GeOrg Newsletter: 2019/KW21

GeOrg NEWSLETTER
2019/KW21

ALLGEMEIN

eAkt - Vorlagenverwaltung

Die Verwaltung von Vorlagen wird in den Gemeinden von völlig unterschiedlichen Rollen vorgenommen. Wir haben daher die Vorlagenverwaltung für alle Benutzer geöffnet. Gleichzeitig wurde ein Änderungsprotokoll aktiviert in welchem Änderungen protokolliert werden.  

eAkt - Verhindern von Zirkelbezügen

Wenn ein eAkt in einem anderen eAkt verknüpft wird, erfolgt jetzt eine Prüfung ob dieser eAkt nicht schon in einer Verknüpfung zu betreffenden Akt steht. Damit werden Zirkelbezüge verhindert.

eAkt - Beteiligte und Fallsuche - Adresszusatz

Der Adresszusatz wurde im Layout der Beteiligten sowie in der Fallsuche aufgenommen. Das Formularfeld BETADRBLK wurde damit erweitert.

Posteingangsbuch - Button "Laufweg bearbeiten"

Im Layout vom Posteingangsbuch steht eine neue Spalte "Laufweg bearbeiten" zur Verfügung. Damit ist es möglich, dass direkt in die Bearbeitung des Laufweges abgesprungen werden kann. Dies erspart ein paar Klicks 

Sitzungsakt - Formularfelder

Im Sitzungsakt wurden die überflüssigen Spalten in den Formularfeldern entfernt. TABTOP1: die 2. (leere) Spalte, TABMANDAT, TABBETEIL, TABALLE: Spalten "Feld 4", "Feld 5", Feld 6"

Anlagenliste - Löschvormerk zurücknehmen

In der Anlagenliste (Dienste zum Objekt) gibt es die Möglichkeit einen Löschvormerk zu setzen. Es gibt jetzt die Möglichkeit diesen Löschvormerk wieder zurückzunehmen. 

Allg. Akt - Aktentyp Ferienwohnungsabgabe

Dieser Aktentyp wurde für alle Bundesländer freigeschalten. 

 

ABGABEN

Einheitswerte (Mitteilung gemäß § 194 (4) BAO) - Weitere Infos

Bitte beachten Sie bei der Einarbeitung der Einheitswerte (Mitteilung gemäß § 194 (4) BAO) unsere Informationen im Newsletter 2019KW15. 

  • Hauptfeststellung - Bis wann erfolgen noch Lieferungen aufgrund der Hauptfeststellung

Dazu haben wir vom BMF folgende Information erhalten:

Die Nachlieferungen (Hauptveranlagungen, Abänderungen und Fortschreibungen) sind laut Plan bis Ende Mai/Anfang Juni abgeschlossen. Mit Anfang Juli ist dann die erste „normale“ Lieferung vorgesehen.

  • Arbeitsvorrat - Neue Kategorie Neue Verträge - Meßbetrag = 0

Diese Verträge werden in einer eigenen Kategorie im Arbeitsvorrat hinterlegt. Diese Verträge können nachrangig bearbeitet werden.

Einheitswerte (Mitteilung gemäß § 194 (4) BAO) - Fusionsgemeinden

Bei Fusionsgemeinden wurden Einheitswerte mit der alten GKZ der fusionierten Gemeinden geliefert. Jetzt werden auch diese Einheitswerte für die Verarbeitung bereitgestellt.

zaehlerstand.at - Änderungen Ablesekarte

Auf der Ablesekarten wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Der Hausbesorger steht nicht mehr als Vertragspartner auf der Karte sondern nur mehr als Empfänger
  • Hauptzähler werden vor Subzähler gereiht
  • Zusätzlich zur Adresse des Wasseranschlusses wird jetzt auch die Gemeindebezeichnung angedruckt (wichtig bei Verbänden)
  • Wenn der TPL keine Zuordnung zu einem AO hat (zB Fremdgemeinde) so wird auf der Ablesekarte die Bezeichnung des Technischen Platzes angedruckt

Die Verwaltung des Hausbesorgers wurde geändert. Es braucht ein Hausbesorger nur mehr auf dem Hauptzähler verwaltet werden, vorausgesetzt der Subzähler ist mit dem gleichen AO (Adresse) verknüpft. Bei Verträgen ohne Adressenbezug (zB Fremdgemeinde) wird diese Beziehung über die Abhängigkeit von Haupt- zu Subzählern hergestellt.

