GeOrg Newsletter: 2024/KW10

GeOrg NEWSLETTER
2024/KW10

ABGABEN

Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe - div. Verbesserungen/Erweiterungen

Cockpit Erklärung/Ausnahmeantrag – Layout

Das Layout inkl. der Sortierung wurde im Layout angepasst. Neben dem CU_Default-Layout wurde auch ein Layout für die Verbesserungsaufträge (Verwalten der Fristen) erstellt.

 

Cockpit Erklärung/Ausnahmeantrag – Aconto

Ab Donnerstag nächster Woche wird im unteren rechten Bereich „Verträge“ in der Zeile des Vertragskontos ein eventuell vorhandenes Aconto angezeigt. Damit können Sie bei Bearbeitung der Erklärung sofort ersehen, ob der Abgabepflichtige bereits die Zahlung mit dem Informationsschreiben durchgeführt hat. Mit der Verarbeitung der Erklärung (Verbuchung) erfolgt durch die automatische Kontenpflege im nächsten nächtlichen Job der Ausgleich.

 

eAkt-Vorlagen – Verbesserungsaufträge (VBA)

Es gibt einige neue Formularfelder für Arbeitsdokumente im eAkt im Zusammenhang mit Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe (alle beginnend mit EAA…). Diese werden auch schon in Dokumentvorlagen für Verbesserungsaufträge (VBA) zu Ausnahmeerklärungen verwendet. In Akten mit Aktentyp „ZWS/Leerstand“ gibt es je nach gesetzlicher Regelung jeweils eine Vorlage für VBA Wohnungsleerstand (für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Tirol) und VBA Zweitwohnsitz (nur Sbg. und Stmk.). Die Vorlagen gibt es jeweils mit und ohne Links zu People Connect.

Wenn im Erklärungs-/Ausnahmecockpit alle Informationen wie zB. Frist eingetragen wurden (siehe Seite 27 im Handbuch ZWS/Leerstandsabgabe), brauchen in dem daraus erstellten Arbeitsdokument nur noch die eingebrachten bzw. fehlenden Informationen bzw. Beilagen aufgelistet werden. Anschließend können diese Dokumente im eAkt archiviert, signiert, ggf. per Umlaufmappe genehmigt und anschließend in den Versand gebracht werden.

 

Zweitwohnsitz/Leerstandsabgabe - Übersicht – Erfahrungen

Mängel im Ermittlungsverfahren

In den Seminaren wurde auf die Wichtigkeit der Ausprägung der Wohnung als Zweitwohnsitz (AO NE – Kz. Freizeit/Ferienwohnung – Punkt 4 im Handbuch) hingewiesen. Leider wurde dies in einigen Gemeinden nicht beherzigt. Um einen finanziellen Schaden für die Gemeinde zu vermeiden ist dringend das Ermittlungsverfahren zu diesem Punkt zu bereinigen! Die Abgabenpflichtigen sind bei Beantragungen von Ausnahme zu einer Leerstandsabgabe (in den meisten Fällen „Vorsorgewohnung“) darauf hinzuweisen, dass es einen Fehler im Ermittlungsverfahren gab und daher die Wohnung nicht als Leerstand sondern als Zweitwohnsitz (mit viel weniger Ausnahmen) zu bewerten ist.

 

Die rechtliche Grundlage (Steiermark) dazu:

Der § 3 zieht vor dem § 8 (4)! 

Als Wohnungen gelten für Wohnzwecke entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten, die von der Inhaberin/vom Inhaber ohne wesentliche Veränderung zur Deckung eines, wenn auch nur zeitweiligen Wohnbedarfs verwendet werden können.

 

Vor allem alleinstehende Gebäude sind höchstwahrscheinlich Zweitwohnsitze und keine Leerstände. Dies ist unabhängig von den Meldungen im ZMR zu beurteilen! Im Ermittlungsverfahren sind daher Indikatoren für einen Zweitwohnsitz heranzuziehen. Diese können sein:

    • Versorgungen, wie Wasserverbrauch, Müllabfuhr udgl.
    • Benützung bekannt – Erfahrungen Außendienst

 

Was schlagen wir vor:

    • Ausprägung der Wohnung als Kz. Freizeit/Ferienwohnung
    • Nochmalige Versendung eines geänderten Informationsschreiben (ZWS statt Leer)
    • Beilage (Massenbeilage) mit Erklärung des Fehlers im Ermittlungsverfahren und Abweisung des Antrages

 

Falscher Vertragspartner

Leider wurden Informationsschreiben an den Default-Vorschlag „Haupteigentümer“ versandt. In den Seminaren wurde darauf hingewiesen, dass VOR dem Versand der Informationsschreiben ein Vertragspartnertausch (Handbuch Punkt 7.1) durchzuführen ist. Die ZWAG ist keine Abgabe auf dem Grundstück sondern eine Abgabe welche sich auf die Nutzungseinheit Wohnung bezieht. Eine Gesamtschuldnerhaftung auf Ebene der Eigentümer des Grundstückes ist nicht gegeben!

