit dem 28.2. gepflegt. Durch das heurige Schaltjahr kam es damit zu Problemen. Das Datum wurde automatisch auf den 29.2.2016 korrigiert.
Kommunalsteuer - Mahnung Jahreserklärung
Die Mahnung der Jahreserklärung wird mit 01.05.2016 durchgeführt.
Übernahme Einheitswert aus FinanzOnline
Am 02.04.2016 wurden in den meisten Gemeinden die neuen Einheitswerte aus FinanzOnline übernommen. Die Aufarbeitung dieser Einheitswerte ist über das Gemeinde-Cockpit vorzunehmen. Siehe dazu das Handbuch.
Ermittlung der EGW und NE
Wie aus dem Gemeinde-Cockpit ersichtlich, wurden bei vielen Gemeinden zum Quartalsbeginn die Einwohnergleichwerte (EGW) bzw. Nutzungseinheiten (NE) neu ermittelt. Es wird ersucht, diese Änderungen zu kontrollieren und die entsprechende Abwicklung mittels Erlassung eines Bescheides durchzuführen.
BAUAMT
Bauakt - Übernahme der Anrainer - Prüfung erweitert
Bei der Übernahme der Anrainer wurde die Prüfung erweitert. Es erfolgt ein Hinweis, wenn dieser Anrainer schon als Bauwerber oder als Grundeigentümer des geplanten Bauwerkes bereits als Beteiligter vorhanden ist. Damit wird dieser Geschäftspartner nicht als Anrainer eingefügt.
Bauakt OÖ - Weitere Verfahrensarten vorhanden
- ANZPFL-25-BO (Anzeigepflichtige Bauvorhaben gemäß §25 OOE BO)
- BAUFRST-25-BO (Baufreistellung anzpfl. Bauvorh. gemäß §25 OOE BO)
- BEWPFL-24-BO (Bewilligungspflichtige Bauvorhaben gemäß §24 OOE BO)
- BEWVERK-24-BO (Verkürztes Verfahren bewpfl. Bauvorh. gemäß §24 OOE BO)
- BPLBEW-5-BO (Bauplatzbewilligung gemäß § 5 OOE BO)
- FEUPOL-10-FGPG (Feuerpolizeiliche Überprüfung gemäß § 10ff OOE FGPG)
- SONUTZ-7-STRG (Sondernutzung gemäß §7 OOE StrG)
- STPOBEW-90-STVO (Straßenpolizeiliche Bewilligung gemäß § 90 StVO)
Sonstige Verfahren OÖ - Weitere Verfahrensarten vorhanden
- Verkehrsflächenbeitrag
- Kanalaufschließungsbeitrag für unbebaute GST
- Wasseraufschließungsbeitrag für unbebaute GST
- Straßenaufschließungsbeitrag für unbebaute GST
- Kanalerhaltungsbeitrag für unbebaute GST
- Wassererhaltungsbeitrag für unbebaute GST