GeOrg Newsletter: 2017/KW29

GeOrg NEWSLETTER
2017/KW29

ALLGEMEIN

eAkt - Dokument verschieben

Bisher konnten nur Dokumente von einem Akt zu einem anderen Akt verschoben werden, wenn dieses Dokument noch in keiner Umlaufmappe aufgenommen war. Diese Möglichkeit ist jetzt verfügbar. Neben dem Protokoll des Aktes wird zudem dieser Vorgang im Verwendungsnachweis eines Dokuments dokumentiert.

Geschäftspartner - Dokument "GP Stammdatenpflege" 

Wenn sich Stammdaten zu einem Geschäftspartner ändern (Beispiel: Mitteilung in Form eines E-Mails über die Änderung einer Bankverbindung) kann diese Information zu einem Geschäftspartner abgelegt werden. Über die "Dienste zu einem Objekt" kann das Dokument (Mail -> Doc2GeOrg -> Barcode) zu einem Geschäftspartner hinzugefügt werden.

 

BUCHHALTUNG

Prüfcockpit - Verbesserungen Belegsuche

Wir haben im Förder-/Prüfcockpit die Belegselektion verbessert. Erfolgen in der Belegselektion auf Positionsebene Eingaben, so werden im Belegergebnisfenster einerseits jene Belege ausgegeben, die diese Selektion erfüllen und andererseits werden jene Belegpositionen angezeigt, die der Selektion auf Positionsebene entsprechen. Anbei ein Beispiel.

 

ABGABEN

Szbg. - Rechtsbehelfshinweis auf Lastschriftanzeige

Folgender Text (abgestimmt mit dem Salzburger Gemeindeverband) wird nun bei den 10er Vertragskonten (HBA – Lastschriftanzeige) mit angedruckt.

Rechtsbehelfshinweis*

Gegen diesen Zahlungsauftrag kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Abgabepflichtige beim Bürgermeister mit der Wirkung Einspruch erheben, dass der Zahlungsauftrag außer Kraft tritt und der Bürgermeister die Gebühr/Abgabe mit Bescheid vorschreiben wird. Wird ein Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so ist der Zahlungsauftrag vollstreckbar.  

* Anmerkung: Dieser Rechtsbehelfshinweis gilt für die Festsetzung der laufenden Kanalbenützungsgebühren und Wassergebühren (§ 10 Salzburger Benützungsgebührengesetz), die Abfallwirtschaftsgebühr und allfällige Zusatzgebühren (§ 21 Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998) sowie die besondere Ortstaxe (§ 7a Salzburger Ortstaxengesetz 2012), wenn diese nicht bereits durch Bescheid festgesetzt wurden.

Rechnung Musikschule - Andruck "Musikschüler"

Als Vorlauftext beim Andruck des Musikschülers bei der Rechnung wird nun „für: Max Mustermann“ statt „Kind: Max Mustermann“ verwendet. Damit werden auch erwachsene Musikschüler richtig bezeichnet.

Grundsteuer - Abgrenzung Kondition

Hinweis: Bei einer neuen Bemessung (neuer Einheitswert) ist die Kondition nicht abzugrenzen. Eine Abgrenzung der Kondition wird nur benötigt, wenn sich das Objekt ändert (z.B.: von „AO unbebaute Grundstücke“ auf das tatsächliche Grundstück). Wenn die Kondition fälschlicherweise bei einer Änderung der Bemessung abgegrenzt wird, so werden die bisherigen Bemessungen auf dem Grundsteuerbescheid nicht ordnungsgemäß angedruckt.

Kommunalsteuer - Festsetzungsbescheid

Im Festsetzungsbescheid der Kommunalsteuer wird im Spruch das Unternehmen angeführt. Bisher wurde das Unternehmen nur als Bescheidempfänger im Sichtfensterbereich angeführt.

 

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