RE80 - Finanzstrom - Anzeige Kostenstelle/Sachkonto

In den Konditionen zu einem Vertrag kann in den Finanzstrom abgesprungen werden. In der Übersicht des Finanzstroms kann jetzt auch das Sachkonto, Fonds und Finanzstelle eingeblendet werden. Im Standard wurden diese beiden Spalten bereits aufgenommen. Damit ist es möglich, sofort die Ableitung in den Haushalt zu kontrollieren.

Guthaben - Zusätzliche Hinweise auf Formularen

Für eine Pilotgemeinden haben wir freigeschalten: Wenn auf einem RE-Vertrag oder im Rahmen von Fremdsystembuchungen ein Guthaben welches höher als € 5,00 ist entsteht, wird in Zukunft am Formular eine entsprechende Erklärung angedruckt:

Sie haben folgende Möglichkeiten über Ihr Guthaben zu verfügen:

  1. Das Guthaben verbleibt auf Ihrem Vertragskonto und wird zur Begleichung von zukünftigen Rechnungen (oder Lastschriftanzeigen je nach Vertragskontotyp) verwendet. Sie brauchen uns keine Information zukommen lassen.
  2. Das Guthaben soll für die Begleichung offener Forderungen auf anderen Vertragskonten verwendet werden. Bitte melden Sie sich bei  den oben angeführten Kontakt und geben Sie uns Ihren Wunsch bekannt. 
  3. Das Guthaben soll zurückgezahlt werden. In diesem Fall bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung unter den oben angeführten Kontakt.

Nach erfolgreichem Einsatz bei dieser Pilotgemeinde werden wir diese Funktion für alle Gemeinden freischalten.

Kinderbetreuung privatrechtlich - Kinder werden auf Rechnung angedruckt

Wie in der hoheitlichen Verwaltung werden jetzt die Kinder auf der Rechnung (Lastschriftanzeige) angedruckt.

Ferienwohnungsabgabe - Cockpit

Bei der Anlage der Ferienwohnungsverträge kann jetzt die Kondition ausgewählt werden. Die Anmerkung aus dem Vertrag wurde im Layout aufgenommen. 

Verwaltung TPL - Verbände vers. Gemeinde

Die Verbände haben jetzt die Möglichkeit Wasseranschlüsse vom AO zu trennen.

QR-Code auf Faktura/Lastschriftanzeige rechtsbündig

Der QR-Code wird jetzt rechtsbündig angedruckt.

Bgld. - Versorgungsverpflichtung - Bereitstellungsgebühr

In der Versorgungsverpflichtung wurde jetzt auch die Vertragsart 1025 "Bgld-Abfall-Behandl." aufgenommen.

NÖ - Standortabgabe

Es gibt unter der Vertragsart 2015 Bauabgabe eine neue Kondition: "Standortabgabe". Verbuchung auf: Konto: 850000 und Fonds/Kostenstelle: 920000. 

Ktn. - Bescheid Wasser/Kanal 

In den Endabrechnungsbescheiden wurde eine Anpassung an die landesgesetzlichen Bestimmungen durchgeführt (Bezugsgebühr) 

 

BAUAMT

Sonstiges Verfahren - Neuer Termintyp

Im sonstigen Verfahren gibt es einen neuen Termintyp "NIE       Niederschrift"

 


NÜTZLICHE TIPPS

Abgaben: Automatischer Ausgleich - Kontenpflege – Regeln

Jeder Nacht wird ein automatischer Ausgleich zwischen Guthaben und offenen Rückständen innerhalb eines Geschäftspartner durchgeführt. Folgende Regeln wirken in der nachstehenden Reihenfolge:

 

1. Auf einem Vertragskonto sind Guthaben und Rückstände gleich hoch. Beispiel: Kommunalsteuer – Umbuchung der Zahlung auf eine andere Periode nach einer vorheriger Anordnung

2. Auf einem Vertragsgegenstand (Immobilienvertrag & PSCD-Vertragsgegenstand) und Periodenschlüssel sind Guthaben und offene Post gleich hoch. Beispiel: Abmeldung eines Hundes nach der Vorschreibung.

3. Nach dem Fälligkeitsdatum in einem Vertragsgegenstand (Immobilienvertrag & PSCD-Vertragsgegenstand). Guthaben gleicht nach der ältesten offenen Post aus. Beispiel: Guthaben der Wasserendabrechnung wird auf eine AConto-Zahlung für Wasser angerechnet.

4. Nach dem Fälligkeitsdatum in einem Vertragskonto. Guthaben gleicht nach der ältesten offenen Post aus. Beispiel: Guthaben der Wasserendabrechnung gleich auch eine offene Forderung zB beim Kanal aus.

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