GeOrg Newsletter: 2018/KW26

GeOrg NEWSLETTER
2018/KW26

ALLGEMEIN

Letter Link Sendung (vormals Q-Mail) - Vorbereitung durch den Administrator

Als weitere Form der elektronischen Zustellung wird in Bälde die Letter Link Sendung (vormals Q-Mail) zur Verfügung stehen. Was ist Letter Link? Bei dieser Sendung erhält der Empfänger eine E-Mail mit einem Link auf einem Server wo die Unterlagen zu einer Sendung bereitstehen. Welche Vorteile gegenüber einem E-Mail sind damit gegeben:

  • Gesicherter Versand nach DSGVO
  • Große Dateimengen können übermittelt werden (zB. Voranschlag für Mandatare)
  • Absender wird über die Abholung der Sendung informiert. Damit werden auch die entsprechenden Status im Versand-Cockpit zur Verfügung gestellt
  • Automatische Urgenzen bei Nichtabholung innerhalb eines Zeitraumes werden möglich
  • Die Gefährdung durch E-Mails wird minimiert (Spam, Scam, Phishing) 
  • Die Letter Link Sendung kann in einer Reihenfolge der Zustellung eingebunden werden 

Nachdem diese Letter Link Sendungen vom Post-Server versendet werden, müssen Sie, als Administrator, unbedingt die folgende Tätigkeit durchführen:

Kurz erklärt warum:

Damit jemand (z.B. Post) im Namen eines anderen (z.B. Gemeinde) ein Email schicken darf, ist ein SPF Eintrag im DNS notwendig.

SPF (Sender Policy Framework) soll das Fälschen der Absenderadressen verhindern. Daher ist es notwendig, dass der Administrator in der DNS-Zone der(seiner) Domain den TXT Eintrag setzt.

Der Empfänger prüft, ob der Absender zum Versand berechtigt ist. Hierzu prüft der Empfänger, welche Domain der Absender in den Feldern „MAIL FROM“ und „HELO“ in der SMTP-Verbindung angegeben hat. Für die angegebene Domain ruft der Empfänger die SPF-Information über das Domain Name System ab und vergleicht die IP-Adresse des sendenden MTAs mit den erlaubten Adressen. Stimmt die IP-Adresse überein, so ist der Absender authentisch, andernfalls kann die E-Mail verworfen werden.

Was muss der Administrator tun:

Jeder Kunde, der dieses Feature (Letter Link Sendung aus GeOrg) nutzen möchte, muss in seiner Domain den Eintrag setzen.

Wenn der Kunde über Benutzer und Passwort bzw. Kenntnis seiner DNS Verwaltung verfügt, ist folgender Eintrag zu setzen:

Eintrag/Typ: TXT

Eintrag: v=spf1 include:spf-pp.post.at -all 

Oder der Kunde schickt ein Mail/Ticket an seinen Domain-Betreiber mit der Bitte, diesen TXT Eintrag zu setzen.

Dazu ist die Kundennummer/Vertragsnummer und am besten mit Unterschrift und Stempel notwendig.

Z.B. A1 Telekom – Supportanfrage an Business.service@a1.net

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte setzen Sie uns folgenden TXT Eintrag im Domainmanager:

v=spf1 include:spf-pp.post.at -all 

 

Dieser Eintrag muss unbedingt vor einer Letter Link Sendung durchgeführt werden. In den nächsten  2-3 Wochen werden wir ein Handbuch über die Möglichkeiten der elektronischen Zustellung zur Verfügung stellen. Bis dahin sollten auch unsere ersten Pilotgemeinden einen erfolgreichen Test durchgeführt haben.

Letter Link Sendung - Logo (Achtung Termin)

Der Aufbau einer Letter Link Sendung wird ungefähr so aussehen -> Beispiel.  Es besteht daher die Möglichkeit, dass Sie uns ein Logo für die Gestaltung der Letter Link Sendung übermitteln. 

Dieses Logo muss eine Höhe von 150 Pixel aufweisen. In der Breite haben wir keine Vorgabe. Übermitteln Sie uns Ihr Logo (JPG) bis spätestens Ende August 2018 auf unsere E-Mail: office@comm-unity.at mit dem Betreff: Letter Link Logo der Gemeinde/Stadt ...

Bis dieses Logo eingearbeitet ist bzw. wenn Sie uns kein Logo übermitteln, so wird dieses Default-Logo in der Letter Link Sendung verwendet.

Neue Tarifbestimmungen der österreichischen Post AG ab 01.07.2018

Die neuen Tarifbestimmungen der österreichischen Post AG, welche mit 01. Juli 2018 in Kraft treten, haben in einigen Bereichen weitreichende Auswirkungen. So gelten neue Freimachungsvermerke für

 - PRIO: für raschen Versand und Zustellung in E+1 (Zustellung am nächsten Werktag, ausgenommen Samstag)
 - ECO: für weniger zeitsensible Aussendungen (Zustellung nach 2 bzw. 3 Werktagen, ausgenommen Samstag) 

Freimachungsvermerke auf Kuverts

Von der Post AG wurden wir wie folgt informiert:

Folgende Konstellationen sind bei einem ECO-Versand nicht zulässig:

  • Barfreimachungsvermerke "alt"
  • Sendungen mit dem Barfreimachungsvermerk "alt" ohne Zudruck Priority  oder ECO sind als Priority zu verrechnen und weiterzuleiten. Übergangslösung bis 31.12.2018
  • Handschriftliche ECO Vermerke sind nicht zulässig
  • Das Durchstreichen eines aktuell gültigen Freimachungsvermerkes und Hinzufügen eines neuen Freimachungsvermerkes ist nicht zulässig!
  • Ebenso wenig ist das Dazu stempeln des Wortlautes "Eco" zu aktuell gültigen Kombifreimachungsvermerken für die Eco Beförderung unzulässig.

