GeOrg Newsletter: 2019/KW45

GeOrg NEWSLETTER
2019/KW45

ALLGEMEIN

Verlautbarung Wartungsfenster

Aufgrund eines Upgrades der HANA DB steht GeOrg am 

  • Sonntag, 17.11.2019 von 12:00 bis 16:00 nicht zur Verfügung

 

BUCHHALTUNG

Sonderposten Investitionszuschüsse VRV2015

Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Kapitaltransferzahlungen für Investitionen sind Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Nettovermögen und den langfristigen Fremdmitteln anzusetzen. 

Stmk - Schul-/Sonstige Erhaltungsbeiträge

Für die Erstellung der Bescheide für die Aufteilung der Schul-Erhaltungsbeiträge wurde ein Handbuch erstellt. Das Handbuch finden Sie unter e-Learning -> Handbücher -> Buchhaltung -> Budgetierung VRV 2015 -> HB Erstellung UVADiese Anleitung kann auch für weitere Erhaltungsbeiträge (zB Feuerwehren) benutzt werden.

 

ABGABEN

Rückblick - Quartalsvorschreibung Q4/2019

Die durchgeführten Maßnahmen auf Seiten der österr. Post haben sich bewährt. Die Quartalsvorschreibung wurde im vereinbarten Zeitrahmen erzeugt und auch zugestellt. Probleme im Bereich der verspäteten Rückmeldung der Status wurden besprochen und in Zukunft sollte dieses Problem nicht mehr auftreten. Während des Vorschreibungslaufs kam es zu Performanceproblemen bei der Anbringung der Amtssignatur im eAkt. Hier wird es in Zukunft zu einer Trennung der Dienste kommen, damit auch während der Vorschreibungsläufe eine performante Signatur gewährleistet ist. 

Bgld - Gratis Kindergarten/hort

Aufgrund der Änderungen im Bgld. KBBG 2009 (Wegfall Elternbeitrag) mehren sich die Anfragen bezüglich automatische Änderungen ab 01.11.2019. Gerne sind wir bei der Umstellung behilflich. Konditionen abgrenzen, neue Konditionen, wie Bastelbeitrag usw. anlegen. Die Umstellung wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und wird sich ungefähr bei 2 bis 3 Stunden bewegen. Erfassen Sie ein entsprechendes Online-Ticket mit der Beschreibung der notwendigen Arbeiten. Wir werden um zeitnahe Umsetzung bemüht sein.

 


NÜTZLICHE TIPPS

Stmk - Elektronisches Archiv

Immer noch werden Rechnungen in Papierform abgelegt. Mit Inkrafttreten der StGHVO am 18.04.2019 gilt folgende gesetzliche Grundlage:

§ 87 Grundsätze

(3) Ein Originalbeleg liegt vor, wenn der Beleg

  1. ursprünglich in Papierform eingelangt ist und in einer Anwendung des Haushaltsbuchführungssystems in geeigneter Art und Weise durch Scannen in eine elektronische Form gebracht wurde oder
  2. in elektronischer Form authentifiziert über ein Portal elektronisch eingebracht wurde oder
  3. in elektronischer Form (PDF-Dokument) per E-Mail oder
  4. in Papierform eingebracht wurde.

§ 88 Originalbelege und nicht verbuchungsrelevante Unterlagen

(1) Sofern die erforderlichen technischen-organisatorischen Voraussetzungen bestehen, sind Originalbelege im Haushaltsbuchführungssystem/in einem sonstigen automatisierten Verfahren automationsunterstützt einzuliefern oder Papierbelege durch Scannen in einer elektronischen Form abzubilden.

Nachdem mit GeOrg die technischen Voraussetzungen bestehen, brauchen daher keine Rechnungen in Papierform mehr geführt werden. Eine wesentliche Arbeitsersparnis.

 

Keine Anhänge vorhanden.

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