GeOrg Newsletter: 2016/KW17

GeOrg NEWSLETTER
2016/KW17

ALLGEMEIN

Allg. Akt - Neue Funktion/Reiter "Struktur"

Zu dieser in der vergangenen Woche verfügbaren Entwicklung erreichten uns zahlreiche positive Rückmeldungen. In diesem Zusammenhang möchten wir wieder einmal auf unser Angebot der Organisationsberatung hinweisen:

Organisationsberatung

Die erfolgreiche Einführung von durchgängigen ortsunabhängigen medienbruchfreien Prozessen hängt wesentlich von der internen Organisation einer Organisationseinheit ab. Oftmals sind es einfache Änderungen im Ablauf die ein optimales Arbeiten ermöglichen. Neben einer guten Ausstattung eines Arbeitsplatzes (2 Bildschirme) ist eine interne Abstimmung beim Scan-Prozess (Frühes Scannen: Beim Posteingang - Spätes Scannen: Barcodeerfassung) notwendig. Unsere Experten mit einer großen Umsetzungserfahrung können innerhalb weniger Stunden wertvollen Input liefern.

Allg. Akt - Neue Aktentypen

Im allgemeinen Akt stehen weitere Aktentypen

  • Denkmalschutz
  • Gemeindevorstand/Stadtrat
  • Gemeinderat

zur Verfügung. 

Elektronischer Schreibtisch - Fehler bei direktem Druck einer Word-Datei

Bei direktem Druck einer Word-Datei im Elektronischen Schreibtisch werden die ersetzten Formularfelder in der Fußzeile nicht gedruckt. Dieser Fehler im Word kann so umgangen werden. Download der Datei und danach Druck oder Umwandeln der Word-Datei in eine PDF-Datei und danach Druck.

Scan-Client / Doc2GeOrg - Quittung Barkasse

Die Dokumentart "Quittung Barkasse" wurde aufgelassen. Dokumente zu einem Barkassenbeleg sind somit ausschließlich über Barcode zu archivieren.

 

BUCHHALTUNG

Finanzamtszahlung

Einige Rückmeldungen erhielten wir auch zum Thema "Finanzamtszahlung". Dies ist keine Erfindung von Comm-Unity sondern wurde mit Verordnung vom 16.2.2016 vom BMF verpflichtet ab April 2016 vorgeschrieben.

Verbuchung von Einziehungsdatenträger/Rücküberweisungen - Verrechnungskonto 210003

Alle Datenträger die aus dem Abgabenbereich kommen (Einziehungsdatenträger und Guthabenrücküberweisungen) gehören auf das Verrechnungskonto 210003 verbucht. Falls der Datenträger in der FEBAN nicht automatisch verbucht wurde – gehört dieser auf das Verrechnungskonto 210003 verbucht. Ebenso - falls der Einziehungsdatenträger irrtümlich in die FPCPL gelangt – gehört dieser auch in den Haushalt auf das Verrechnungskonto 210003 verbucht. Wenn dies gemacht wurde, sollte sich das Konto 210003 automatisch ausgleichen – dies ist zugleich eine Kontrolle ob alle Datenträger aus dem SHARE Verzeichnis hochgeladen wurden.

 

ABGABEN

Vertragsverwaltung - Meßbelegscockpit

Bei Verträgen mit Verbrauchsabrechnung (Wasser/Kanal) wurde der Absprung auf die Meßbelegsliste durch einen Absprung auf ein neues Meßbelegscockpit ersetzt. Damit stehen zahlreiche Neuerungen in diesem Bereich zur Verfügung. Wenn Sie Änderungen vornehmen möchten, so müssen Sie im Vertrag auf dem Änderungsmodus wechseln.

  • Übersicht der Meßbelege zum Vertrag. Die Meßbelege sind markiert, wenn sie bereits abgerechnet wurden. Änderungen dürfen in diesem Cockpit nur bei Meßbelegen vorgenommen werden, die noch nicht abgerechnet wurden. Änderungen von Abrechnungen sind weiterhin über Menü -> Abgaben -> Endabrechnung -> Storno/Korrektur vorzunehmen.
  • Erfassung eines Meßbeleges aus dem Cockpit
  • Möglichkeit des Stornos eines Meßbeleges (nach dem letzten abgerechneten Meßbeleg)
  • Änderung eines Meßbeleges (Datum/Zählerstand ändern - im Hintergrund wird ein Storno und Neuanlage eines Meßbeleges durchgeführt)
  • Warnung bei Aufruf des Cockpits wenn der technische Platz (Anschluss) bei der gleichen Vertragsart bei mehreren aktiven Verträgen (Verträge werden angeführt) schon verwendet wird
  • Übernahme eines Meßbeleg in den Immobilienvertrag als letzter abgerechneter Meßbeleg
  • Anzeige der Subzähler-Meßbelege zum Hauptzähler
  • Absprung in das Archiv zur Anzeige der Ablesekarte 

 

INSTANDHALTUNG

Wasserzähler - Neue EU-Norm - Zählergrößen

nach 10 jähriger Übergangsfrist tritt mit Oktober 2016 eine neue „Größennorm“ für Wasserzähler in Kraft. Richtlinie 2004/22/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte. Sämtliche Zähler die zu Abrechnungszwecken herangezogen werden, müssen MID zugelassene Zähler sein! Als neue "Zählergrößen" stehen zur Verfügung:

Wir werden voraussichtlich im Oktober 2016 die Bezeichnung der Konditionen auf diese neue EU-Norm umstellen. Bei Erstellung von neuen Verordnungen sollten Sie diese Bezeichnungen (Zählermiete Q3 1,6M3/H usw.) verwenden.

 

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