GeOrg Newsletter: 2016/KW46

GeOrg NEWSLETTER
2016/KW46

ALLGEMEIN

Allg. Akt - Neuerungen

  • Im allgemeinen Akt können Verknüpfungen zu Akten aus "Sonstigen Verfahren" durchgeführt werden.
  • In der Umlaufmappe kann eine Aktion "Nicht genehmigt" gesetzt werden. Nach dieser Aktion (Verbesserungsauftrag) kann mit einer neuen Umlaufmappe wieder eine Genehmigung eingeholt werden.
  • Im allgemeinen Akt kann jetzt auch ein FI-Beleg verknüpft werden. Damit können sämtliche Dokumentation zu einem Beleg (Schriftverkehr mit Lieferant) durchgeführt werden. Diese Verknüpfung steht auch im Prüf-Cockpit beim Prüf-Projekt zur Verfügung. Kein lästiges Suchen von Verträgen, Abmachungen udgl. 

 

BUCHHALTUNG

FinanzOnline - Umsatzsteuermeldung

Ohne entsprechende Information wurde vom Bundesministerium für Finanzen das Webservice für die Umsatzsteuermeldung überraschend geändert. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Anpassung und werden diese im Laufe der nächsten Woche zur Verfügung stellen

Kreditorenrechnung - Information Verwendungszweck

Hier finden Sie eine Information zum Verwendungszweck.

Steiermark - Förderprojekte korrekt abschließen

Wir wurden von der Förderstelle des Landes Steiermark ersucht die Gemeinden auf einen korrekten Abschluss des Förderprojektes hinzuweisen. Folgende Fehler führen dazu, dass die Projekte von der Förderstelle nicht bearbeitet werden können:

  • Belege werden vor dem Abschluss nicht als geprüft (grüner Hacken) gekennzeichnet. Nur Belege mit einem grünen Ampelsymbol können von der Förderstelle anerkennt (gelesen) werden.
  • BZ-Förderprojekte müssen immer mit dem Zielflaggensymbol abgeschlossen werden (Benutzer: Bürgermeister) und nicht mit dem Export der Förderbelege. Der Export von Förderbelegen (Förderprojekte) ist nicht bei einer Bedarfzuweisungsmittel (BZ)-Abrechnungen durchzuführen. 
  • Der Abschluss wird nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Wenn die Druckvorschau abgebrochen wird, wird das Projekt nicht abgeschlossen! Ein abgeschlossenes Förderprojekt erkennt man daran, dass nur mehr das Symbol für die Kopfdaten aktiv ist. Alle anderen Abschluss-Symbole sind nicht mehr eingeblendet. Zusätzlich kann in den Kopfdaten der Abschluss (wer, wann) ersehen werden. 

Druck Voranschlag - AOH - Vorhabensnummer (interner Zähler) wird gedruckt

Im Einzelnachweis des AOHs wird beim Voranschlags- bzw. Nachtragsvoranschlagsdruck zusätzlich zum Fonds auch der interne Zähler angedruckt, sofern dieser nicht Null (bei einem Vorhaben pro Fonds) ist. Dadurch wird ein exakter Vergleich mit der Satzart 02 des GHDs ermöglicht.
Diese Funktion steht nicht rückwirkend zur Verfügung (z.B. Druck Urvoranschlag 2016), sondern wirkt erst für alle neu erstellen Einzelnachweise.

GHD mit MFPE oder NVAE-Budgetbeträgen erstellen

Es besteht nun die Möglichkeit, den GHD mit noch nicht genehmigten Budgetdaten zu erstellen:
Wenn Sie z.B. über den Menüpunkt "Buchhaltung -> VA/RA -> GHD -> GHD anfordern" den GHD mit folgenden Daten auswählen

  • Finanzkreis
  • 2016
  • Jahresmeldung
  • Entwurf MFP
    erhalten Sie den Jahres-GHD 2016 mit der MFP-Entwurfsversion bzgl. Budgetjahr 2017.

Der Dateiname wird abhängig von der ausgewählten Budgetversion erstellt (GKZ=12345):

  • "GHD2016_12345.txt" wie bisher bei genehmigter Budgetversion "Voranschlag / MFP"
  • "GHD2016_12345_MFPE.txt" bei Auswahl "Entwurf MFP"
  • "GHD2016_12345_NVAE.txt" bei Auswahl "Entwurf Nachtragsvoranschlag"

Steiermark: Bitte beachten Sie, dass GHDs mit Entwurfs-Budgetversionen nur an die BH weitergegeben werden dürfen.

 

ABGABEN

Geschäftspartnerwechsel

Ein Geschäftspartnerwechsel kann jetzt auch tagesgenau durchgeführt werden. Bisher wurde immer der zur Fälligkeit einer Periode gültige Geschäftspartner (GP) für die Vorschreibung herangezogen. Ab sofort kann durch eine Abgrenzung des GP und der Konditionen auch innerhalb einer Verrechnungsperiode (z.B. Quartal) zeitanteilig eine Abrechnung vorgenommen werden.

Z.B. Geschäftspartnerwechsel  von Geschäftspartner A nach B mit 01.11.2016 und Quartal als Abrechnungsperiode:

  • Geschäftspartner A bekommt zeitanteilig die Abrechnung von 01.10.2016 bis 31.10. 2016
  • Geschäftspartner B bekommt zeitanteilig die Abrechnung von 01.11.2016 bis 31.12.2016

Sollte diese Verhalten nicht gewünscht sein bitte immer auf eine „quartals- bzw. periodenreine“ Abgrenzung des Geschäftspartner achten.

Tipp: Nach jeder Bearbeitung eines Vertrages den Finanzstrom kontrollieren! So können ungewollte Rollungen verhindert werden.

 

 

 

Keine Anhänge vorhanden.

GeOrg Newsletter: 2016/KW46