GeOrg Newsletter: 2020/KW36

GeOrg NEWSLETTER
2020/KW36

ALLGEMEIN

Nützliche Infos zur eZustellung

Hinsichtlich der verpflichtenden elektronischen Zustellung von Sendungen an Unternehmer gibt es viele Anfragen an der Hotline. Hier haben wir die wichtigsten Infos für die Argumentation bei Beschwerden von Unternehmern bereitgestellt: Nützliche Info zur eZustellung.pdf

USP - Info vom BRZ über technische Neuerungen

Jene Organisationen welche sich im USP für die automatische Abholung von Sendungen in den GeOrg registriert haben, haben am 05.08.2020 eine E-Mail vom BRZ bezüglich eines "Demo-Autoabholungsservice" bekommen. Dieses Mail brauchen Sie nicht zu beachten. Wir machen die Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen für Sie.

Nächtlicher BP-Abgleich aus dem UR und aus dem ERnP - Ausländischer Staatencode

Im Unterschied zum manuellen Abgleich wurde beim nächtlichen Abgleich der Geschäftspartner aus dem UR (Unternehmensregister) bzw. aus dem ERnP (Ergänzungsregister für natürliche Personen) der Staatencode bei ausländischen Adressen nicht richtig übernommen. Dieser Fehler wurde behoben. 

 

HAUSHALT

Budgetierungscockpit - Autom. Übernahme von Abschreibungs- und Ertragsauflösungswerte

Das Budgetierungscockpit wurde um die Tätigkeit der automatischen Übernahme von Abschreibungs- und Ertragsauflösungswerte ergänzt.

ER-Cockpit - Reiter Monitoring

Der voreingestellte Zeitraum wurde auf 30 Tage erhöht. Neu hinzugekommen ist die Suche nach der (Fremd-)Rechnungsnummer.

 

ABGABEN

Stmk - TI-Beitrag - Erfassung Barcode

Immer wieder fällt uns an der Hotline auf, dass die Tourismusinteressentenbeitragserklärungen nicht mit der Dokumentart „Barcode“ sondern mit der Dokumentart "TI-Beitragserklärung" archiviert werden. Vom GeOrg erzeugte und vorausgefüllte Beitragserklärungen haben einen Barcode der schon die Zuordnung zum Geschäftspartner und Formularbündel (Vertrag und Beitragsjahr) enthält. Damit wird der Arbeitsaufwand und auch mögliche Fehlerquellen erheblich reduziert, da die Zuordnung nicht mehr manuell vorgenommen werden muss.  Nach der automatischen Zuordnung durch den Barcode wird sofort ein WorkItem (Arbeitsauftrag) zum Formularbündel im Arbeitsplatz angelegt. Eine manuelle Zuordnung ist nicht mehr nötig. Analog kann bei Übermittlung mittels E-Mail im Doc2GeOrg eine Barcodenummer erfasst werden (rechte Maustaste -> Barcode ändern). Die Dokumentart "TI-Beitragserklärung" sollte nur bei Beitragserklärungen verwendet werden, die nicht vom GeOrg vorausgefüllt erzeugt wurden.

Kinderbetreuung - Neue Konditionsart

Für die Vertragsart 2110 = Kinderbetreuung gibt es eine neue Konditionsart:

  • GKX = Bundeszuschuss verpfl. KG-Jahr

Damit ist es möglich auf der Faktura den vollen Betrag abzüglich der ev. Landes- und Bundesförderungen (Einführung der halbtägig kostenlosen u. verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (Bund–Länder)) anzuführen.

Ktn - Bescheid Hundeabgabe - Aufnahme Hundemarke in Begründung

Für das Land Kärnten wurde im Bescheid für die Hundeabgabe in der Begründung der Hinweis auf die Hundemarke aufgenommen.

Bgld - Bescheid Ferienwohnungen - Bezeichnung Bemessungsart - Legende

Im Bescheid der Ferienwohnung wird die Bemessungsart mit "Fläche für Wohnzwecke" angeführt. Der Landesgesetzgeber hat jedoch unverständlicherweise diese Fläche als "bebaute Fläche" (§ 37 Burgenländisches Tourismusgesetz 2014) definiert. Zur Vorbeugung von eventuellen Missverständnisse/Einsprüche führen wir nachstehende Legende im Spruch der Bescheide an:

Legende: Unter Fläche für Wohnzwecke wird die bebaute Fläche je abgeschlossener Wohneinheit gemäß § 37 Burgenländisches Tourismusgesetz 2014 definiert.

NÖ - Seuchenvorsorge - Preisänderung ab 2021

Aufgrund der Novelle des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes wurden die Preise ab 2021 für alle Gemeinden/Verbände automatisch eingetragen. Damit verbunden müssen neue Bescheide, gültig ab 01.01.2021, erlassen werden. Bezüglich eines Massenbescheiddruckes erfassen Sie bitte zur gegebenen Zeit ein Online-Ticket.

Meldung Grundsteuermessbeträge 

Die jährliche Meldung der Grundsteuermessbeträge ist wieder durchzuführen. Für die Ermittlung verweisen wir auf die Anleitung im eLearing.

 

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