GeOrg Newsletter: 2017/KW25

GeOrg NEWSLETTER
2017/KW25

ALLGEMEIN

Versandmodul - Berechtigungen

Im Versandmodul wurde der Hauptbuchhalter-Einnahmen berechtigt alle Sendungen einsehen/freigeben zu können. Der Fehler beim Absprung aus der Geschäftspartnerübersicht und aus dem elektronischen Akt wurde behoben. D.h. Wenn ein Benutzer das Recht auf die Sicht eines Datensatzes in der Transaktion hat, darf dieser Benutzer auch die Sendungen im Versandmodul aufrufen/freigeben. 

Versandmodul - Neuer Status

Von der Post werden zwei neue Status geliefert: 

  • ID_5001 Druckdaten an die Druckerei übergeben
  • ID_5000 Erfolgreich versendet (dem Zusteller übergeben)

Damit steht eine weitere Prüfmöglichkeit bei der Verfolgung von Sendungen zur Verfügung.

Archiv - Zugriff

In den beiden letzten Wochen ist es leider mehrfach zu vorübergehenden Servicebeeinträchtigung beim Archivzugriff gekommen. Gemeinsam mit Vertretern des Rechenzentrums und des Software-Herstellers arbeiten wir intensiv an der nachhaltigen Stabilisierung der Services. Dazu wurden die Systeme teilweise neu parametrisiert, was Neustarts der Systeme zur Folge hatte. Wir werden unsere Prozesse dahingehend optimieren, um Servicebeeinträchtigungen in Zukunft weiter zu minimieren. Wir entschuldigen uns für die aufgetretenen Probleme und bedanken uns gleichzeitig für das von Ihnen entgegengebrachte Verständnis.

Versandmodul-Erweiterung - Werbung für E-Brief

Gemeinden erhalten 33% der Lizenzkosten des Erweiterungsmoduls für das Versandmodul gutgeschrieben, wenn bei der nächsten Quartalsvorschreibung eine Beilage für die Bewerbung des E-Briefs angefügt wird. Ein entsprechendes Angebot wurde Ihnen übermittelt. Diese Aktion endet mit Ende Juni 2017.   

 

BUCHHALTUNG

Belege aus Mittelbindung generieren 

Die alte Transaktion wurde aus dem Menü entfernt. Die neue Transaktion Kreditorenrechnung Mittelbindung vorerfassen (/cuerp/HH_CREATE_PR1) deckt alle Anforderungen wesentlich besser ab. Wir verweisen auf den Artikel im Newsletter 2017/KW08. 

Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel - Bankverbindungsdaten 

Aufgrund eines Hinweis einer Gemeinde wurde festgestellt, dass das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel aufgrund der Bankverbindung die Geschäftsfälle verbucht. D.h. Überweisungen der Bundesgebühren müssen auf ein anderes Bankkonto überwiesen werden, wie die Vergebührung von Verträgen. Nachdem wir die Bankverbindung bei einigen Gemeinden am 31.01.2017 automatisch geändert haben (siehe dazu Newsletter 2017/KW05) bitten wir um Kontrolle der Bankverbindung bei Überweisungen von Vergebührungen von Verträgen.

 

ABGABEN

Mindestgebühr - SEPA-Einzug 

Die Beitragsgrenze von Euro 0,50 für das SEPA-Lastschriftsverfahren(Einzüge) wurde entfernt. Bitte beachten Sie das diese Beträge ab (Änderungsdatum) auch eingezogen werden. Eine Liste der betroffenen GP können Sie über die Transaktion "Liste der Regulierungsdaten" (Variante "KLÄREN_E" auswählen und Postenkennzeichen "12" eingrenzen). Möchten Sie diese Posten die eventuell bereits länger zurückliegen nicht einziehen, so besteht natürlich auch die Möglichkeit diese Kleinbeträge über die fp04 auszubuchen.

Keine Anhänge vorhanden.

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