GeOrg Newsletter: 2020/KW04

GeOrg NEWSLETTER
2020/KW04

BUCHHALTUNG

GHD-Upload

Wie im letzten Newsletter beschrieben, gibt es beim Echtupload des GHD nur Warnmeldungen und keine Fehlermeldungen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Budgetvollzug (laufende Buchhaltung) die Fehler aus dem Testupload berücksichtigt werden müssen, da ansonsten für den Rechnungsabschluss Umbuchungen notwendig sein werden. Ob alle Prüfungen, welche von der Aufsichtsbehörde eingebaut wurden, fachlich Sinn machen, können wir nicht beurteilen. Hier bitten wir Sie, die Fehler aus dem Testupload mit der Aufsichtsbehörde (in der Steiermark mit den BH-Prüfern) abzustimmen. Wenn es Meldungen gibt, welche nicht sinnvoll erscheinen, dann soll diese Information an die Aufsichtsbehörde (in der Steiermark über die BH-Prüfer) übermittelt werden. Bitte dies zu berücksichtigen.

Zur Info: Die GHD-Datenträger für den Nachtragsvoranschlag 2020 und den Rechnungsabschluss 2020 werden ohne Fehler im Echtupload nicht mehr hochgeladen werden können.

GHD-Upload - Offener Haushalt

Wenn es Probleme beim Upload in der Plattform "Offener Haushalt" gibt, so diese Meldungen direkt an den Betreiber dieser Plattform melden.

 

ABGABEN

Endabrechnung - Brutto/Netto

Bei der Endabrechnung wurde das Problem der Brutto/Nettopreis-Berechnung, für jene Gemeinden (Kärnten) die mit Bruttopreisen rechnen, behoben. Im Bereich der Endabrechnung Abfall (tatsächliche Entleerung/Verwiegung) wird ein Problem noch in der kommenden Woche behoben.

Ktn - Bescheid - Abfall 

Im Spruch des Abfallbescheides für Kärnten wurde eine Änderung (Erweiterung des Spruches) vorgenommen. Bevor Massenbescheiddrucke beauftragt werden, sind VORHER die Bescheide in der Druckvorschau (RE80) zu kontrollieren.

 

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