GeOrg Newsletter: 2017/KW02

GeOrg NEWSLETTER
2017/KW02

ALLGEMEIN

Hotline-Ticket - E-Mail direkt an Betreuer

Wir möchten darauf hinweisen, dass E-Mails an Betreuer oftmals durch Auswärtstermine eine zeitliche Verzögerung in der Erledigung bedeuten. Verwenden Sie das Online-Ticket oder die Support-Hotline.

 

BUCHHALTUNG

RLB Steiermark - Prüfung Kontostand

ACHTUNG: Die Raiffeisenbank Steiermark hat bei den beiden letzten Kontoauszüge 2016 bei einigen Konten diese fehlerhaft nummeriert. Es wurden nun von Seiten der Raiffeisenbank Steiermark für alle Konten im Jahr nochmals alle Kontoauszüge in einer mt940-Datei erstellt. Es sollten nun die Kontostände per 31.12.2016 im GeOrg mit dem Kontostand im Elba übereinstimmen. Trotzdem bitten wir Sie, dass die Gemeinden, welche Konten bei der Raiffeisenbank Steiermark haben, den Kontostand per 31.12.2016 über den Tagesabschluss überprüfen. (Bei der Überprüfung muss beachtet werden, dass alle offenen Bankbücher verbucht worden sind)

Hinweis auf RA-Seminare

Seit kurzem sind die Seminare für die Erstellung des Rechnungsabschlusses 2016 online buchbar. Spezielle Seminare zu den Teilrechnungsabschlüssen werden ebenfalls angeboten. Alle Details und die Möglichkeit der Anmeldung finden finden Sie, wie gewohnt, auf der Comm-Unity Homepage.

Anpassungen RA-Online

Im Online Rechnungsabschluss sind ab sofort folgende Änderungen verfügbar. Mit dieser Online-Auswertung kann sicherlich wieder viel Papier eingespart werden. 

Anpassungen Auswertung Budgetüberschreitung OH/AOH

Die Filtermöglichkeiten und Auswertungen wurden wesentlich erweitert.

FV60 - Innenauftrag - Suchhilfe abgeschlossene/Löschkennzeichen ausblenden

Innenaufträge die endgültig abgeschlossen wurden, werden in diversen Suchhilfen (zB. FV60) nicht mehr angezeigt. Haben Sie in Ihrem Buchungskreis Innenaufträge die nicht mehr benötigt werden, können diese über die Transaktion "Innenaufträge ändern (KO02)" zuerst technisch und in weiterer Folge endgültig abschließen. Kontrollieren Sie bitte vorab, ob auf diesem Innenauftrag keine offenen Buchungen mehr vorhanden sind.

HHM-Budgetstrukturplan - Autom. Anlage der Abwicklungskonten

Ab sofort werden die Abwicklungskonten für neue Haushaltsprogramme (AOH-Vorhaben) im Budgetstrukturplan automatisch angelegt. Damit wird im System sichergestellt, dass es im Zuge von Budgetierungsarbeiten nicht zu fehlenden Abwicklungskonten und damit zu Problemen im Budgetierungsprozess der AO-Vorhaben kommt.

RA: Nachweis Haftungen ohne Andruck der Zinsen

Der Nachweis der Haftungen des Rechnungsabschlusses erfolgt nun ohne Andruck der Zinsen.

RA: Darlehensnachweis - Feld Anmerkung

Im Rechnungsabschluss wird nun beim Darlehensnachweis die Anmerkung aus den zusätzlichen MVM-Kopfdaten angedruckt, sofern diese erfasst wurde.

RA: Einzelnachweis AOH - Langtext für HHP und Unterteilung von Vorhaben

Beim Einzelnachweis des Außerordentlichen Haushalts im Rechnungsabschluss wird nun die Langbezeichnung des Haushaltsprogramms angedruckt.

Im Einzelnachweis des AOHs wird beim Rechnungsabschluss zusätzlich zum Fonds auch der interne Zähler angedruckt, sofern dieser nicht Null ist. Dadurch wird ein exakter Vergleich mit der Satzart 02 des GHDs ermöglicht.
Bitte beachten Sie, dass diese Funktion nicht rückwirkend zur Verfügung steht, sondern erst für alle neu erstellten Einzelnachweise.

 

ABGABEN

Steiermark - Abgabenänderungsgesetz - Rechtsbehelfshinweis 

Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes wird bei allen Fakturen (Lastschriftanzeige) des Vertragskontotyps 10 (Hausbesitzabgaben) ein Rechtsbehelfshinweis angedruckt. Diese gesetzliche Änderung sehen wir grundsätzlich positiv. Eine volle Rechtssicherheit wird jedoch nur eine Abwicklung mittels Bescheid bringen. Erst nachdem eine Mahnung durchgeführt wird, kann der Abgabepflichtige behaupten, dass er diese „Zahlungsaufforderung“ niemals bekommen hat. Rechtlich gesehen ist die Lastschriftanzeige schon die erste Mahnstufe, natürlich nur dann, wenn vorher ein Bescheid erlassen wurde.  D.h. erst ab dem Zeitpunkt der Mahnung kann der Abgabepflichtige behaupten er hat niemals eine Zahlungsaufforderung bekommen.

