GeOrg Newsletter: 2020/KW27

GeOrg NEWSLETTER
2020/KW27

ALLGEMEIN

UR - Einzelunternehmen - Probleme mit Adresse

Mit Mitte Mai 2020 hat die Finanz die Abgleiche mit dem Unternehmensregister (UR) geändert. Bisher wurde bei einem Einzelunternehmer bei einer Änderung im ZMR die Wohnsitzadresse als neue Adresse herangezogen. Dieser nicht richtige Abgleich wurde eingestellt und statt dieser Adresse die in der Finanz hinterlegte Betriebsanschrift (Unternehmensadresse) an das UR übermittelt. Aus den bisherigen Rückmeldungen der Gemeinden haben wir erkannt, dass diese Adressen teilweise sehr veraltet sind. Die Finanz arbeitet derzeit an einer Änderung ihres Systems (Stichwort: Zusammenlegung zu einem Finanzamt). In Zukunft sollte die Meldung bei der Gewerbebehörde (bzw. bei der WKO) für eine Standortverlegung ausreichen. Derzeit muss eine Standortverlegung eines Einzelunternehmers zusätzlich beim Finanzamt gemeldet werden.  

Stmk - Neue Mandatare - Zugang zum GeOrg

In konstituierenden Sitzungen werden derzeit viele neue Mandatare angelobt. Einige davon werden einen neuen/geänderten Zugang zum GeOrg benötigen. Gleichzeitig werden bisherige Mandatare diesen GeOrg Zugang nicht mehr brauchen. Bitte das beiliegende Formular mit den neuen Benutzern bzw. mit den geänderten Rollen bzw.mit zu löschenden Benutzer ausfüllen, vom Bürgermeister unterfertigen lassen und mittels Online-Ticket an die Gruppe "System/Betrieb - Benutzer" übermitteln.

Hybrid Rückschein lokaler Druck

In der vergangenen Woche wurden die Kuverts für die Hybrid RSx-Sendungen zugestellt. Im e-Learning - Handbücher - Outputmanagement wurde eine "Kurzanleitung Versand Hybrid Rückschein Lokal" abgelegt.

Elektronische Zustellung über USP

Durch Verbesserungen im Zustellprozess werden jetzt viel mehr Unternehmer im sogenannten Teilnehmerverzeichnis getroffen. Immer wieder werden wir gefragt ob die elektronische Zustellung an Unternehmer notwendig ist. Dazu wird auf die rechtliche Grundlage im § 34 ZustG verwiesen. Darin ist die Verpflichtung zu einer elektronischen Zustellung enthalten. Unabhängig davon werden durch die elektronische Zustellung Produktions- und Portokosten eingespart. Manche Unternehmer beschweren sich bei der Behörde, dass Sie die Zustellung im USP nicht abholen können. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das beiliegende Schreiben vom Juli 2019 vom BMDW. Demnach wurden alle Unternehmer über die eZustellung informiert. Der Unternehmer muss sich aktiv um seine eZustellung kümmern und nicht die zustellende Behörde.

Info Post - Kontaktlose Zustellung

Die Österreichische Post AG hat uns informiert, dass die kontaktlose Zustellung mit 01. Juli 2020 beendet wurde:  

Zustellung RSa/RSb im Detail: 

RSa – und RSb-Briefe werden ab dem 1.7.2020 nach Außerkrafttreten der COVID-Sonderregelungen im Zustellgesetz (§26a) wieder wie vorgesehen durch persönliche Unterschrift des (Ersatz-)Empfängers auf dem Rückscheinformular bzw. dem Mobile Device des Zustellers zugestellt. Bei Einholung der Unterschrift ist unser Zusteller angehalten, nach Möglichkeit den Sicherheitsabstand einzuhalten, falls die Gegebenheiten dies nicht zulassen, hat er verpflichtend eine Schutzmaske zu tragen. Sollte ein Kunde lieber mit seinem eigenen Kugelschreiber unterschreiben, ermöglicht das unser Zusteller gerne. Ist weder der Empfänger noch ein Mitbewohner daheim, werden RSa -und RSb-Briefe in der zuständigen Postfiliale/Post Partner hinterlegt und können dort innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist abgeholt werden.  

Zustellung von weiteren dokumentationspflichtigen Sendungen (Reko, Pakete):

Einschreibsendungen und Pakete werden durch persönliche Unterschrift des (Ersatz)Empfängers auf dem Mobile Device des Zustellers zugestellt. Ist weder der Empfänger noch ein Mitbewohner daheim, wird vorrangig eine bestehende Abstellgenehmigung bzw. eine Post Empfangsbox zur Hinterlegung vor Ort genutzt. Ist das nicht möglich, wird - wo vorhanden - in einer Abholstation und nur in letzter Konsequenz in der Filiale am Schalter hinterlegt. Wenn der Empfänger nicht mit dem Zusteller Stift unterschreiben will, so hat der Empfänger auch die Möglichkeit mit einem eigenen Stift (Kugelschreiber) zu unterschreiben.

 

ABGABEN

Neuer Mwst-Satz 5%

Der neue Mwst-Satz mit 5% wurde angelegt und steht bei der Anordnung zur Verfügung. Wo dieser Steuersatz zur Anwendung gelangen kann, ist mit ihrem Steuerberater zu klären. 

Konditionsbezeichnung Zählermiete  wird zu Zählergebühr

Sämtliche Konditionsbezeichnungen im Zusammenhang von Wasserzählern und neuer EU-Norm "MID Q3 ..." wurden von Zählermiete auf Zählergebühr umbenannt. 

RE80 - AO EZ - Übersicht Grundbuchsabfragen

In der RE80 können im Navigationsbereich über das Kontextmenü (Rechtsklick) alle Grundbuchabfragen zu einer EZ angezeigt werden. Bisher wurde der Link zur Abfrage dabei immer nur bei jener EZ angezeigt, von der aus die Abfrage gestartet wurde. Eine solche Abfrage kann sich jedoch auf mehrere AOs auswirken, wenn eine EZ Grundstücke aus mehreren KGs enthält. Ab sofort wird der Link auf die Grundbuchabfragen im Kontextmenü aller EZ angezeigt, die von der GB-Abfrage betroffen sind.

Stmk - TI-Beitrag - Merkblatt

Das Informationsblatt welches mit der Erklärung versandt wird, wurde aufgrund der Vorgaben des Landes geändert. Um ein zusätzliches Blatt zu vermeiden, wurde die Schriftart verkleinert. 

 

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