GeOrg Newsletter: 2016/KW47

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2016/KW47

BUCHHALTUNG

Förder- /Prüfcockpit - Barkassenbelege

Eine tolle Erweiterung wurde in dieser Woche im Förder- /Prüfcockpit umgesetzt. Neben den Buchhaltungsbelegen (FI-Beleg) können jetzt auch Barkassenbelege in einem Prüfprojekt übernommen werden. Wie bei den FI-Belege können jetzt auch die Barkassenbelege eingesehen und online dokumentiert werden. Im Protokoll des Projektabschlusses wurden diese Barkassenbelege aufgenommen.

Im Zuge der Neuentwicklung wurden einige Verbesserungen durchgeführt:

  • Bei der Neuanlage von Projekten ist nach dem Sichern kein erneuter Einstieg in die Transaktion „Förder-Prüfprojekt bearbeiten (/CUERP/FP02)“ notwendig, sondern es öffnet sich direkt das angelegte Projekt im Änderungsmodus.
  • Bei der Simulation eines Abschlusses wird keine Sicherheitsabfrage mehr ausgegeben. Stattdessen öffnet sich der Druckdialog in dem Sie das Prüfprotokoll in der Druckvorschau anschauen bzw. dieses auch tatsächlich ausdrucken können.
  • Beim Abschluss des Förder- oder Prüfprojekts erscheint nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage (auch diese wurde neu formuliert) kein Druckdialog mehr. Stattdessen bleibt des Projekt im Anzeigemodus geöffnet. Wenn ein Ausdruck von Prüfvermerken bzw. des Prüfprotokolls gewünscht wird, können diese ganz einfach nachgeholt werden.
  • Das Prüfprotokoll wurde um die Informationen aus den Barkassenbelegen erweitert. Des Weiteren wurden diverse Layout-Verbesserungen vorgenommen.
  • Bei den prüfenden Personen werden am Prüfprotokoll nun alle eingegebenen auch angedruckt.

 

ABGABEN

Vertragskontotyp Fremdenverkehr -> Abgaben für Nächtigungen

Aufgrund einer Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgerichtes wurde der Vertragskontotyp "Fremdenverkehr" auf "Abgaben für Nächtigungen" unbenannt. In einigen Gemeinden werden neben der Nächtigungsabgabe weitere Abgaben wie Abfall oder Kanal pro Nächtigung eingehoben. Damit diese auch rechtlich korrekt auf der Lastschriftanzeige angeführt werden dürfen, war die Unbenennung des Vertragskontotyps "42" notwendig.

Verbrauchsermittlung 1.Quartal 2017

Aufgrund der Weihnachtsfeiertage haben wir in Abstimmung mit der österreichischen Post die Termine für die Verbrauchsermittlung 1.Quartal 2017 angepasst. Zudem wurde dem Wunsch Rechnung getragen, dass viele Gemeinden einen längeren Ablesezeitraum wünschen. Noch nicht erfasste Zählerwechsel müssen unbedingt vor dem 04. Dezember 2016 durchgeführt werden!

Am 23.11. wurden die Zählerstand.at - Sachbearbeiter für die bevorstehenden Aufgaben per Mail informiert. Im Ablesekalender auf Zählerstand.at stehen folgende Termine:

In diesem Zusammenhang wieder die Bitte um Abstimmung innerhalb der Gemeinde und entsprechender Einteilung der Zuständigkeiten. 

Es gilt:

  • Zumindest ein Hauptverantwortlicher für die Zählerstandsermittlung muss definiert sein. Diese Person sollte idealerweise im Zeitraum der Verbrauchsermittlung auch verfügbar sein.
  • Idealerweise sollte im Vorfeld über die Gemeindenachrichten eine Information an die Bevölkerung ergehen. Informationsmaterial steht auf zaehlerstand.at -> Downloads zur Verfügung. 
  • Während des Zeitraums der Verbrauchsermittlung (04.12. bis 16.01.) keine Zählerwechsel durchführen.
  • Im Gemeinde/Stadtamt abgegebene Ablesekarten sofort zur Post bringen.

 

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