Daher unsere Empfehlung: Nachdem die Herstellung eines Bescheides minimalen Aufwand im GeOrg bedeutet, empfehlen wir bei Neufestsetzungen, Änderungen in den Bemessungen (Flächen, EGW, Behälter, Verbrauch) und Änderungen im Vertragspartner (Zustellbevollmächtigter) einen Bescheid zu erlassen. Bei bloßen Preisänderungen (Indexsteigerungen) würden wir keinen Massenbescheiddruck mehr durchführen.

Hinweis - Freigabe der Sendungen im Versandmodul

Alle Sendungen die bis 18 Uhr im Versandmodul freigegeben werden, werden konsolidiert. D.h. ein eventueller Bescheid wird mit der Faktura in einer Sendung abgefertigt.

Hotline - Unternehmensregister

Fragen zum Unternehmensregister können an die Mailadresse:   ur@statistik.gv.at  gerichtet werden. Bzgl. fehlender UID: Seit letztem Jahr wartet das BMF seine Schlüssel (SID, UID, FA/StNr sowie EORI) selbst. Wenn eine UID fehlt, sollte sich das betroffene Unternehmen bzw. die betroffene Organisationseinheit an das zuständiges Finanzamt wenden und die Schlüsselzuordnung veranlassen bzw. korrigieren lassen. 

Verbrauchsermittlung 1. Quartal 2017

Mit dem Produkt zaehlerstand.at wurden für die Verbrauchsermittlung zum Stichtag 01.01.2017 ungefähr 12.500 Zählerstände ermittelt. Die Rücklaufquote lag bei 88%. Bitte die Termine im Gemeinde-Cockpit beachten und die notwendigen Tätigkeiten (Prüfung der Schätzung udgl.) durchführen. 

Endabrechnung - Aufnahme weiterer Datenfelder 

In der Endabrechnung (Wasser/Kanal) wurden weitere Datenfelder (vollständige Adresse, Bewertungscode, Tarifkennzeichen udgl.) aufgenommen. Damit können aus dieser Transaktion Daten für Verbände oder Genossenschaften weitergegeben werden. Die Möglichkeiten der  Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Verband/Genossenschaft wird damit wesentlich verbessert. 

Automatische Änderungen - Gemeinde-Cockpit - Abarbeitung der automatischen Änderungen

Innerhalb der Organisationseinheit sollte definiert werden, wer für die Überwachung des Gemeinde-Cockpits zuständig ist. Im Gemeinde-Cockpit werden Änderungen bzw. die automatische Abarbeitung der Jobs sichtbar gemacht. So wurden zu Beginn des Jahres die Einheitswerte übernommen (03.01.), die EGW und NE-Ermittlung durchgeführt. Eine Kontrolle und Nacharbeitung (Erlassen von Bescheiden) ist notwendig und sollte vor der Fakturierung des 1. Quartals vorgenommen werden.

RE80 - Übernahme Equipment in den Vertrag

Es werden bei der Übernahme der Müllbehälter (Equipment) nur mehr die nicht mit einem Vertrag verbundenen Behälter angezeigt. 

Steiermark - Tourismus-Interessentenbeitrag - Einmahnung

Aufgrund der nicht praxistauglichen gesetzlichen Grundlagen (Termine sind für die Verarbeitung zu knapp bemessen) haben wir im Herbst 2016 die Einmahnung von offenen TI-Beiträgen nicht automatisch durchgeführt. Wir werden diesen Job nur nach Aufforderung der Gemeinden anstoßen. Eine Initiative für eine gesetzliche Änderung wird über den Gemeindebund eingebracht.

NÖ - Anpassungen Formular

Die Formulare für Seuchenvorsorge und Abfallbehandlung wurden angepasst.

UR-Abgleich - Adresse - Firmenauflösung

Wenn ein Unternehmen/Organisation im UR beendet wird, bleibt die KUR im UR erhalten, die restlichen Schlüssel werden mit einem Endedatum im Änderungsdienst übermittelt. Die letzte Adresse wird im UR gelöscht. Damit im GeOrg jedoch nach der Auflösung die Adresse benutzt werden kann, wird jetzt im GeOrg sichergestellt, dass diese Adresse im GeOrg nicht "leer" überschrieben wird.

 

BAUAMT

AGWR - Änderungen GIS-Koordinaten aufgrund GIP

Mit Schreiben vom 01.12.2016 hat die Statistik Austria darüber informiert, dass die GIP-Zugangskoordinaten auf Ebene der Adresse am 13.12.2016 in das AGWR übernommen wird. Leider wurde diese Aktualisierung in keinem nachfolgenden Register weitergegeben. Wir sind in Abstimmung mit der Statistik Austria, dass wir die Änderungen der XY-Koordinaten auch über den Abgleichsdienst in den GeOrg bekommen. Bis wir diese Änderung bekommen, weichen die Koordinaten im GIS und im AGWR auf Ebene Adresse geringfügig voneinander ab.

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