GeOrg Newsletter: 2019/KW47

GeOrg NEWSLETTER
2019/KW47

ALLGEMEIN

Verlautbarung Wartungsfenster

Das BEV meldet uns folgendes Wartungsfenster: 27.11.2019 von 16 bis 19 Uhr - Keine Grundbuchsabfragen möglich.

eAkt - Manueller Versand - Ablöse durch Versandcockpit

Bisher war es möglich im eAkt einen manuellen Versand zu dokumentieren. Diese Möglichkeit wurde entfernt. Alle Sendungen sollen im Versandcockpit landen. Damit hat man auf einer zentralen Stelle den gesamten Output hinterlegt. Die Möglichkeiten der Dokumentation von manuellen Übergaben sind genauso im Versandcockpit enthalten, wie auch der Nachweis für Aufsichtsbehörden und Gerichte.

Archivierung mit Barcode - Fehler - Link nicht im Posteingangsbuch

Im Bereich der Archivierung mit Barcode (Archivierung mit Barcode) kam es in gewissen Konstellationen dazu, dass die entsprechenden Verlinkungen im Posteingangsbuchs nicht abgelegt wurden. Zusätzlich gab es das Problem, dass der Beschreibungstext nicht immer gespeichert wurden. Beide Probleme wurden gelöst.

E-Brief - Abmeldung

Es erreichen uns immer wieder Meldungen von Gemeinden wo Bürger davon berichten, dass sie ihr elektronisches Postfach (E-Brief) nicht mehr finden. Den Zugang verloren haben, oder sich nicht mehr an eine Registrierung erinnern können. Jenen Bürgern kann man raten, sich über die Hotline der Post abzumelden. Den Kontakt findet man auf der Website von e-brief.post.at. 

Versandcockpit - Mappen Versandkanal "D2D Druck RSx priority" auf "postalisch"

Der neue Versandkanal der Post "D2D Druck RSx priority" wurde auf "postalisch" gemappt. In diesem Zusammenhang folgender Hinweis. Im Versandcockpit gibt es die Möglichkeit im Layoutvorrat das Layout "Standard Summen" aufzurufen. Damit kann man zB Alle Sendungen über einen Zeitraum auswerten.

 

ABGABEN

Kontrolle der SEPA-Einzüge

SEPA-Vorgabe: Ein SEPA-Lastschriftmandat ist grundsätzlich unbefristet gültig. Die Gültigkeit eines Lastschriftmandats verfällt jedoch, sobald der Zahlungspflichtige oder der Zahlungsempfänger dieses schriftlich widerrufen. Wird ein Mandat 36 Monate lang nicht in Anspruch genommen, so verfällt es automatisch. Mit jedem Lastschrifteinzug beginnt diese Frist von vorne und erneuert sich um 36 Monate. 

Aufgrund dieser Vorgabe werden SEPA-Mandate ungültig (zB bei Grabgebühren - alle 10 Jahre). Es kommt daher vor, dass man zwar einen Einzug hinterlegt hat, jedoch das dazugehörige Mandat abgelaufen ist (es erfolgt daher kein Einzug, aber auch keine Mahnung!). Es ist daher notwendig die SEPA-Mandate in regelmäßigen Abständen (zumindest in jedem Quartal) zu prüfen. Eine Anleitung haben wir im Newsletter 2016KW10 verfasst.

Bei Anlage eines neuen Mandates muss man auf das Datum achten. Dieses darf nicht älter als 36 Monate sein!

Mahnverfahren 

Die Mahnverfahren liegen hinter einem Vertragskonto-Typ. Das Vertragskonto ist die Klammer über eine Faktura bzw. Lastschriftanzeige. Wenn auf einem Vertragskonto Steuern, Abgaben und Gebühren unterschiedlicher Gesetzesmaterien gebucht werden, so können diese bei der Ausstellung der Mahnung Probleme verursachen. Einerseits möchte man natürlich eine gemeinsame Faktura/Lastschriftanzeige, andererseits dürfen die Mahnungen nicht mit einem Mahnverfahren passieren. Diese Probleme entstehen vor allem bei den Fakturen im Bereich der Bauverfahren. Verwaltungsabgaben, Bundesgebühren und Fakturierung von Sachverständigen-Gebühren müssten vollkommen unterschiedlich behandelt werden. Die Bundesgebühren dürfen gar nicht gemahnt werden (Abtretung an das Finanzamt), die Sachverständigen-Gebühren müssten privatrechtlich eingemahnt werden. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es bei Ausstellungen von Mahnungen eventuelle Probleme geben könnte. (rechtliche Behandlung!)

 

 

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