GeOrg Newsletter: 2020/KW48

GeOrg NEWSLETTER
2020/KW48

ALLGEMEIN

UR: Wartungsfenster

Das Produktions- und Testsystem des Unternehmensregisters für Verwaltungszwecke sowie des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene stehen am 03.12.2020 im Zeitraum von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr auf Grund von anstehenden Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.

eAkt Versand - Status-Ampel von konsolidierten Sendungen

Der Status von konsolidierten Sendungen wurde bisher im eAkt immer mit dem gelben Ampel-Symbol angezeigt. Dies wurde geändert. Die Farbe des Ampel-Symbols folgt nun dem Status der Hauptsendung, mit der die Sendung konsolidiert wurde. Damit ist im Akt schneller ersichtlich, ob eine Sendung abgeschlossen ist (grün) oder ein Fehler zurückgemeldet wurde (rot).

PE-Workflow an abgegrenzte Benutzer möglich

In bestimmten Fällen war es möglich, Posteingangs-Workflows an beendete Benutzer zu starten. Hierfür wurden Absicherungen eingebaut dies das verhindern.

eAkt Struktur - Ein-/Ausblenden jener Elemente/Struktur die bereits im Akt vorhanden sind

Im eAkt im Reiter Struktur gibt es in den Masken zum Hinzufügen von Elementen oder Strukturen den neuen Button "Elemente". Mit diesem können jene Elemente ausgeblendet (oder wieder eingeblendet) werden, die bereits in der Struktur des aktiven Akts enthalten sind. Im Zuge dessen wurde auch ein Fehler behoben, wo beim Übernehmen von Strukturen hin und wieder die Reihenfolge der übernommenen Dokumente durcheinanderkam.

Versandcockpit - Allgemeiner Fehler

Ein von der Post verursachter Fehler wurde als "Allgemeiner Fehler" im Versandcockpit angezeigt. Dieser Fehler wurde mit einem Bereinigungsreport behoben.

Verwalten von Massenbeilagen: Benutzerhinweis ändern

Im Zuge der Zuordnung von Massenbeilagen zu Sendungen in der Druckstraße verwendet die Post seit einiger Zeit etwas größere QR-Codes. Daher ändern sich die Vorgaben für die Erstellung solcher Massenbeilagen. Am linken Seitenrand müssen auf dem Dokument nun 1,8 cm freigehalten werden. Der Benutzerhinweis in der Transaktion zum Verwalten von Massenbeilagen wird entsprechend angepasst. Wir bitten Sie, dies bei der Erstellung von Dokumenten, die als Massenbeilage mitgeschickt werden sollen, zu berücksichtigen.

 

BUCHHALTUNG

Rollierende Planung - Handbuch

Mit der VRV 2015 werden größere Investitionen über Projekte abgebildet. Die Projekte müssen in sämtlichen Bundesländern mit einem 7-stelligen Code als Bestandteil des Voranschlages und Rechnungsabschlusses ausgewiesen werden. An der ersten Stelle des Vorhabencodes wurden in den Bundesländern teils unterschiedliche fachliche Vorgaben definiert.

Mit diesem mehrjährigen Investitionsnachweis sollte die Darstellung der gesamten Projektkosten über die Jahre und deren Finanzierung gewährleistet sein. Die Vorgabe der rollierenden Planung bedarf z.B.: bei einer Projektverschiebung Veränderungen der beschlossenen Budgetwerte des Voranschlages.

Nachfolgende Tätigkeiten sind nur durchzuführen, wenn bei einem Projekt die beschlossenen Budgetbeträge (Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag) für den Ausdruck der mehrjährigen Investitionen angepasst werden müssen

Das Handbuch liegt in der Webacademy -  DOKUMENTE - Finanz/Haushalt - HB Rollierende Planung

Druck Rechnungsabschluss

Unter dem Menüpunkt - VA/RA VRV 2015 - Auswertungen VA/RA - Druck RA - kann der Rechnungsabschluss zu jedem Stichtag gedruckt werden.
Die Eingabe des Stichtages sollte der Monatsletzte sein, da in der Gesamt Übersicht der Finanzierungsrechnung eine Verprobung der Bankkontostände mit den Ein- und Auszahlungen angedruckt wird.

Selektion "Budgetversion Investitionsnachweis Folgejahre":
Beim Druck Rechnungsabschluss besteht die Möglichkeit, dass im Mehrjährigen Investitionsnachweis auch die Budgetwerte der Folgejahr als Summenzeile gedruckt werden. Sollte die letzte genehmigte Budget Version sein z.B.: 20B. Somit haben sie im VA und RA stehts den Überblick über die Kosten der Projekte und deren Finanzierung.

Stmk - Ausgleich Ergebnishaushalt über Rücklage Eröffnungsbilanz

Auf Grund der Vorgabe des Landes sollte der Ergebnishaushalt (EH) ausgeglichen dargestellt werden. Aus diesem Grund wurde von der Comm-Unity die Auskunft erteilt – diese Negativen Betrag mittels Rücklage aus der Eröffnungsbilanz auszugleichen. Nach Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde wird empfohlen, den Ausgleich des EH für den VA 2021 nicht mit der Eröffnungsbilanzrücklage durchzuführen. Der Ausgleich über die Rücklage Eröffnungsbilanz kann erst nach Beschluss der EB durchgeführt werden. Somit kann ein negatives Ergebnis im Zuge eines Nachtragsvoranschlages 2021 bzw. Abschluss Rechnungsabschluss ausgeglichen werden.

 

ABGABEN

Ferienwohnungsabgabe - Bescheid - Bescheidadressat

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werden jetzt nur mehr in der Steiermark die Liegenschaftseigentümer als Bescheidadressaten angeführt. In allen anderen Bundesländern wird als der Bescheidadressat der Vertragspartner angedruckt.

 

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