GeOrg Newsletter: 2020/KW13

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2020/KW13

HAUSHALT

Ktn - Anfallende Kosten zu COVID-19 

Die im Schreiben der Abteilung 3 der Kärntner Landesregierung (Zahl 03-ALL-2168/17-2020) vorgeschlagene Kontierung „Ansatz 599 – Corona-Krise 2020“ für mögliche Aufwendungen zur COVID-19 Krise ist kein gültiger Ansatz lt. Anlage 2 VRV 2015. Mit der Abteilung 3 des Landes Kärnten wurde vereinbart, dass Aufwendungen am Ansatz 441900 verbucht werden müssen.

 

ABGABEN

Vorschreibung Q2/2020 (COVID-19) 

Erleichterungen und Stundungen

Aufgrund der aktuellen Lage, könnte man die Bevölkerung auf gewisse Möglichkeiten, hinsichtlich der laufenden Gemeindeabgeben, informieren. Um diese Möglichkeiten aufzuzeigen, stünde eine Massenbeilage zur Vorschreibung über das Versandmodul zur Verfügung. (Sollten Sie die Lizenz "Versandmodul Erweiterung" noch nicht besitzen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Vertriebs-Betreuer)

Mögliche Erleichterungen für den Abgabepflichtigen wären:

  • Ansuchen um Stundung der offenen Posten
  • Ansuchen einer Ratenvereinbarung
  • Akontozahlungen (Wasser, Kanal) können auf begründeten Antrag verringert werden

Reduktion von Abgaben

Vereinzelt erreichen uns Anfragen ob es möglich wäre:

  • Reduktion der Vorschreibungsbeträge
  • Anderer Fälligkeitstermin

Hier gibt es keine Ermächtigung für den Bürgermeister oder Gemeindevorstand eine Änderung vorzunehmen. Die in der Verordnung definierten und mittels Bescheid ausgesprochenen Beträge bzw. Fälligkeitstermine  sind einzuhalten. Der Fälligkeitstermin für die Grundsteuer ist sogar im Grundsteuergesetz geregelt und darf nicht verändert werden. Hinweisen möchten wir auch noch, dass der Gemeinderat mit einem einfachen Beschluss keine Verordnungsänderung durchführen darf.

Förderungen für Härtefälle

Es ist natürlich möglich, aufgrund geltender Beschlüsse, eine Förderung für Härtefälle zu gewähren. Die Verbuchung dieser Förderung muss über die privatrechtlichen Vertragskonten über eine Anordnung auf die definierten Ausgabenkonten gebucht werden (Keine "Rotabsetzung" bei den Abgaben-Einnahmenkonten).

Aussetzung der Mahnläufe

Wie im Newsletter 2020K12 festgehalten, haben wir die Mahnläufe im April ausgeplant. Es erreichen uns schon jetzt Tickets die ein Aussetzen über den April hinaus verlangen. Wir werden gegen Ende April definieren ob und wie wir weitere generelle Einstellungen für alle Kunden vornehmen werden. Seien Sie in dieser Hinsicht ein wenig entspannter.

 

WIRTSCHAFTSHOF

Neue Version Mobile Aufträge v6.6.3

Am 26.03.2020 wurde eine neue Server Version v6.6.3 vom KOI.WFM bereitgestellt. Bitte Download der neuen .exe Datei durchführen und installieren.

Sie können auch die ältere Versionen des Clients weiterverwenden und müssen nicht sofort updaten.

Hier ein Auszug der Verbesserungen

  • Einträge in Dispatching Pool können gestylt werden.
  • Überfällige Aufträge werden mit einem hellrotem Hintergrund dargestellt.
  • Performance vom Client Dispatching Pool wurde verbessert.
  • Bugfixes im Dispatching Pool und in der Kalender Darstellung wurden behoben.
  • Anmeldetoken werden wieder automatisch aktualisiert, eine tägliche Anmeldung ist nicht mehr notwendig.
  • Letzter Ausführungsstatus wird in Dispatching Pool angezeigt (Abgelaufen, Nicht durchgeführt, ...). Dieser Status bleibt auch nach dem Löschen von Dispatching aus dem Dispatching Kalander) erhalten.
  • Einstellungen für Ordner: ob beim Start die Ordner reduziert oder erweitert sind.
  • Standardansicht für Pool kann man jetzt einstellen.
  • Anzahl der erledigten Aufträge in Tooltip im Wochen-, Monatsansicht anzeigen.

 

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