GeOrg Newsletter: 2019/KW44

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2019/KW44

ALLGEMEIN

Abgleich mit LMR für GP - gemeindefremde Personen

Im Gemeinde-Cockpit wird der Abgleich der gemeindefremden Personen dokumentiert. Beim erstmaligen Abgleich wurde bei vielen GP eine Änderung vorgenommen (GKZ der Adresse wurde im Hintergrund eingetragen). Daher sind so viele GP mit einer Änderung im Gemeinde-Cockpit betroffen. Bei den nächsten Abgleichen (bei einem Fakturierungslauf) werden im Gemeinde-Cockpit nur mehr die wirklich geänderten GP angezeigt.

 

HAUSHALT

Budgetierungscockpit - Zwei neue Transaktionen 

  • Nachdem Budgetwerte im Finanzierungshaushalt (9F) und Ergebnishaushalt (9G) für das Jahr 2020 erfasst wurden, können diese Werte über die Transaktion „Budgetwerte in MEFP kopieren“ in den MEFP kopiert werden. Hier werden nur die Budgetwerte der Budgetart ORIG kopiert. Werte die aus den Mittelvormerkungen (AD, RU etc.) und dem PKP-Import geladen werden, müssen entweder in der jeweiligen MVM in die MEFP-Jahre oder in die Budgetart ORIG eingetragen werden.
  • Die Transaktion „Budgetwerte runden“ rundet alle Budgetwerte (ORIG, MVM und PER) in allen MEFP-Jahren.

  • Die Transaktionen „Statusverwaltung“ und „Versionen kopieren“ wurden im Cockpit nach unten gesetzt, da sie im normalen Budgetierungsprozess wenig Anwendung finden.

  • Um die Anwendung zu vereinfachen, wurde die Bezeichnung der Transaktion „Budgetwerte kopieren“ in „Budgetwerte von 9F in 9G kopieren“ adaptiert.

Stmk - Untervoranschläge - Mischschlüsselberechnung 

Diese Woche haben wir den Erlass der Aufsichtsbehörde bekommen. Wir arbeiten an der Änderung der Vorlagen im Budgetakt. Haben Sie jedoch Verständnis, dass wir diese Änderung erst gegen Ende der nächsten Woche fertigstellen können. 

 

ABGABEN

Ktn Pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe - Gegenrechnung

Ab 04.11.2019 steht für die Gegenrechnung der abgeführten Orts- und Nächtigungstaxe für Ferienwohnungen eine neue Transaktion /cuerp/RE_ONTAXE (Gegenrechnung der bezahlten Orts- und Nächtigungstaxe) zur Verfügung.

Menü: Abgaben -> Vertragsverwaltung -> Buchhaltung 

Mit dieser neuen Transaktion können die abgeführten Orts- und Nächtigungstaxe in den Verträgen 

  • 2034 – Pauschalierte Ortstaxe
  • 2035 – Pauschalierte Nächtigungstaxe

mit Ermäßigungs-Konditionen berücksichtigt werden. 

Wir empfehlen folgende Vorgangsweise:

  • Handbuch lesen

  • Klärung der rechtlichen Grundlagen mit Gemeindeführung (Automatische Anrechnung J/N - Verantwortung kann nicht beim Buchhalter bleiben)

  • Wenn automatische Anrechnung = Ja

    • Klärungsfälle aufarbeiten (Einzahlungen bis Ende Okt. sollen berücksichtigt werden)

    • Anlage der Ermäßigungs-Kondition bis zum 08.11. (vor dem Fakturierungslauf)

 
Hinweis: Die richtige Berechnung der Einzahlungen funktioniert nur, wenn die Beträge auf die richtigen Haupt- und Teilvorgänge gebucht wurden. Alle Ermäßigungs-Konditionen die in den bestehenden Verträgen nicht abgegrenzt waren, haben wir automatisch im alten Jahr abgegrenzt!
 

Vertragsart - Bezeichnung auf Lastschriftanzeige

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Bezeichnung für ähnliche Abgaben. Die Ferienwohnungsabgabe wird jetzt auf der Lastschriftanzeige in

  • Kärnten: Zweitwohnsitzabgabe
  • Oberösterreich: Freizeitwohnungspauschale

angeführt.

 

NÜTZLICHE TIPPS

RE80 - Anlage von Vertragskonten - Fehler vermeiden

Wenn man einen neuen Vertrag anlegt und den Vertragspartner nur im Reiter "Abgabe" eingibt, so wird immer ein neues Vertragskonto angelegt. Damit dies nicht passiert muss immer einmal in den Reiter "Partner" gesprungen werden.

 

 

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