 

Was schlagen wir vor:

    • Entsprechende Erklärung (Entschuldigung) beim „Haupteigentümer“
    • Wechsel Vertragspartner – Handbuch Punkt 8.3.4.1 – GeOrg (SAP) ist ein revisionssicheres System. Aufgrund der Erzeugung des Informationsschreibens muss daher der „falsche“ Vertragspartner am IV verbleiben!
    • Versendung eines Informationsschreibens an den richtigen Vertragspartner

 

People Connect – mehr als nur ein Antragsportal

Erfreulicherweise haben doch einige Gemeinden dieses Verfahren zum Anlass genommen, die Plattform People Connect einzuführen. Damit ist nur ein „kleiner Türspalt“ zur Digitalisierung aufgestoßen. Ohne entsprechende Schulung der Mitarbeiter und begleitende Information für die Bevölkerung können die vielen, auch finanziellen Vorteile nicht ausgenutzt werden.

 

Klassifizierung der Ausnahmen

Erfassen Sie bitte immer die „Art AA“ (Art Ausnahmeantrag) – Button „Sichern“ nicht vergessen. Damit können Sie in Zukunft ein besseres Monitoring durchführen. Es ist nur ein kleiner Zeitaufwand – spart Ihnen jedoch in Zukunft bei entsprechenden Rückfragen Rechercheaufwand!

 

Verwaltung Status

Nur wenn ein Antrag abgeschlossen ist, sollte der Status auf DONE gesetzt werden. Wenn noch Arbeiten notwendig sind, so ist der Antrag noch nicht abzuschließen.

 

Anlage von Erklärung/Ausnahmeanträge

Bitte nicht für jedes Dokument einen Datensatz anlegen! Es können zu einem Datensatz (Erklärung oder Ausnahme) Dokumente abgelegt werden. Wenn Sie Hilfe benötigen, bitte über Online-Ticket einmelden!

 

Ausnahmen

Viele Ausnahme könnten von der Gemeinde bestritten werden. Als Beispiel die Erläuterungen zum Gesetz Ausnahme Land/Forstwirtschaft

 

Z 2: Damit sollen die für die Führung eines land- und/oder forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlichen

Zweitwohnsitze von der Abgabepflicht befreit werden. Befreit sind deshalb nur solche Wohnungen, die

zur Unterbringung der für die land- und/oder forstwirtschaftlichen Arbeiten benötigten Arbeitskräfte

dienen. Einer Doppelnutzung solcher Wohnungen, etwa zusätzlich für Erholungszwecke, schließt die

Ausnahme von der Abgabepflicht aus.

 

Seminar - Erfahrungsaustausch

Für die Bearbeitung von Ausnahmen-Anträgen ist eine Zusammenarbeit mit einigen Abteilungen der Gemeindeverwaltung notwendig. Damit diese Ausnahmen nicht missbräuchlich verwendet werden, haben wir ein Seminar am 16.04.2024 in der Steinhalle Lannach ausgeschrieben.

https://services.comm-unity.at/seminare/anmeldung?seminarCode=ABG-ZWEITWS17

Neben den Sachbearbeitern sollten auch jene Personen teilnehmen, die in Folge mit der Abwicklung des Rechtsmittelverfahrens betraut sind. Es gibt noch einige weitere interessante Seminarinhaltspunkte, wie Abwicklung von Verbesserungsaufträgen udgl.

 

Geschäftspartnerübersicht

In der Geschäftspartnerübersicht wird im Reiter Übersicht nun auch die Bezeichnung des Vertragskontos angeführt.

 

SONSTIGES

Es werden am Sonntag 10.03.2024 von 09:00 bis 00:00 Uhr auf allen Systemen der Post/Sendhybrid Wartungsarbeiten durchgeführt. Innerhalb dieser Zeit wird es zu Neustarts der Systeme kommen.

Dadurch kann es vorübergehend zu Nichtverfügbarkeiten folgender PBS digital Services kommen:

    • Signaturservice
    • Webservice
    • sendhybrid Client
    • HRS-Portal

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