Dies bedeutet, das alte Kuverts nicht mehr für den ECO-Versand verwendet werden können. Damit sind wahrscheinlich in vielen Gemeinden eine große Anzahl von Kuverts nicht mehr verwendbar. Mit GeOrg ersparen wir Ihnen diese Probleme.

Wir arbeiten gemeinsam mit dem Post-Partner sendhybrid an einer Lösung, wo Sie im Versand-Cockpit den Freimachungsvermerk steuern können. Damit wird in der Druckerstraße das jeweilige Kuvert für die Versendung gezogen. Diese Umstellung bedeutet einen großen Aufwand in den Schnittstellen und in der Logistik der Druckerstraße. Wir erwarten, dass wir Anfang Q4/2018 diese Steuerung im GeOrg durchführen können.

Freimachungsvermerke ab 01.07.2018

  • Nachrichtliche Sendungen (HypridRSb) werden immer als Prio-Sendungen versandt. Hier lässt die österreichische Post keinen anderen Freimachungsvermerk zu.
  • Bis zur individuellen Steuerung im Versand-Cockpit wollen wir alle übrigen Sendungen immer als ECO-Sendungen aufliefern. Dies ist jedoch derzeit, aufgrund von logistischen Problemen, noch nicht möglich. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass dies bis zur Quartalsvorschreibung > 20. Juli 2018 ermöglicht wird. Bis dahin werden die Sendungen als Prio-Sendungen aufgeliefert.

Farbdruck

Derzeit werden die ersten Sendungen mit einer Pilotgemeinde durchgeführt. Bei erfolgreichem Abschluss werden wir diese weitere Möglichkeit im Versand-Modul (Steuerung auch über dem eAkt) freischalten. 

Neue Preise Ablesekarte

Aufgrund der neuen Tarifbestimmungen erhöht sich der Preis pro Ablesekarte auf € 1,68. Eine gesonderte Information ergeht noch an alle zaehlerstand.at-Kunden.

Neue Preisliste Post AG

Aufgrund der neuen Tarifbestimmungen erhöhen sich auch einige Preise. Ab 01.07.2018 betragen die Kosten für 

  • e-Zustellung an einen zugelassenen Zustelldienst mit Zustellbestätigung:  € 0,50 (gesetzlich festgelegt)
  • E-Brief-Zustellung: Möglich wären € 0,40. Die Österreichische Post wird jedoch, bis auf Widerruf, weiterhin nur € 0,34 zur Verrechnung bringen
  • Letter Link Sendung: € 0,21

Die Post AG wird Ihnen in den nächsten Tagen die neue Preisliste inklusive des Farbdruckes zukommen lassen. Wir werden diese Preisliste abrufbar mit einem Link im Versand-Cockpit anbieten. Damit steht Ihnen genau zum richtigen Zeitpunkt auch die notwendige Information zur Verfügung.

Geschäftspartner - UR-Abgleich Standardadresse

Wenn ein GP mit dem UR verknüpft ist, kann jetzt die Standardadresse nicht manuell geändert werden.

 

BUCHHALTUNG

POS-Kasse - Einarbeitungscockpit - Baum aufreißen, Baum komprimieren

Über die Buttons "Baum expandieren" und "Baum komprimieren" in der Menüleiste kann mit einem Klick das gesamte Menü zur Auswahl der Kassen/Buchungsvorgänge auf- und zugeklappt werden.

 

ABGABEN

Neue Konditionen

In der Grabverwaltung gibt es eine neue Kondition: "Grab Betriebskosten". Aufgrund des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes gibt es jetzt auch die Konditionsart "Schulkindgruppe" in der Vertragsart: 2110. Eine größere Änderung ergibt sich aus der "MID - Europäische Messgeräte-Richtlinie". Die Wasserzähler müssen einen einheitlichen Standard aufweisen. Aufgrund dieses Standards wurden in den Wasser- und Kanalverträgen folgende Konditionen angelegt:

Wasser Kanal Bezeichnung
WA7 KNF Zählermiete MID Q3 1,6 m³
WA8 KNG Zählermiete MID Q3 2,5 m³
WA9 KNH Zählermiete MID Q3 4,0 m³
WBA KNI Zählermiete MID Q3 6,3 m³
WBB KNJ Zählermiete MID Q3 10,0 m³
WBC KNK Zählermiete MID Q3 16,0 m³
WBD KNL Zählermiete MID Q3 25,0 m³
WBE KNM Zählermiete MID Q3 40,0 m³
WBF KNN Zählermiete MID Q3 60,0 m³
WBG KNO Zählermiete MID Q3 100,0 m³
WBH KNP Zählermiete MID Q3 150,0 m³
WBI KNQ Zählermiete MID Q3 250,0 m³

Beachten Sie bitte diese Bezeichnungen bei der nächsten Änderung Ihrer Verordnung. Im Zuge der Verordnungsänderung können wir Ihnen auch die bestehenden Konditionen auf die neuen Konditionen umstellen.

Bgld. Bescheid Abfallbehandlungsabgabe 

Im Bescheid der Vertragsart 1025 wurde die Bezeichnung von Altstoffsammlungsgebühr auf Abfallbehandlungsabgabe geändert.

OÖ Änderung der Rechtsmittelbelehrung

Die Rechtsmittelbelehrung wurde entsprechend den Empfehlungen des Gemeindebundes auf den Bescheiden für Grundsteuer, Kanal, Wasser und Abfall geändert.

 

 

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