ALLGEMEIN
eZustellung - Input und Output (Posteingang/-ausgang)
Beim Empfang von elektronischen Dokumenten bzw. bei der Zustellung derselben gibt es viele Fragen die an uns herangetragen werden. Im Rahmen unserer jährlichen Veranstaltung "Evolution findet Stadt" am 28. April 2020 in der Steinhalle Lannach werden wir diesem Thema breiten Raum geben. Merken Sie sich schon jetzt diesen Termin vor.
eAkt - Genehmigungsstatus von Dokumenten im Anzeige-Modus verfügbar
Wenn Dokumente via Umlaufmappe verteilt bzw. genehmigt wurden, so ist das Ergebnis dieses Vorgangs im Genehmigungsstatus des Dokuments ersichtlich. Dieser kann im Inhalt des Akts über das Kontextmenü (Rechtsklick auf das jeweilige Dokument) aufgerufen werden. Bisher war das nur möglich, wenn der Akt im Änderungs-Modus geöffnet war. Vor allem bei geschlossenen Akten war das störend. Der Genehmigungsstatus kann nun auch eingesehen werden, wenn der Akt im Anzeige-Modus geöffnet ist.
Posteingangsbuch - Bezeichnung Absprungpunkt
Der Absprung-Punkt für das Ändern des nächsten Bearbeiters des Posteingangsstücks wurde von "Absprung in den Laufweg" umbenannt in "Bearbeiter ändern".
eAkt - Suche nach Laufwegmustern
In manchen Fällen wurde bei der Suche nach Laufwegmustern nicht das vollständige Suchergebnis angezeigt. Dieser Fehler wurde behoben.
eAkt - Sonstiges Verfahren und Vorbereitungsakt - Pflichtfelder
Bei Sonstigen Verfahren und Vorbereitungsakten gab es bisher in den Grunddaten keine Pflichtfelder. Dadurch konnte es aufgrund der automatischen Sicherung bisher sehr leicht passieren, dass Akten unbeabsichtigt angelegt wurden. Bei diesen beiden Fallarten wurde nun jeweils ein Feld als Pflichtfeld ausgeprägt, sodass das unbeabsichtigte Anlegen durch automatische Sicherung nicht mehr so leicht passieren kann. Bei Sonstigen Verfahren ist das Feld "Verfahrensart" verpflichtend auszufüllen, bei Vorbereitungsakten das Feld "Bezeichnung".
Allgemeiner Akt - Neuer Termintyp "Gutachten"
GUTACH - Gutachten
Für alle Bundesländer und alle Aktentypen verfügbar
AMTSLEITUNG
Gremienverwaltung - Funktion Schriftführer
Im Modul Entscheidungsmanagement gibt es neu für alle Gremien die Funktion "Schriftführer".
ABGABEN
Sbg - Besondere Ortstaxe - Rechtsbehelfshinweis
Der Rechtsbehelfshinweis wird auf der Lastschriftanzeige angedruckt, wenn eine besondere Ortstaxe vorhanden ist.
BAUAMT
Stmk - Novelle zum Stmk. BauG
Die in Kraft getretene Novelle zum Stmk. BauG bringt doch zahlreiche Neuerungen für die Bauämter mit sich. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Neuer Instanzenzug
- Einheitssatz der Bauabgabe
- Bewilligungspflichtiges Vorhaben im vereinfachten Verfahren löst das anzeigepflichtige Vorhaben ab und das meldepflichtige Vorhaben löst das bewilligungsfreie Vorhaben ab
- Grundabtretungen
- Elektronische Einbringung von Projektunterlagen und deren Verarbeitung
Wir werden die "Standardvorlagen" (Arbeitsdokumente, Terminvorlagen) für die Steiermark in den nächsten Tagen anpassen. Wir sind über jedem Input aus den Gemeinden dankbar, möchten jedoch gleichzeitig darauf hinweisen, dass jede Gemeinde selbst für die Rechtssicherheit der Bescheide verantwortlich ist. Der elektronische Bauakt wurde durch diese Novelle auf alle Fälle gestärkt.
Die Vorlage der Bauabgabe wurde bereits auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
Bauakt - Neue Termintypen
BAFUNT - Übermittlung Unterlagen an Bauführer
Wir empfehlen Niederösterreichischen Gemeinden, diesen Termintyp aufgrund des §25(3) NÖ BO in ihre Terminvorlagen für Bauakte einzutragen. In den Terminvorlagen der Comm-Unity wurde dieser Termintyp vor dem Baubeginn eingefügt, da der Bauherr den Bauführer spätestens mit dem Baubeginn melden muss und die Baubehörde daraufhin eine Ausfertigung der Baubewilligung samt Beilagen an den Bauführer auszufolgen hat.
BESBESVS - Bescheid Bestellung Sachverständiger
Für die Bestellung eines Sachverständigen per Bescheid
Bauakt - Neue Verfahrensarten
RECHTMBEST - Feststellung rechtmäßiger Bestand
Für alle Bundesländer: Neue Verfahrensart für die Feststellung eines rechtmäßigen Bestandes.
BAU_UEB_VO - Übertragung nach Bau-Übertragungsverordnung
Wenn bei einer Gemeinde ein Bauansuchen einlangt, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen (zB. wenn eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung einhergeht o.dgl.) an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder eine Abteilung des jeweiligen Bundeslandes übertragen werden. In diesem Fall kann der Verfahrensstatus auf "nicht zuständig" geändert werden, die Verfahrensart auf "Übertragung nach Bau-Übertragungsverordnung" und der Akt kann nach Weiterleitung der erforderlichen Informationen und Unterlagen abgeschlossen werden.
Bgld - Sonstige Verfahren - Neue Verfahrensarten
Zusätzlich zu den bereits bisher verfügbaren Verfahrensarten stehen für die Burgenländischen Gemeinden nun auch die folgenden vom Bgld. Kanalabgabengesetz vorgesehenen Verfahrensarten zur Verfügung:
- KAN_ERSCHL - Kanal Erschließungsbeitrag §4
- KAN_VORLANSCH - Kanal Vorläufiger Anschlussbeitrag §6 (bevor ein Gebäude errichtet wurde)
- KAN_NACHTR - Kanal Nachtragsbeitrag §8 (wenn sich der Beitragssatz erhöht, wo zuvor schon ein Kanalbeitrag eingehoben wurde)
- KAN_VORLNACHTR - Kanal vorläufiger Nachtragsbeitrag §9 (wenn sich der Beitragssatz erhöht, wo zuvor ein vorläufiger Anschlussbeitrag eingehoben wurde)
- AUFSCHL_BEITRAG - Kostenbeitrag für Aufschließungsmaßnahmen
Stmk - Sonstige Verfahren - Neue Verfahrensart
Neue Verfahrensart für Sonstige Verfahren für die Steiermark nach § 8 Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz:
- ABF_ANSCHLVERPF - Abfall Anschlussverpflichtung.